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Scheidung und ausbezahlen?
#51
Mal wieder von mir ein Update (der Titel sollte vielleicht auch mal abgeändert werden):

Ich hatte über die Rechtsantragsstelle - Gewaltschutz und Wohnungszuweisung beantragt, wurde natürlich vom Richter abgewehrt - laut meinem Anwalt gibt es aber ein Urteil vom OLG auf Wohnungszutritt - diesen hab ich heute gestellt über die Rechtsantragsstelle am Familiengericht würde es einfach schneller gehen.

Durch diesen Antrag wissen wir jetzt aber auch wer auf Lebzeiten (zumindest bis der Richter oder ich abdanke) - für mich zuständig ist, geht wohl nach Buchstaben - Anwalt sagt, dieser Richter sei ein sehr sehr harter Brocken ...

Ansonsten flattern hier fast täglich Briefe vom Landratsamt (zuständig für Unterhaltsvorschuss, sind mittlerweile ca. 2000 Euro angelaufen - da sie aber noch in meiner Wohnung wohnt und mein Auto benutzt ohne einen Cent zu zahlen - frage ich mich warum - aber das interessiert irgendwie keinen auf den Behörden) ein - das Landratsamt bzw. Bayern wird jetzt wohl, wenn wieder Kapazitäten verfügbar sind vor das Gericht ziehen, um einen Titel zu erwirken (wird dann auch wieder bei demselben Richter sein).

Seit heute auch ein ähnliches Schreiben von einem Jobcenter - auch hier solle ich angaben machen usw. - mittlerweile kann ich meinen Anwalt fast Vollzeit beschäftigen ...

Mich würden mal ähnliche Urteile von euch interessieren, Netto-Verdienst ca. 2300 Euro netto (nach Trennung und Steuerklassenänderung ca. 1900) - Kreditverbindlichkeiten für Wohnung ca. 900 Euro (ohne Nebenkosten) - gibt es wirklich Richter die sagen man könne vom Eigenbedarf 1.160 diese Verbindlichkeiten bezahlen?
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#52
Die Kreditverbindlichkeiten für die Wohnung sind nicht relevant für die Höhe der Unterhaltsbeträge.

Mit dem Abzahlen der Hypothekenschulden schaffst Du dir Vermögen. Das Einzige, was ein bißchen helfen wird, ist der Wohnvorteil. Man wird ausrechnen, was deine Wohnung an Miete kosten würde, und diesen Betrag bei der Exe am Unterhalt abziehen. Eben weil sie keine Miete zahlt.

Nimm ihr das Auto weg; geh zum Landratsamt und melde es ab. Dann kommt die Polizei und zieht die Kennzeichen ein.
Zahle keine Nebenkosten mehr - keine Heizung, kein Strom, Kabel TV, GEZ. Nichts mehr. Denn dafür bekommt sie den Unterhalt von dir, um ihre Lebenshaltung zu bestreiten. Zahlst du weiter die Nebenkosten, zahlst du doppelt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#53
(26-11-2020, 15:35)Austriake schrieb: Die Kreditverbindlichkeiten für die Wohnung sind nicht relevant für die Höhe der Unterhaltsbeträge.

Ja so weit die Theorie, daher habe ich nach Erfahrungswerten gefragt - bei meinem ersten Titel wurde sogar vor Gericht ein Autokredit angerechnet - also so pauschal kann man es eben nicht sagen. Der Wohnkredit läuft ja auch schon seit ein paar Jahren und wurde nicht mal eben so vor der Trennung abgeschlossen. Zudem habe ich ja mit 4 Kindern Umgang, da kann ich ja auch nicht eine 1 Zimmerwohnung anmieten (gibts hier eigentlich auch Aussagen ala bei 4 Kindern reicht eine 1,2,3  usw. Zimmerwohnung für den Umgang? und man schläft mit 5 Personen in einem Zimmer, bzw. was ist zumutbar).

