27-08-2025, 18:21
(27-08-2025, 16:50)Traurigeperson schrieb: Ab März 2023.
Ja in Verzug wurde ich durch die erste Auskunft gesetzt, das wusste ich bereits.
Zu meiner Zeit konnte man nicht titulierte Unterhaltsrückstände aus der Vergangenheit nur für die letzten 12 Monate vor der Klage geltend machen. Alles andere davor galt als verwirkt. Also wer sich nach dem 1. Auskunftsbegehren zu lange Zeit gelassen hat, musste einiges abschreiben. Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist.