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Scheidung und ausbezahlen?
#76
Da ist ja wieder grosses Kino irgendwo in Deutschland angesagt. Wenn die Polizei kommt, dann kann die mutmassliche Kriminelle auch grad noch die Autoschlüssel und den Fahrzeugbrief rausrücken, dann hat sich der Aufwand mit der Trachtengruppe gelohnt. Der Handwerker soll sich ausweisen und als Zeuge dableiben. Und wie gesagt: Immer schön ruhig bleiben und diskret das Telefon mitlaufen lassen.....
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#77
Es ist wie p das sagt, Du musst es BEWEISEN koennen. ABER die Frage ist auch immer ob man wegen so geringen Werten unbedingt den totalen Krieg anfangen will. Gute gebrauchte Waschmaschinen gibt es in Deutschland schon so um die 100 Euro. Wenn die Exe die Waschmaschine unbedingt haben will und dafuer die Wohnung blitzblankgeputzt hinterlaesst, wuerde ich ihr das Teil geben. Noch ist ja bei Dir wohl nicht alles verloren. Geht aber definitiv in die Richtung.....

(30-11-2020, 20:24)Alberto schrieb: Da ist ja wieder grosses Kino irgendwo in Deutschland angesagt. Wenn die Polizei kommt, dann kann die mutmassliche Kriminelle auch grad noch die Autoschlüssel und den Fahrzeugbrief rausrücken, dann hat sich der Aufwand mit der Trachtengruppe gelohnt. Der Handwerker soll sich ausweisen und als Zeuge dableiben. Und wie gesagt: Immer schön ruhig bleiben und diskret das Telefon mitlaufen lassen.....

Da hat er natuerlich recht, wenn Du ihr so auch noch das Auto abnehmen kannst, lohnt es sich auf jeden Fall!!!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#78
nein, geht mir natürlich nicht um den Wert der Waschmaschine, sondern ums Prinzip - da sie noch mehr Sachen mitnehmen möchte und zum Teil schon getan hat. Großer Umzug steht wohl am Wochenende an, ohne den Besitz vorher mit mir zu klären. Polizei meinte, ich solle sie dann wieder anrufen und sie würde dann wieder kommen - sie dürfte nichts mitnehmen ohne dies mit mir geklärt zu haben.

Poilzei war da und ich konnte nachweisen das ich Sie 4 Jahre vor der Ehe gekauft habe - hat ihr natürlich nicht gepasst und die Polizei hätte mit Ihrem Anwalt (den sie parallel am Telefon hatte) sprechen sollen Big Grin- fand der Polizist nicht ganz so lustig.

Angeblich versucht sie über das Gewaltschutzgesetz (wegen Betreuung der 3 Kinder) an Kühlschrank, Fernseher, Waschmaschine usw. zu kommen und das, obwohl ich die Sachen alle vor der Ehe gekauft habe. Weiß hier einer mehr darüber?

Was ich aber noch krasser als das Verhalten meiner Ex finde, ist dieser Anwalt, der ihr ständig, einredet sie, sei im Recht usw. - das schon fast grob fahrlässig.
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#79
Mach Dir mal um deine Ex und Ihren Einflüsterer keine Gedanken, Fakten schaffen ist angesagt.
Stell die Sachen in einen abschliessbaren Raum und stelle dich einfach dumm, wenn Sie danach fragt. Das ist doch so im Familienrecht üblich. Zuerst Fakten schaffen und nachher sich Alles zurechtlügen. Einfach nur gleichziehen, das ist moralisch auch nicht verwerflich.

