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brauche schnelle hilfe - wohnung kaufen
#2
Ich bin zwar nicht der ausgewiesene fachmann,aber zumindest steht doch einiges fest.



(20-10-2009, 12:38)stafford schrieb: uns geht es hauptsächlich darum was passiert falls er aus irgendeinem grund sterben sollte?
haben seine kinder dann irgendeinen anspruch auf die wohnung weil er der kreditnehmer war?
Die kinder dürften keinen anspruch haben,weil die wohnung ja dir gehört.wer die bezahlt dürfte keine rolle spielen.der eigentümer ist wichtig.

(20-10-2009, 12:38)stafford schrieb: wie sieht es mit unterhalt aus? jetzt ist das ja geregelt, aber falls wir verheiratet sind, müsste ich den im todesfalle weiterbezahlen?
Du bist ja nicht unterhaltspflichtig gegenüber seinen kindern,sondern nur er selber,also musst du auch im falle seines ablebens keinen unterhalt zahlen.
(20-10-2009, 12:38)stafford schrieb: wie lange können die kinder den zu wenig bezahlten unterhalt zurückfordern? und könnten sie diesen sogar von mir zurückfordern?
wie sollte das testament aussehen?
Die kinder können den unterhalt ab dem datum zurückfordern,ab wann sie es durch einen anwalt einfordern.als beispiel:...."fordern die antragsteller den unterhalt ab 01.01.2008 rückwirkend ein"
von dir kann niemand etwas zurück fordern denn du bist ja nicht unterhaltspflichtig!!
das testament sollte voher mit einem fachanwalt besprochen werden,dazu kann ich leider nichts sagen.
(20-10-2009, 12:38)stafford schrieb: ich gehe ja davon aus, dass ich auch wieder arbeiten gehen werde. deshalb möchte ich nicht irgendwann mal dastehen (so mit ca. 60 jahren), der freund bzw. mann stirbt und dann soll ich wegen seinen kindern alles verkaufen.... das kann es dann auch nicht sein.
auch hier gilt,DU bist nicht für die unterhaltszahlungen deines freundes zuständig.




ich hoffe,ich liege mit meinen einschätzungen nicht gänzlich falsch.näheres werden dir sicherlich die kollegen hier schreiben.
aber zur beruhigung dürfte das grob reichen....Big Grin
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
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