Fahrtkosten zum Arbeitsweg kann man ja vom Nettogehalt abziehen - kurios finde ich die Regelung bis 30 km mit 0,30 Cent und ab 30 km nur noch 0,20 Cent - würde ja heißen Einer der nur 29km zur Arbeit hat würde mehr bekommen als einer der 30km zu Arbeit hat?
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#54
(26-11-2020, 15:18)ibu400 schrieb: Anwalt sagt, dieser Richter sei ein sehr sehr harter Brocken

Auch recht. Dann baut man seine Anträge so auf, dass die Revision schon im Hinterkopf ist. Harte Richter sind mir die liebsten, die bringt man relativ leicht dazu, sich in Schwachsinn zu versteigen, den man dann beim OLG sehr gut als Kipphebel nutzen kann. Es lohnt sich auch, die im Gerichtssaal ganz offen zu provozieren. Mit Arroganz und Selbstüberhöhung bringen sie sich selbst zu Fall. Rotzfrech und respektlos, so bin ich immer ab besten durchgekommen bei den "Harten", damit kommen Juristen nie klar.

Die Kosten für Auto und Wohnung sind ein alter Hut, einer der Standardreinfälle. Privatproblem, wenn du "freiwillig" weiterzahlst, sagt man dir irgendwann. Deshalb meldet man sofort ab bzw. stellt eigene Forderungen so, dass die Rechtshängigkeit beginnt. Litispendenz, um es in der Sprache der Ehrlosen zu sagen.

Natürlich sind Wohnungskredite nicht automatisch unterhaltssenkend. Über Wohnungseigentum findest du einiges in den Unterhaltsleitlinien. Es gibt da durchaus Kosten, die anrechnenbar sind, aber nicht die Bildung von Vermögen, wie Austriake schon sagte.
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#55
(26-11-2020, 16:23)p__ schrieb:
(26-11-2020, 15:18)ibu400 schrieb: Anwalt sagt, dieser Richter sei ein sehr sehr harter Brocken



Auch recht. Dann baut man seine Anträge so auf, dass die Revision schon im Hinterkopf ist. Harte Richter sind mir die liebsten, die bringt man relativ leicht dazu, sich in Schwachsinn zu versteigen, den man dann beim OLG sehr gut als Kipphebel nutzen kann. Es lohnt sich auch, die im Gerichtssaal ganz offen zu provozieren. Mit Arroganz und Selbstüberhöhung bringen sie sich selbst zu Fall. Rotzfrech und respektlos, so bin ich immer ab besten durchgekommen bei den "Harten", damit kommen Juristen nie klar.



Die Kosten für Auto und Wohnung sind ein alter Hut, einer der Standardreinfälle. Privatproblem, wenn du "freiwillig" weiterzahlst, sagt man dir irgendwann. Deshalb meldet man sofort ab bzw. stellt eigene Forderungen so, dass die Rechtshängigkeit beginnt. Litispendenz, um es in der Sprache der Ehrlosen zu sagen.



Natürlich sind Wohnungskredite nicht automatisch unterhaltssenkend. Über Wohnungseigentum findest du einiges in den Unterhaltsleitlinien. Es gibt da durchaus Kosten, die anrechnenbar sind, aber nicht die Bildung von Vermögen, wie Austriake schon sagte.

Ja, Wohnkredit wird schwer werden, aber dann könnte ich die Wohnung auch nicht mehr halten und meine Eltern müssten den Kredit übernehmen und ich müsste ihnen dann Miete zahlen, nur mit 450 Euro (Warm / inklusiver aller Nebenkosten) wird das nichts - die Frage ist zudem wo hier die Verhältnismäßigkeit liegt, selbst für einen Vater mit einem Kind finde ich diese Zahl schon grenzwertig - mit 4 Kindern und einer kleinen 3 Zimmerwohnung bewegen wir uns hier in der Gegend bei ca. 600-700 (Kalt). Gibt es eine Art Mietspiegel auf denen sich die Gerichte berufen?
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#56
Also, wie der Unterhaltsschuldner klarkommt, interessiert wirklich kaum eine Sau.
Ich hatte im Frühjahr letzten Jahres eine Neuberechnung vom Jugendamt, da wären mir rund 800 Euro übrig geblieben (fiktives Einkommen sei Dank).
Davon hätte ich dann alles bestreiten müssen, Umgang, Wohnkosten, Werbungskosten usw. Dabei war das noch freundlich gerechnet, denn das Jugendamt hat sich an der letzten Berechnung durch das OLG orientiert (z. B. Erhöhte Wohnkosten wg. Umgang mit 5 Kindern).
Verdienstmässig bin ich so in etwa in deinem Bereich. Prinzipiell kann man sagen, daß man geringfügig mehr Spielraum hat, wenn man wenigstens den Mindestunterhalt für die Kids bedienen kann. Mangelfälle hingegen sind nur noch Kanonenfutter.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#57
(26-11-2020, 18:00)ibu400 schrieb: aber dann könnte ich die Wohnung auch nicht mehr halten und meine Eltern müssten den Kredit übernehmen und ich müsste ihnen dann Miete zahlen, nur mit 450 Euro (Warm / inklusiver aller Nebenkosten) wird das nichts