Ich hatte in einer ähnlichen Situation der Ex den ganzen Plunder mitgegeben, aber noch die ein oder Andere Modifikation an wasserführenden Leitungen vorgenommen. Zwei Wochen später plärrte Sie mir ins Telefon das Ihre Hütte unter Wasser steht. Immerhin hat das den Vorteil, dass für einen die Entsorgung und auch die Erinnerung an die Ex und gemeinsam benutzte Gebrauchsgüter sukzessiv wegfällt.
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#80
(26-11-2020, 22:07)p__ schrieb: Manchmal klappts schon, ein paar Quadratmeter extra rauszuschinden und damit erhöhte Wohnkosten gelten zu machen. Ich wills mal so sagen: Dieser Versuch kostet nichts. Ist ein Satz extra, wenns in der kommenden Scheidungsverhandlung auch um Kindesunterhalt geht. Wenn nicht, dann nicht.

Was wirklich was bringt ist, wenn man Aufstocker werden kann.

hab mit meinem Anwalt über diese Möglichkeit gesprochen - an dem Gericht, an dem die Verhandlung zu 99% stattfinden wird, hat er bisher nur Sozialwohnungen (z.B. Sozialwohnung kostet 500 - also 50 Euro teurer als in den Leitlinien) durchbekommen und selbst das ist immer ein sehr großer Kampf.
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#81
so heute wieder neuer großer gelber Brief vom Amtsgericht gekommen.

Ehezuweisung und Schutzanordnung bzw. Wiedereinräumung des Besitzes wird gesondert unter Aktenzeichen XXX bearbeitet.

Ihr Anwalt (ein guter Freund) schreibt auf über 10 Seite, das ich psychisch krank bin und O-Ton "mir die Welt so male wie sie mir gefällt" - mit Bildern usw. - darf man sich so herablassend über einen Menschen schreiben?

Kann mir einer sagen was diese Anordnung bedeutet? Möchte ungern wieder zum Anwalt - Sie zieht eh in 2 Wochen aus. Etwas Sorge macht mir der Zusatz "Wiedereinräumung des Besitzes" - was heißt das - klinkt so als ob sie an meine Sachen will? - und wenn ich das ganze verliere muss ich auch noch ihren Anwalt zahlen, oder ?
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#82
Ehezuweisung, so weit sind wir schon :-)
"Sehr geehrter Herr Ibu, unseren Unterlagen zufolge sind sie unverheiratet. Deswegen wird ihnen von Amts wegen eine Ehe zugewiesen. Wir gratulieren ihnen, dass sie ab 1.1. mit Herrn Igor Schlagdruff verheiratet sind. Bitte beachten sie, wass wir eine LBGT-Quote zu erfüllen haben und deshalb nicht auf individuelle Neigungswünsche Rücksicht nehmen können."

Im Ernst: Freu dich, dass die Gegenseite auf zehn Seiten labert. Damit steigen die Chancen deutlich an, dass es nicht ernst genommen wird. Was der gegnerische Antrag bedeutet, sollte eigentlich drinstehen. Meistens gehts um Zuweisung der Ehewohnung, um Abstandsgebote und irgendwelche Vorschriften bezüglich deines Verhaltens.
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#83
oh sorry, bin noch so aufgeregt und wütend ... sollte natürlich Ehewohnungszuweisung heißen.

Frage ist ob ich darauf überhaupt antworten soll ... glaube eh nicht das ich gute Chancen haben werden und in 2 Wochen ist sie eh weg - Lichtbilder mit blauen Flecken an den Handgelenken und ein Arztattest - entscheidet doch kein Richter für mich (hab sie nur am Arm gepackt als sie mein Handy nehmen wollte).

Würde so etwas zurückschreiben:

Sehr geehrter Herr Richter XXX,

da sich Frau XXX in einem geduldeten Leihvertrag (Wohnung) befindet und dieser am 11.12.2020 endet (siehe Anwaltsschreiben anbei), habe ich meinen Antrag auf Wohnungszuweisung bereits am 25.11.2020 zurückgezogen.

