27-08-2025, 14:39
(27-08-2025, 14:25)Traurigeperson schrieb: c2) Stimmt. Da ist es. Der Antrag auf Festsetzung des Unterhalts ausgefüllt vom Jugendamt. 105%.
Darum, um den Antrag, geht es! 105% sind ab wann beantragt? Was steht zu den Rückständen in der Zeit ab 2023 im Antrag?
(27-08-2025, 14:25)Traurigeperson schrieb: Werde ich jetzt um den Titel nicht herumkommen? Hatte gehofft, dass ich drum rum kommen würde. Hab kein gutes Gefühl dabei, so was an der Backe zu haben. Wird das dann statisch oder dynamisch?Um einen unbefristeten dynamischen Titel wirst du aller Wahrschenlichkeit nach nicht herumkommen.