Natürlich. Das ordnet man sofort geeignet, wenn eine Trennung stattfindet. Typischer Väterfehler ist es, einfach abzuwarten statt zu informieren, reden statt handeln. Die Wohnkosten, die man dir zugesteht findest du in der Düsseldorfer Tabelle. Davon kann nach oben abgewichen werden, wenn du das gut begründen kannst. Unvermeidliche lokale Miethöhe etwa, ein paar Quadratmeter extra wenn du die Kinder oft hast, irgendsowas.

Ansonsten hast du die Obliegenheit zum Umzug in eine billigere Wohnung oer Untervermietung. Egal was, Geld her und Maul halten, so der Tenor der üblichen Beschlüsse.
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#58
(26-11-2020, 18:01)Sixteen Tons schrieb: Also, wie der Unterhaltsschuldner klarkommt, interessiert wirklich kaum eine Sau.
Ich hatte im Frühjahr letzten Jahres eine Neuberechnung vom Jugendamt, da wären mir rund 800 Euro übrig geblieben (fiktives Einkommen sei Dank).
Davon hätte ich dann alles bestreiten müssen, Umgang, Wohnkosten, Werbungskosten usw. Dabei war das noch freundlich gerechnet, denn das Jugendamt hat sich an der letzten Berechnung durch das OLG orientiert (z. B. Erhöhte Wohnkosten wg. Umgang mit 5 Kindern).
Verdienstmässig bin ich so in etwa in deinem Bereich. Prinzipiell kann man sagen, daß man geringfügig mehr Spielraum hat, wenn man wenigstens den Mindestunterhalt für die Kids bedienen kann. Mangelfälle hingegen sind nur noch Kanonenfutter.


aber 800 Euro ist ja um einiges weniger als das vorgeschriebene Existenzminimum nach § 1603 II BGB von 1160 Euro - wie kommt es dazu?
Mein Anwalt meinte schon zu mir, ich solle nie ein Schreiben usw. vom Jugendamt ausfüllen usw. - ich soll mit ihnen auch nur das nötigste besprechen am besten eigentlich gar nichts.

Mindestunterhalt ist so ne Sache - würde bei mir momentan bei ca. 1300 Euro liegen, in ein "paar" Jahren, wenn dann der Peak der Altersklassen erreicht ist bei ca. 1700 Euro

(26-11-2020, 18:09)p__ schrieb:
(26-11-2020, 18:00)ibu400 schrieb: aber dann könnte ich die Wohnung auch nicht mehr halten und meine Eltern müssten den Kredit übernehmen und ich müsste ihnen dann Miete zahlen, nur mit 450 Euro (Warm / inklusiver aller Nebenkosten) wird das nichts

Natürlich. Das ordnet man sofort geeignet, wenn eine Trennung stattfindet. Typischer Väterfehler ist es, einfach abzuwarten statt zu informieren, reden statt handeln. Die Wohnkosten, die man dir zugesteht findest du in der Düsseldorfer Tabelle. Davon kann nach oben abgewichen werden, wenn du das gut begründen kannst. Unvermeidliche lokale Miethöhe etwa, ein paar Quadratmeter extra wenn du die Kinder oft hast, irgendsowas.

Ansonsten hast du die Obliegenheit zum Umzug in eine billigere Wohnung oer Untervermietung. Egal was, Geld her und Maul halten, so der Tenor der üblichen Beschlüsse.

Ersten Satz verstehe ich nicht ganz - meinst du Kredit auf Eltern umlegen und Mietvertrag aufsetzen?

