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Hilfe Vereinfachtes Verfahren Familiengericht KU
#16
@p__
Ja, ok, ich glaube ich fange an das zu verstehen.

Also, das Schreiben beginnt mit allgemeinen Information von wegen das dem Kind KU zu steht.

Dann geht es über und sagt das bezogen auf das in Abschrift mitgeteiltem Antrag (Schreiben des Jugendamts) der Unterhalt wie folgt festgesetzt werden kann. Hier steht jetzt eine Tabelle:
105 % ab 01.07.25
105% ab 01.07.28
105% ab 01.07.2034

Gefolgt von dem Satz: "(..) rückständiger Unterhalt beträgt 1.xxx,00 € für den Zeitraum 01.xx.2023 bis 31.06.2025.

Jetzt folgt glaube ich das maßgebende, jetzt steht nämlich: "Wenn Sie innerhalb eines Monats (...) keinen Einwand erheben (...) kann ein Fesetzungsbeschluss ergehen, aus dem Zwangsvollstreckung betrieben werden kann."

Heißt das also, die einzige Möglichkeit, die ich habe zu diesem Zeitpunkt ist Einwand zu erheben. Einwand ist aber hier bezogen auf den Festsetzungsbeschluss. D.h. Ich muss sagen, Einwand... Ich zahle den Rückstand und 105% sind ok.

Richtig?
Sorry, dass ich so schwer von Begriff bin, also, dass ich mich so anstelle.
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RE: Hilfe Vereinfachtes Verfahren Familiengericht KU - von Traurigeperson - 27-08-2025, 12:47

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