Daher kann ich diesen Schritt nicht nachvollziehen oder befindet sich Anwalt XXX in der Coronakrise und möchte sich hier etwas dazuverdienen. Auf die persönlichen Unwahrheiten des Hobby-Psychologen Anwalt XX möchte ich nicht näher eingehen. Auch der Tathergang wurde von mir zur Anzeige (noch vor meiner Ex-Frau) gebracht und sollte Gegenstand einer anderen Ermittlung sein.
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#84
Schreibe im zweiten Abschnitt "Auf die Unwahrheiten des Hobby-Psychologen Anwalt XX auf persönlicher Ebene möchte ich nicht näher eingehen, weil darin keinerlei sachlicher Gehalt zu erkennen ist. Die Tat von Frau (Ehefrau) gegen mich wurde im übrigen von mir bereits am (Datum, Uhrzeit, Aktenzeichen) zur Anzeige gebracht und ist Gegenstand einer Ermittlung."
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#85
so heute wieder Post bekommen - Verfügung an alle Beteiligten (und das, obwohl ich meine Stellungnahmen noch nicht mal abgegeben habe).

Einen Satz bzw. eigentlich das ganze Schreiben kapiere ich nicht ganz (siehe Markierung). Vielleicht kann es einer übersetzen.


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#86
Das ist nur ein Zuordnung. Die Antwort auf eine eventuelle Frage, wo die Schutzanordnung überall mit rein darf.

Der Text ist ansonsten begütigend, der will euch runterkühlen. Beschlossen wurde nichts, nur geraten. Du wirst dich sowieso dran halten, hoffentlich auch die Ex.
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#87
verstehe nicht mal deine Antwort Wink zumindest den ersten Satz.

Meine Frau hat ja über ihren Anwalt eine "Anordnung zur vorläufigen Zuweisung von Haushaltsgegenständen für die Zeit des Getrenntlebens" gefordert. Auf sage und schreibe 25 Seiten erklärt Ihr Anwalt wie schlecht ich zu ihr bin/war und warum meine Frau jetzt neben den Sachen für die Kinder (hier hab ich eh gesagt das sie alles mitnehmen darf) zusätzlich noch den 75 Zoll TV, Waschmaschine, Kühlschrank, Dyson, Badeinrichtung usw. benötigt (Dinge die ich alle vor der Ehe gekauft habe). Ich habe jetzt eine Frist von 3 Tagen bekommen um darauf zu Antworten. Aber so wie sich die Antwort des Richters anhört, müsste ich ihr diese Sachen ja eh geben?

Zudem hat Sie einen Antrag auf Ehewohnungszuweisung und Gewaltschutz - hier habe ich eine Antwortfrist von 2 Wochen erhalten - was echt komisch ist da sie dann eh nicht mehr hier wohnt.

Ich muss zudem etwas mit den Kosten aufpassen - Gewaltschutz hat einen Streitwert von ich glaub 2500 Euro und Zuweisung der Haushaltsgegenständen so um die 3000 Euro -

sind in summe bestimmt fast 3000 Euro an Anwalts und Gerichtskosten, wenn ich verlieren sollte - ich bräuchte die Kohle aber eher für die Verfahren der Unterhaltsberechnung die in nächster Zeit kommen werden.
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#88
Ganz ehrlich, lass ihr die sche.. Haushaltsgeraete, die bekommst Du fuer ein paar Euronen per Ebay Kleinanzeigen wieder. Den 75 Zoll TV natuerlich nicht, der ist ja auch nicht "fuer die Versorgung der Familie, insbesondere der Kinder erfoderlich". Das waere das einzige wo ich hart sein wuerde. Natuerlich nur wenn Du nachweisen kannst, dass Du den vor der Ehe gekauft hast. Ansonsten sieht es eh schlecht aus.