Diese 450 Euro habe ich schon aus den Unterhaltsrechtliche Leitlinien des passenden OLG
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#59
Ich verstehe Dein Verhalten nicht, wieso bezahlst, bzw. laesst Du der Exe DEIN Auto? Das holt manN sich mit Zweitschluessel zurueck und gut ist. Genauso wie Du ihr nicht sonst was fuer "Luxus" bezahlen solltest, sprich Kabel, Internet etc. Abmelden, nicht mehr Dein Problem. Wg. Wohnung: Wie schon geschrieben, die gehoert Deinen Eltern und da geht manN dann auch einfach rein und holt SEINE Sachen raus wenn sie nicht da ist und gut ist. Oder man ist so schlau und findet Notfallgruende warum der Vermieter rein muss. Gasgerucht, Brandgerucht, Wasser scheint zu laufen etc. etc. Wer Fakten schafft ist immer im Vorteil, siehtst Du ja bei der Exe.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#60
(26-11-2020, 18:18)ibu400 schrieb: Ersten Satz verstehe ich nicht ganz - meinst du Kredit auf Eltern umlegen und Mietvertrag aufsetzen?

Klar. Das Erste, was man als künftig langjähriger Unterhaltspflichtiger macht, ist immer alles an Werten beseitigen was abgegriffen werden kann und alles so verschieben und zurechtlegen, dass es an den künftig lebensbestimmenden Punkt "Unterhalt" angepasst ist. Wohneigentum: Ganz schlecht. Alles Zahlungen, zu denen du nicht gezwungen werden kannst: Einstellen. Unterhaltsrelevantes Einkommen: Senken statt erhöhen. Keine Überstunden, kein Stress für mehr Geld, denn es bringt nichts, du befindest dich künftig im Dauerzustand des Ausgeraubtseins.

Also Mietvertrag, ortsübliche Miete plus 10%.
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#61
Wegen der Wohnung und den 4 Kindern wird man dir sagen:

- Kinder haben keinen Anspruch auf eine kindgerechte Wohnung ( genauso beim Kollegen erlebt! )
- Im zunehmenden Alter der Kinder wird der Umgang sowieso gestrichen ( Von der Ex ), deswegen.....
- Die Kinder übernachten nur wenige Tage po Monat, deswegen.....
- Selber schuld wenn man 4 Kinder zeugt und nach einer Trennung zu wenig Geld hat
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#62
Manchmal klappts schon, ein paar Quadratmeter extra rauszuschinden und damit erhöhte Wohnkosten gelten zu machen. Ich wills mal so sagen: Dieser Versuch kostet nichts. Ist ein Satz extra, wenns in der kommenden Scheidungsverhandlung auch um Kindesunterhalt geht. Wenn nicht, dann nicht.

Was wirklich was bringt ist, wenn man Aufstocker werden kann.
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#63
Tja, da lernt man, das man in D im Zweifelsfalle seiner Existenz beraubt wird, damit die Gegenseite gut Leben kann und Hauptsache der Staat nicht Einspringen muss. Wie Du klarkommst interessiert keine Sau! Kannst dein Haus ja Verkaufen, Vermieten, einfach die Raten nicht mehr bezahlen................ Auf dem Schaden bleibst DU hängen, selbst wenn es Dir evtl. in einigen Jahren finanziell wieder besser gehen würde, oder Unterhaltspflichten entfallen etc. Dann hast DU immer noch die Kollateralschäden zu tragen, und der Staat wälzt sich in Unschuld! Noch schlimmer: gibt DIR die Schuld, weil DU hättest ja schon lange vor einer Trennung/Geburt/Unterhaltspflicht etc. anders Wirtschaften können, damit im Schadensfalle sämtliche Unterhaltspflichten erfüllt werden können.

Auch ich wäre, lt. damaligem Richter, schon VOR Geburt meiner Tochter verpflichtet gewesen meine (damals noch sehr sehr gut laufende) Selbständigkeit aufzugeben und einen Sozialversicherungspflichtigen Job anzunehmen (wohlgemerkt war ich da mit der Kindesmutter noch Zusammenlebend und Verheiratet, sie hatte ein sehr gutes Einkommen Öffentlicher Dienst-nah, ich gute Umsätze und Gewinne), da ja davon auszugehen sei, das eine Selbständigkeit nicht dauerhaft eine -was auch sonst- evtl. Unterhaltsverpflichtung abdecken und Sichern könne. Das ich nun nicht in der Lage sei, den Mindestunterhalt zu zahlen, sei ja daher MIR anzulasten.

