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festsetzung unterhalt
#1
hallo alle zusammen.

habe da mal eine frage beziehe zur zeit alg2...und die kinds mutter bekommt für unseren sohn unterhaltsvorschuss.das jugendamt will nun für mein sohn den unterhalt festsetzen...was hat das zubedeuten und wie verhalte ich mich nun soll ich einwände einlegen oder net habe nur vor der pfändung angst.danke
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#2
Simple Frage: Warum kriegst du ALG II? Keine Lust zu arbeiten oder bisher keinen Job gekriegt?
Wenn du ALG II beziehst und nicht beweisen kannst, dass du Himmel und Hölle in Bewegung setzt um einen Job zu kriegen der den Unterhalt für deine Kinder deckt, werden Sie fiktives Einkommen ansetzen und es werden massig Schulden auflaufen.
Kannst du aber beweisen, dass du trotz großer Bemühungen keinen Job findest, bist du einfach leistungsunfähig. Dann kriegt die Mutter weiter UVG, aber du hast deswegen keine Schulden.
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#3
klar möchte ich arbeiten .......aber absagen sheitern meist weil ich kein führerschein habe......soll ich nun einwender einlegen oder net
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#4
hallo kriependorf,

zunächst eimal solltest du die vorgeschichte mit den nötigen daten und fakten einstellen.
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#5
@Jessy
Himmel und Hölle? Jetzt übertreibst du aber ein wenig.

Immer noch gilt:
"Nur vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch ein Unterhaltsschuldner, der seine Erwerbsobliegenheiten nach § 1603 Abs. 2 BGB verletzt, nicht ohne weiteres den Regelbetrag schuldet."

Willkommen @kriependorf
Solange kein Titel oder Unterhaltsurkunde existiert, kommt garantiert keine Pfändung. Solange du NICHTS beim JA unterschreibst, kommt kein Titel. Da müßten sie dich erst verklagen. Solange du ALG2 bekommst, wirst du nicht so einfach verurteilt. Solange du ALG2 bekommst, wird dir eine Pfändung nichts ausmachen. Weil wo nix ist, gibts nix zu pfänden.

Das JA schreibt immer so latent-aggressiv-drohend an Väter. Die wollen dich einschüchtern und verleiten, bei ihen etwas zu unterschreiben.

Erteile Auskunft (schicke ALG2 Bescheid und Infos, aber nicht den dämlichen ungesetzlichen Fragebogen) und schreibe denen, dass du derzeit bedauerlicherweise nicht leistungsfähig bist. Schreibe denen auch dass du für den Umgang entsprechende Kinderzimmer brauchst und Geld für die Verpflegung der Kinder (bekommst du das eigentlich vom ALG2-Amt?).

Dann warte auf Antwort und berichte davon.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
(28-11-2012, 21:02)Jessy schrieb: Simple Frage: Warum kriegst du ALG II? Keine Lust zu arbeiten oder bisher keinen Job gekriegt?
Simple Antwort: Der 1-Euro Job reicht nicht für KU! Tongue
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#7
(28-11-2012, 21:32)blue schrieb:
(28-11-2012, 21:02)Jessy schrieb: Simple Frage: Warum kriegst du ALG II? Keine Lust zu arbeiten oder bisher keinen Job gekriegt?
Simple Antwort: Der 1-Euro Job reicht nicht für KU! Tongue
Noch simplere Antwort: Weil er zuwenig Geld vom arbeiten hat.

Und noch simplere Antwort: Weil es ihm zusteht. Big Grin
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
das schreiben was ich bekommen habe kam ja schon vom gericht..........((vereinfachte verfahren auf festsetzung unterhalt)...........ein titel gegen mich gibt es bis zum heutigen tage noch nicht...was wollen die damit erreichen mit der festsetzung
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#9
(28-11-2012, 21:40)kriependorf schrieb: ...was wollen die damit erreichen mit der festsetzung
Einen Titel.

Ja dann....

gibt es da ein Formular, mit dem du Einwendungen machen kannst. Und ggfs. dem vereinfachten Verfahren widersprechen kannst.

1. Du must dein Einkommen darlegen
2. Deine Erwerbsbemühungen
3. deine sonstige Aufwände z.B.
- die Miete, wenn über 360 Euro und eine Begründung warum
- deinen Aufwand für den Umgang (extra Kinderzimmer, Tagessätze, Fahrtkosten, etc.
- weitere Belastungen z.B. wegen Kredit aus Ehe/partnerschaft, anderes vor Geburt des Kindes, z.B. Bafög. etc.

Achso: Lies mal: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3#pid43823
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
und wenn der titel vorliegt was dann??wie soll ich mich nun auf das schreiben verhalten?
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#11
(28-11-2012, 21:41)sorglos schrieb: gibt es da ein Formular, mit dem du Einwendungen machen kannst. Und ggfs. dem vereinfachten Verfahren widersprechen kannst.

1. Du must dein Einkommen darlegen
2. Deine Erwerbsbemühungen
3. deine sonstige Aufwände z.B.
- die Miete, wenn über 360 Euro und eine Begründung warum
- deinen Aufwand für den Umgang (extra Kinderzimmer, Tagessätze, Fahrtkosten, etc.
- weitere Belastungen z.B. wegen Kredit aus Ehe/partnerschaft, anderes vor Geburt des Kindes, z.B. Bafög. etc.

