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Frage zum Unterhalt - Ehewohnung
#8
(Gestern, 17:41)p__ schrieb: Du musst rechnen und fordern, die Gegenseite stimmt zu oder nicht. Wenn noch nicht drüber entschieden wurde, kannst du deinen Zahlbetrag reduzieren. Wenn entschieden wurde, dann Klage. Deine Berechnung sollte also klagefest sein. Auch für den Fall, dass es der Gegenseite so sehr nicht passt, dass sie DICH verklagt.


Wundert mich sehr, dass ich das berechnen muss, wo doch die Gegenseite Geld fordert. Gegenseite hatte damals völlig falsch gerechnet und ich zahle gem. unserer Berechnung, die dennoch zu hoch ist. Aber ok.

Zahldaten sind haargenau von mir vorbereitet worden. Wurde allerdings bisher alles außergerichtlich übermittelt, kein Widerspruch der Gegenseite bisher.
Heißt also neu berechnen, übersenden und begründen. Das ganze wasserfest, verstanden.

Danke dir für deine Hilfe!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Frage zum Unterhalt - Ehewohnung - von p__ - 15-12-2025, 21:28
RE: Frage zum Unterhalt - Ehewohnung - von kay - 15-12-2025, 22:56
RE: Frage zum Unterhalt - Ehewohnung - von Achtsamlernen - Gestern, 17:47

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