Mit dem ganzen Geblubber vom Anwalt ueber 25 Seiten kannst Du Dir den Allerwertesten abwischen. Lass Dich von so einem Mist nicht provozieren, da wird noch viel mehr kommen. Da musst Du Dich im Griff haben, lass das nicht an Dich ran. Und ja keinen Gegenroman mit Rechtfertigungen. Da sagt manN kurz und knapp das es einfach nicht stimmt. Der Mist interessiert keinen Richter, die nervt das auch nur.
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#89
die Frage ist ja eher, ob ich um eine Klage herumkomme bzw. wie ich jetzt am besten vorgehe - wenn ohne Klage dann könnte sie von mir aus auch den TV haben, obwohl wir ja drei Stück in der Wohnung haben und sie ja angeblich in eine kleinere Wohnung zieht. Sitzabstand bei 75 Zoll sollte 3 Meter sein Wink

Wenn es so oder so zur Klage kommt - dann stelle ich mich natürlich auch etwas quer.
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#90
Ich kann aus Erfahrung prophezeien, dass die "Freundschaft" deiner Ex zu Ihrem Anwaltspudel noch noch ganz schnell in die Brüche gehen kann.
Nämlich dann, wenn der Richter keinen Bock mehr hat und ihn prozessual bei der ein oder Anderen Gelegenheit auflaufen lässt.
Darauf bauen würde ich an Deiner Stelle nicht unbedingt, aber lass doch jetzt mal die Ex und ihren Staranwalt vorschlagen wie der Abstransport des Plunders aus der Wohnung bewerktstellig werden soll und wie die Regulierung von allfälligen Schäden durch die Leiherin ausschaut. Ich wäre da ansonsten wenig zimperlich. Den ganzen Plunder selber rausräumen, auf die Strasse stellen und warten bis Miss Sperrmüll und Hr. Dr. Dr. Winkel-Anwalt antanzen und sich den Plunder unter den Nagel reissen. ;-)
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#91
So heute schon wieder der nächste Hammer, hab meine Frau per SMS - gefragt wie es mit den Weihnachtsferien aussieht, dann kam dieser Hammer:

Die Kinder verbleiben zum Eingewöhnen der neuen Wohnung und Umgebung in den Weihnachtsferien in XXX. Du kannst sie am 2. Weihnachtsfeiertag zum Geburtstag der Uroma holen ansonsten werde ich dich nach den Bedürfnissen der Kinder kontaktieren um ggf. ein Treffen an einem neutralen Ort zu vereinbaren. Die Kinder müssen endlich mal zur Ruhe kommen um wieder ein festes Zuhause(gefühl) zu entwickeln und um in XXX anzukommen.

Jeglicher weiterer Umgang, im zwei Wochen Rhythmus (von wann bis wann ... Tag & Uhrzeit) und in den Ferien (welche Ferien/Ferienaufteilung), sollten wir evtl über die Anwälte/notfalls das Gericht regeln und klären lassen da eine gütliche Einigung, wie bisher in allen Angelegenheiten, wohl eher unwahrscheinlich deinerseits erscheint.

was kann ich dagegen jetzt auf die schnelle tun?
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#92
Daraus schliesse ich, dass sie wirklich auszieht.

Zitat:was kann ich dagegen jetzt auf die schnelle tun?

Lernen, dass Mutti im Prinzip machen kann, was sie will. Die erste grosse Gelegenheit dazu. Du spielst die zweite Geige. Oder gar keine, wenn sie sie dir wegnimmt. Streitigkeiten wegen Weihnachten sind der Klassiker. Wenn du was dagegen hast, musst du vor Gericht. Den Rest kannst du dir denken.

