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Normale Version: OLG Koblenz 11 UF 620/09: Kind gegen Willen des Vaters in privater Krankenkasse
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Obwohl das Kind bei der Mutter beitragfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden könnte, darf es in der privaten bleiben. Der Vater muss den monatlichen Beitrag von 180 EUR als Mehrbedarf zusätzlich zum Unterhalt übernehmen.
OLG Koblenz Az.: 11 UF 620/09
http://www.focus.de/finanzen/recht/priva...74969.html

Ich glaube nicht, dass in einem vergleichbaren Fall dies die ARGE bei Hartz-IV-Empfängern geduldet hätte.
Schönes Beispiel für das Unterhaltsmaximierungsprinzip. Weil es während der Ehe privat versichert wurde, soll es diesen väterlichen Standard auch nach der Scheidung weiter bezahlt bekommen, obwohl es bei der Mutter lebt. Nur was teuer war, generiert eine Fortführungspflicht. Was billig war, zählt nicht: Wenn das Kind zu Ehezeiten mit wenig Geld durchgebracht wurde, steigt der Barunterhalt danach sofort an.

Mehr immer, hohes Niveau immer, weniger nie, normales Niveau nie.
Diesem Vater wird vor Gericht vorgeworfen, die unterhaltstechnisch falsche Steuerklasse gewählt zu haben:

So war der Angeklagte in Vollzeit als Hausmeister beschäftigt und bekam laut Abrechnung nur rund 800 Euro ausgezahlt. "Ich habe mit dem Finanzamt Rücksprache gehalten und erfahren, er hätte sich in Lohnsteuerklasse 3 statt 5 besteuern lassen müssen, weil seine Ehefrau selbstständig ist", teilte die Jugendamtsmitarbeiterin mit.

http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid...d/11613713

Exilierter

Der Link ist ja Klasse. Ich habe bei der Ueberschrift schon lachen muessen: "Vater prellt Ex-Frau um 18 000 Euro Unterhalt". Ein schoener Artikel!

blue

(28-01-2010, 23:10)lordsofmidnight schrieb: [ -> ]... teilte die Jugendamtsmitarbeiterin mit.[/i]
Ja, nee, iss klar! Tongue