27-08-2025, 14:49
(27-08-2025, 14:25)Traurigeperson schrieb: Frage an alle: Werde ich jetzt um den Titel nicht herumkommen?
Ja, wirst du. Wenn der Gläubiger einen will, kommt man nicht drum rum, egal auf welchem Weg. Von dir unterzeichnet, vereinfachtes Verfahren, Unterhaltsverfahren - das Ergebnis ist immer Titel. Der einzige Weg da raus ist, wenn der Gläubiger das nicht erzwingt oder nicht weiter verfolgt.
Rückstände, ich sagte schon: Ab Inverzugsetzung. Der Zeitpunkt steht normalerweise auch in dem Schreiben. In Verzug gesetzt wurdest du durch mindestens einen folgender Punkte:
- Auskunft verlangen
- Mahnung
- Unterhaltsvereinbarung
- Unterhaltsklage