Wenn sie mit "zur Ruhe kommen" daherkommt, ist sie eine dumme, verblendete Nuss, die genau das Gegenteil von dem macht, was Kinder bei Elterntrennung benötigen. Insbesondere an Weihnachten. Im Ernst, es lohnt sich nicht und geht nur schief, nun auf kontroverse Weise Umgangsregelungen auszuhandeln oder urteilen zu lassen. Das ist eine Komödie, die tragisch endet. Ich würde gar nichts machen. Soll sie Vorschläge machen, wenn ihr danach ist. Was sie nicht will, passiert sowieso nicht. Ich würde mich still verhalten und nichts antworten. Wenn du da Chancen hast, dann weil sie dauernd auf den Kindern hockt und das irgendwann als Stress empfindet. Das wird dann auf ihrer Seite den Wunsch nach kinderfreien Tagen und Gelegenheiten wecken.
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#93
da kennst du meine Frau schlecht - sie zieht in ihr altes Nest, dort sind Eltern, Bruder, Freund usw. - die Kinder bekommt dann wohl eher der Bruder oder ne Freundin, nur um mir damit eins auszuwischen. Also meinst du ich habe keine Chance - und soll akzeptieren das ich sie in 3 Wochen Ferien einen Tag sehen werde... kranke Welt
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#94
Du solltest Dich mit der naheliegenden Realität vertraut machen, dass bei einer derartig gestrickten Ex Du den Kontakt zu Deinen Kindern verlieren wirst.
Bei der Ausgangslage und Ihrem Helferkreis sehe ich da für Dich kein Licht am Ende des Tunnels. Ich würde an Deiner Stelle Alles hinwerfen und Abstand zu dieser ziemlich toxischen Hexe einnehmen. Meine Ex hat die Kinder schlussendlich im Kinderheim und bei irgendwelchen gleichgeschlechtlichen und auch sonst ziemlich seltsamen Pflegeeltern einquartiert um am Wochenende Party zu machen. Aber zum Vater,- nie und nimmer.
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#95
Egal was, ich würde an oberste Stelle jetzt Selbstschutz stellen. Dir stehen ein paar sehr frugale Jahrzehnte bevor mit einer hohen Dauerbelastung. Energie in Umgangsauseinandersetzungen würde ich keinesfalls stecken. Ein Umgang, der so oder so nur nach Gutsherrinnen-Art ist (Mylady regiert, bestimmt, würgt ab) und der nach jeder Auseinandersetzung noch mieser wird.

Die Dame hat ja schon eine klare Ansage gemacht. Anwälte, Gerichtsanträge statt Kinderbedüfnisse. Das ist schon hoffnungslos, bevor es begonnen hat. Die Kinder sind zudem in einem Alter, in dem sie optimal manipulierbar sind und auch von sich aus nichts erreichen können. Dir bleibt da nicht viel. Halte dich zurück, stelle keine eigenen Anträge, sollte irgendwas irgendwo über die Kinder gesprochen werden, lass die Gegenseite reden und Vorschläge machen. Wenn sie es je tut.

Mir ist klar, dass du emotional wie alle Trennungsväter trotz deiner früheren Erfahrungen es vermutlich nicht schaffst, das Thema auf diese Weise abzuheften. Hätte ich damals das Wissen von heute gehabt, hätte ich auch keine Verfahren geführt, sondern nach der Trennung alles hinausgeworfen was ans Kind erinnert und auf jeden Versuch einer gelebten Vaterschaft geschissen.

Das heisst nicht, sie rundweg abzulehnen. Aber entweder die Ex will und macht, dann okay, wenn nicht, dann wars das. Geht man gegen den Exenwillen vor, egal wie krank der ist, bekommt man Prügel, graue Haare, leeren Geldbeutel, Alpträume, Herzkrankheiten.

Schliesslich musst du ausgeglichen sein, damit es mit der dritten Ehe und den nächsten Kindern was wird, irgendwann muss es ja klappen :-)
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#96
Lass die Gutste ins Leere laufen, brech da keinen Streit vom Zaun. Du kannst die Kinder am 26. sehen? Super, dann haben die Kinder am 26. nochmals Bescherung. Vor Gericht verlierst Du eh, mehr als Standard (jedes 2. Wochenende, haelfte Ferien und ev. 1 Nachmittag in der Woche) kommt vor Gericht nie raus. Und wenn die Kinderbesitzerin das boykottiert, hat das auch keinerlei Konsequezen fuer sie. Nimm den Umgang nach gutsfrauen art oder lass es ganz sein. Andere, in der Praxis realistische Alternativen, hast Du kaum. Sei froh dass die Olle aus Deiner Huette raus ist, alles andere ergibt sicheh mit der Zeit. Oder auch nicht, was Du dann auch kaum aendern kannst.

