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Frage zum Unterhalt - Ehewohnung
#9
Deine Gutmütigkeit und deine Hilfsbereitschaft in allen Ehren, aber genau das fällt dir tatsächlich auf die Füße, wird dir niemals gedankt und und wird sich auch nicht auf das Wohl deines Kindes auswirken, an das du dachtest. Denk an den Kommentar von Kay, den ich quasi nur nochmal bekräftige.

Deine Ex war bereit, durch eine Falschbeschuldigung dich nicht nur in eine missliche Lage zu bringen. Nein, am Ende kann nach so etwas auch Knast stehen. Der Kontakt des Kindes zum Vater ist ihr egal, Du bist ihr egal. Ihr seid nun getrennt und sie sieht dich als Gegner. Da gibts nichts mehr weiter zu zu sagen.

Das Frauenhaus befeuert die Situation. Sie hat sich dorthin begeben, wo du als Feind und Inkarnation des Bösen gilst. Kneif mal nem Ochs ins Horn.

Auf keinen Fall (!) solltest Du eine gegnerische Anwältin anrufen. Du bist nicht ihr Mandant. Sie wird in keinster Weise dir weiter helfen - und darf es auch gar nicht - und wenn es überhaupt zu einem Gespräch kommt, wird es unangenehm.

Du hast es wohlwollend versucht. Jetzt muss das beendet werden. Und natürlich wird auch die Gegenseite von sich aus nichts in Sachen Unterhalt unternehmen. es sei denn, man erhofft sich noch mehr Unterhalt. Diesen zu minimieren und nun endlich richtig auszurechnen, und zwar unter Abzug aller gesetzlich geregelten Möglichkeiten, obliegt nur dir.

Und wenn dein Anwalt dich schon auf gewisse Dinge i.S. Unterhalt hin wies und sich als "knallhart" erwies, dann ist das dir eher zum Vorteil, als ihn jetzt zu umgehen und es selbst zu versuchen - um dann zu scheitern. Zusätzlich schießt du dir dann deinen Anwalt auch noch ab, denn der hat keinerlei Bock drauf, den Mandanten erst mal selbst rum wurschteln zu lassen, um dann später nochmal einzusteigen.

Also müsstest du dir einen Neuen suchen und das wird bestimmt nicht besser. Deinem Kind bringt es auch nichts, wenn du dich verarmst und deinen Vermögensstock opferst - für nichts am Ende.

Man kann hier nur Eines raten: Zum Anwalt gehen. Die Unterhaltsberechnung neu aufzusetzen. Unterhalt sofort zu minimieren und zwar ab sofort und mit ihm zusammen zu arbeiten. Gerade Trenungsunterhalt dürfte fachlich schnell überfordern bei Alleingängen.

Alles andere, was die Ex tut, macht, vor hat, liegt nicht in deiner Hand. Jetzt aber ein Umgangsverfahren einzuleiten und auf die dortige Situation hinzuweisen, wäre gleichzeitig noch der nächste Schritt. Zeit zu verlieren, ist i.S. Umgang nochmal ein zusätzlicher negativer Aspekt.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Frage zum Unterhalt - Ehewohnung - von p__ - 15-12-2025, 21:28
RE: Frage zum Unterhalt - Ehewohnung - von kay - 15-12-2025, 22:56
RE: Frage zum Unterhalt - Ehewohnung - von Nappo - Gestern, 18:09

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