Achso: Lies mal: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3#pid43823
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#12
das formular haben sie mir in 3facher ausführung mitgesand....darauf war ich beim jugendamt und die sagte ich solle keine einwende einlegen das würde alles nur noch schlimmer machen..........
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#13
(28-11-2012, 21:45)kriependorf schrieb: und wenn der titel vorliegt was dann??
Der liegt solange nicht vor, solange Du nichts unterschreibst. Und schon gar nicht beim Jugendamt!
Laß Dich, wenn dann unbedingt notwendig, bei Gericht verurteilen!
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#14
nun ja ist alles net einfach..........weil mir gehört zu eindrittel ein haus und will net das sie es mir wegnehmen oder sonst was...........wies halt nich wie ich dagegen vorgehen soll ohne mir selber zu schaden!
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#15
Schön, dass alle so auf meiner Frage rumreiten. Aber nach den Infos, die ich vom TO bekommen habe, ist er schon mitten drin, nachweisen zu müssen, dass er unverschuldet leistungsunfähig ist. Also kein Tamtam mit Jugendamt & Co., sondern dem Gericht nachweisen, dass er nicht zum Spaß auf der faulen Haut liegt, sondern unbeachsichtigt - trotz ausreichender Bewerbungsbemühungen - arbeitslos ist. Sonst reden wir nämlich bald über fiktives Einkommen - und wie einige ja wissen, kann man auch in den ALG II-Satz reinpfänden. Vielleicht nur einmal, aber das hilft dem TO dann nicht, wenn er Anfang des Monats mit gesperrtem Konto dasteht.
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#16
Ich kann nur berichten, dass ich vom Gegenanwalt genötigt wurde, beim Jugendamt einen Titel erstellen zu lassen, ohne mich überhaupt mal zu informieren, was danach alles so passieren kann. Natürlich wurden die Zahlen verwendet, als ich noch berufstätig war und die letzten 12 Monate davor. Keine Person hat es gewürdigt, dass ich schon weit als drei Monate krank geschrieben war und auch noch unbekannt war, wann ich jemals wieder arbeiten gehen kann. Für mich war es ein grober Fehler, denn aufgrund dieses Titels wurde ich ganz schön ausgenommen. Selbst auf dem Amtsgericht wusste man von meiner Erkrankung, aber hatte um weitere ärztliche Gutachten gefordert. Erst nach drei Jahren wurde meine Berufung am OLG zugelassen und auch dort bekam ich mein Recht. Das heisst, der Kindesunterhalt wurde zurückgefahren und angepasst an meine Rente. Die überzogenen Forderungen und auch Pfändungen musste meine Exfrau wieder an mich zurückzahlen. Auch wenn ich nach diesem Trauerspiel erst recht Probleme mit dem Jugendamt bekommen habe, denn die kochen ihr eigenes Süppchen und forderten mich jährlich 3 Tage vor Weihnachten auf, die Kosten des Vorschusses wieder zurück zu zahlen. Auch hier konnte ich nach zähen Schreiben und monatelangem Schreiben meines Anwaltes einen Erfolg verbuchen. Ich kann nur jeden Vater sagen, sich nicht vom Jugendamt einschüchtern zu lassen, keine Fragebögen die man zugeschickt bekommt auszufüllen, sondern einfach den Anwalt gegen das Jugendamt zu hetzen. Auch wurden mir Ratenzahlung angeboten, nachdem ich gesagt habe, dass ich diese Kosten nicht auch noch tragen kann. Hätte ich eine Rate dem Jugendamt überwiesen, wäre ich wohl nicht mehr aus den Rückzahlungen herausgekommen.
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#17
hallo jessy was redst du mir an deiner stelle zutun ??
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#18
(28-11-2012, 23:05)Jessy schrieb: Aber nach den Infos, die ich vom TO bekommen habe, .....
Wir hatten nur die Infos, die der TO hier selbst reinstellte. Wußtest Du mehr?

Ansonsten ist es müßig, weiter darüber zu diskutieren, mit wieviel 1/3 Häusern der TO noch weiter auftaucht......
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#19
@ kriependorf - Ermittlungsbogen wahrheitsgemäß - am besten mit Hilfe, tut mir leid, ich will dich nicht angreifen, aber dein ganzer Schreibstil sagt mir einfach, dass du nicht behördenkompatibel bist - ausfüllen und nachweisen, dass du dich genügend um Arbeit bemühst, aber aktuell keinen Unterhalt zahlen kannst.
Tust du das nicht, wird irgendein Unterhalt festgesetzt, ohne dass du auch nur ein Wort mitzureden hast.

Meinen Lebensgefährten haben sie - da er damals von allem überfordert war und nicht auf das Schreiben reagiert hat - ohne Termin oder sonstwas zum Unterhalt verurteilt und ganz nebenbei noch zu ca. 6.000 € Nachzahlung.

@ blue - Ich wurde noch per PN angeschrieben.
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#20
(28-11-2012, 23:31)Jessy schrieb: @ blue - Ich wurde noch per PN angeschrieben.
Dann sollte eure Korrespondenz nicht im Forum weiter geführt werden.
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#21
@kriependorf...

Das Vereinfachte Verfahren geht sowieso nur, wenn noch "kein" Titel besteht.

Es wird halt beabsichtigt, den von dir zukünftig zu zahlenden Kindsunterhalt festzusetzen, der entsprechend den Stufen jeweils in der DDT maximal das 1,2fache betragen kann.

Lies dir doch mal das "ZP 760 Merkblatt" durch. Das gibst Du genauso wie dastehend in deine Suchmaske ein. Von da aus kommst Du im Prinzip sehr leicht zu jeder Antwort von Fragen, die Du dir stellst.

Aber mit "nicht" pfänden wäre ich vorsichtig. Sobald das Ding VV durch ist, folgt der Festsetzungsbeschluss und ab geht es damit auf direktem Wege zu deiner Bank. Und den Titel holen die sich später von dir.

Du wirst ergo schon reagieren müssen. Hast ja sicher Frist bekommen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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