Glaub mir, wenn die Gutste nicht psychisch krank ist sondern nur "normal" frauentypisch boesartig, regelt sich das alles eh irgendwie und irgendwann speziell wenn Du nicht ueber jeden Stock springst der Dir hingehalten wird.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#97
(14-12-2020, 23:37)kay schrieb: Lass die Gutste ins Leere laufen, brech da keinen Streit vom Zaun. Du kannst die Kinder am 26. sehen? Super, dann haben die Kinder am 26. nochmals Bescherung. Vor Gericht verlierst Du eh, mehr als Standard (jedes 2. Wochenende, haelfte Ferien und ev. 1 Nachmittag in der Woche) kommt vor Gericht nie raus. Und wenn die Kinderbesitzerin das boykottiert, hat das auch keinerlei Konsequezen fuer sie. Nimm den Umgang nach gutsfrauen art oder lass es ganz sein. Andere, in der Praxis realistische Alternativen, hast Du kaum. Sei froh dass die Olle aus Deiner Huette raus ist, alles andere ergibt sicheh  mit der Zeit. Oder auch nicht, was Du dann auch kaum aendern kannst.

Glaub mir, wenn die Gutste nicht psychisch krank ist sondern nur "normal" frauentypisch boesartig, regelt sich das alles eh irgendwie und irgendwann speziell wenn Du nicht ueber jeden Stock springst der Dir hingehalten wird.

ja aber es sind ja Ferien Big Grin - durch Corona sogar 3 Wochen - also müsste ich die Kinder zumindest eine Woche sehen dürfen. Naja ein Tag mit Hin-und Rückfahrt bleibt mir da vielleicht 6-8 Stunden mit den Kids, aber wie du sagst besser als nichts - aber bis dahin kann noch viel passieren.
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#98
Hallo,

bräuchte mal wieder eure Hilfe, hab dieses Schreiben (siehe Anhang) heute vom Gericht bekommen wegen Haushaltssachen die meine Frau fordert. Auf die Forderung habe ich am 14.12 ans Gericht geantwortet. Heute ist dann das hier gekommen, aber ich versteh den Text leider nicht - ich soll innerhalb von 4 Wochen antworten. Komisch ist auch das er an mich alleine und nicht an uns beide Adressiert wurde - sie hat auch per Post nichts bekommen.

Kann das eine übersetzen Wink


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#99
Du hast am 14.12. irgendein Angebot gemacht. Das Gericht moechte dass die Exe das akzeptiert und das ganze dann erledigt ist. Um das genauer beurteilen zu koennen, muesste man die bisherigen Schriftwechsel und Antraege kennen. So wuerde ich das verstehen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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wollte mich auch mal wieder melden, Anwälte schreiben munter Briefe hin und her. Wie zu erwarten vordert der Gegen-Anwalt eine Umschuldung oder ein Insolvenzverfahren. Ich habe mir jetzt schon einige Urteile der OLGs dazu durchgelesen, in den Beispielen hatten die Beklagten aber schon bereits titulierte Schulden bzw. sogar schon Strafferfahren und oder hatten schon eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Gibt es Urteile in denen der Beschuldigte noch keine eidesstattliche Versicherung bzw. Strafferfahren hatte und das Gericht ein Insolvenzverfahren in Kauf genommen hat. Die Begründungen würden mich intressieren.

Ein Schmankerl aus den Schreiben des Anwaltes habe ich noch (nach Angabe und Gutachten eines Arztes das ich nur 8 Stunden am Tag arbeiten darf und daher meine Nebentätigkeiten einstelle) kam folgendes zurück:

Die sogenannte Nebntätigkeit des Antragsgegners, die nach dem fachärztlichen Attest angeblich vermieden werden sollte, dient dem Antragsgegner jedoch eher als Entspannung, da er hier seine Leidenschaft und sein Hobby zum Nebenberuf gemacht hat. Es erscheint daher keinesfalls zielführend, diese Tätigkeit weniger auszuüben als zuvor, was er im Übrigen nach diesseitiger Kenntnis auch bislang nicht getan hat.
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