Der Staat schiebt alles auf Dich!
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#64
Es ist zu begrüssen, wenn schon zu Babyzeiten ein Richter solche Weisheiten verkündet. Damit ist für denkende Pflichtige eigentlich alles klar. Bei mir haben schon wesentlich weniger irre Vorstellungen über meine Pflichten dazu geführt, dass ich fleissig verzögert und verhandelt habe, währenddessen alles von Wert verschwinden liess und mich erfolgreich auf ein Leben als Unterhaltspreller vorbereitete. Herzlichen Dank für die frühe Verdeutlichung, dass dem Unterhaltsrecht kein normaler Mensch entsprechen kann, das hat mir sehr geholfen. Andersfalls hätte ich noch versucht, brav zu arbeiten und Unterhalt zu bezahlen.

Deshalb auch hier und jetzt wieder: Einerseits immer kräftig verhandeln und alles in die Gegenanträge packen, was den Unterhalt senken könnte. Andererseits einen ganz eigenen Plan verfolgen, der sich nicht um Juristengeschwafel schert, sondern Ziele erreichen soll. Die richtigen Mittel dafür sind die, die wirksam sind und nicht die, die sich an Ehrlichkeit, Konzilianz, Ehre, Nutzen für andere orientieren.
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#65
Kindeswohl ist der Anspruch des Kindes auf den Kontakt zur Mutter und das Geld des Vaters.

Was das Vorgehen der gesamten Familienrechtsbranche beschreibt.
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#66
(28-11-2020, 17:30)Gast1969 schrieb: Tja, da lernt man, das man in D im Zweifelsfalle seiner Existenz beraubt wird, damit die Gegenseite gut Leben kann und Hauptsache der Staat nicht Einspringen muss. Wie Du klarkommst interessiert keine Sau! Kannst dein Haus ja Verkaufen, Vermieten, einfach die Raten nicht mehr bezahlen................ Auf dem Schaden bleibst DU hängen, selbst wenn es Dir evtl. in einigen Jahren finanziell wieder besser gehen würde, oder Unterhaltspflichten entfallen etc. Dann hast DU immer noch die Kollateralschäden zu tragen, und der Staat wälzt sich in Unschuld! Noch schlimmer: gibt DIR die Schuld, weil DU hättest ja schon lange vor einer Trennung/Geburt/Unterhaltspflicht etc. anders Wirtschaften können, damit im Schadensfalle sämtliche Unterhaltspflichten erfüllt werden können.

Auch ich wäre, lt. damaligem Richter, schon VOR Geburt meiner Tochter verpflichtet gewesen meine (damals noch sehr sehr gut laufende) Selbständigkeit aufzugeben und einen Sozialversicherungspflichtigen Job anzunehmen (wohlgemerkt war ich da mit der Kindesmutter noch Zusammenlebend und Verheiratet, sie hatte ein sehr gutes Einkommen Öffentlicher Dienst-nah, ich gute Umsätze und Gewinne), da ja davon auszugehen sei, das eine Selbständigkeit nicht dauerhaft eine -was auch sonst- evtl. Unterhaltsverpflichtung abdecken und Sichern könne. Das ich nun nicht in der Lage sei, den Mindestunterhalt zu zahlen, sei ja daher MIR anzulasten.

Der Staat schiebt alles auf Dich!

Zu Recht, du hast geheiratet. Selbst schuld!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#67
(26-11-2020, 18:48)kay schrieb: Ich verstehe Dein Verhalten nicht, wieso bezahlst, bzw. laesst Du der Exe DEIN Auto? Das holt manN sich mit Zweitschluessel zurueck und gut ist. Genauso wie Du ihr nicht sonst was fuer "Luxus" bezahlen solltest, sprich Kabel, Internet etc. Abmelden, nicht mehr Dein Problem. Wg. Wohnung: Wie schon geschrieben, die gehoert Deinen Eltern und da geht manN dann auch einfach rein und holt SEINE Sachen raus wenn sie nicht da ist und gut ist. Oder man ist so schlau und findet Notfallgruende warum der Vermieter rein muss. Gasgerucht, Brandgerucht, Wasser scheint zu laufen etc. etc.  Wer Fakten schafft ist immer im Vorteil, siehtst Du ja bei der Exe.

das ist alles nicht so einfach, da sie ja alles weggesperrt hat - ich hab keine Schlüssel und an den Fahrzeugschein usw. komm ich auch nicht ran - Heizung, Strom usw. könnte ich abdrehen aber der Kinder wegen würde ich dies nicht machen.
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#68
Besorg Dir nen neuen Fahrzeugschein, alten hast Du verloren. Und das mit Deinen Kindern................. darauf wird doch genau spekuliert.
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#69
(29-11-2020, 12:18)ibu400 schrieb: Heizung, Strom usw. könnte ich abdrehen aber der Kinder wegen würde ich dies nicht machen.

Erst mal in Rechnung stellen! Gültige Forderung! Aufzählung bereits entstandener Schulden, Verlangen unverzüglich zu zahlen. Du bist nicht der Einzige, an den bei einer Trennung auch Forderungen gestellt werden.
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#70
(29-11-2020, 17:57)p__ schrieb:
(29-11-2020, 12:18)ibu400 schrieb: Heizung, Strom usw. könnte ich abdrehen aber der Kinder wegen würde ich dies nicht machen.

Erst mal in Rechnung stellen! Gültige Forderung! Aufzählung bereits entstandener Schulden, Verlangen unverzüglich zu zahlen. Du bist nicht der Einzige, an den bei einer Trennung auch Forderungen gestellt werden.

danke p aber auch dies ist nicht so einfach - sobald wir eine Forderung / Zahlung stellen würden, würde dies einem Mietverhältnis gleichkommen - im Moment ist es eine "Leihe" meine Eltern und eine Leihe kann sofort zurückgefordert werden - haben Ihr eine angemessene Frist von 4 Wochen gegeben - diese läuft in 2 Wochen aus - sie packt momentan wie ne Wilde und von Ihrem Anwalt haben wir zumindest bis jetzt nichts mehr gehört.
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#71
Naja, wenn sie schon am Ausziehen ist, wuerde ich natuerlich auch erstmal nichts machen und abwarten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#72
Ich verstehe nicht unbedingt, was die in meinen Augen widerrechtliche Retention des Autoschlüssels und des Fahrzeugbriefs mit einer Miete odgl. zu tun haben haben sollen.
Wie "P" schon ganz richtig schreibt, Forderungen stellen und ggf. gerichtlich einklagen, weil zu grösserem Stress wird es mit der Alten ( Prognose von mir ) sowieso noch kommen.

Dazu gehört auch, dass die Wohnung in einem sauberen Zustand usw. hinterlassen wird und Ihr nicht noch den ganzen Abfall auf eigene Kosten entsorgen müsst. Schlüsselübergabe und Protokollierung im Beisein von Zeugen machen, notwendige Renovation der Wohnung in Rechnung stellen.

Und hier ein schönes Schmankerl:
https://www.berliner-mieterverein.de/rec...assung.htm

(...) Denn auch bei der Leihe habe der Entleiher gemäß §§ 598, 601 Abs. 1 BGB regelmäßig die der Erhaltung der Sache dienenden Kosten, die den Gebrauch der Sache ( Strom Heizung etc.) erst ermöglichen, zu tragen.(...)
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#73
(29-11-2020, 20:02)ibu400 schrieb: haben Ihr eine angemessene Frist von 4 Wochen gegeben - diese läuft in 2 Wochen aus - sie packt momentan wie ne Wilde und von Ihrem Anwalt haben wir zumindest bis jetzt nichts mehr gehört.

Du musst noch den Grundsatz des Unterhalts- und Familienrechts verinnerlichen: Erst zuschlagen, dann sehen ob es rechtens war. Existiert kein Mietvertrag, gilt § 573ff BGB. Eine Kostenforderung würde ausserdem ihren Willen beschleunigen, auch wirklich auszuziehen. Selbst wenn kein Geld einholbar ist, ist diese Forderung somit sinnvoll.
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#74
Bräuchte schnell mal eure Hilfe bevor die Polizei gleich kommt - darf sie auch Sachen, die weit vor der Ehe von Mir gekauft wurden (in diesem fall eine Waschmaschine) mit nehmen - Sie und ihr Anwalt sind dieser Meinung und der Handwerker steht gerade da ... hab gleich die Polizei gerufen
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#75
Kannst du dein vor der Ehe gekauftes Eigentum nachweisen? Dann Mitnahme blockieren. Es bleibt deins. Nachweis raussuchen, z.B. eine datierte Rechnung auf deinen Namen.
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