27-08-2025, 12:01
Verstehe nicht ganz, wo noch offene Fragen sind. Lass dich nicht von Juristensprache irreführen, die wurde nur erfunden um Nullinhalten einen gelehrteren Anspruch zu geben und sich über Sprache zu distanzieren. Was da als Einwand oder Einwendungen bezeichnet wird, ist ein formal strenger und eingeschränkter Antrag. Das Ergebnis ist ein vollstreckbarer Titel, den dir das Gericht verpasst, ohne mündliche Verhandlung. Auch wenn du gar keine Einwendungen machst. Zack, haste einen Titel am Bein, auch wenn du nichts sagst. Bleiben Einwendungen aus oder sind sie rechtlich nicht erheblich, erlässt das Gericht auch einen Unterhaltstitel.
Der Mechanismus: Sind deine Einwendungen nicht im vereinfachten Verfahren prüfbar (weil etwa komplizierte Einkommens- oder Bedarfsermittlungen nötig wären), erklärt das Gericht das Verfahren für unzulässig und verweist auf das normale Verfahren. Auch du als Antragsteller kannst jederzeit erklären, dass du das Verfahren im vereinfachten Verfahren nicht weiterverfolgen wilst, §255 FamFG. Das vereinfachte Verfahren endet dann ohne Unterhaltstitel, es geht dann im regulären Unterhaltsverfahren nach §§ 231 ff. FamFG weiter, du brauchst einen eigenen Anwalt.
Das Gericht prüft nicht umfassend, sondern nur formal, ob deine Einwendungen „statthaft“ sind. Du kannst zum Beispiel sagen "Habe letzten Dezember schon 500 bezahlt, bitte berücksichtigen". Wenn du sagst "Ich kann nicht zahlen, weil ich erhöhte Gesundheitskosten habe", wars das mit dem vereinfachten Verfahren. Zu kompliziert, geht ins normale Verfahren.
Der Mechanismus: Sind deine Einwendungen nicht im vereinfachten Verfahren prüfbar (weil etwa komplizierte Einkommens- oder Bedarfsermittlungen nötig wären), erklärt das Gericht das Verfahren für unzulässig und verweist auf das normale Verfahren. Auch du als Antragsteller kannst jederzeit erklären, dass du das Verfahren im vereinfachten Verfahren nicht weiterverfolgen wilst, §255 FamFG. Das vereinfachte Verfahren endet dann ohne Unterhaltstitel, es geht dann im regulären Unterhaltsverfahren nach §§ 231 ff. FamFG weiter, du brauchst einen eigenen Anwalt.
Das Gericht prüft nicht umfassend, sondern nur formal, ob deine Einwendungen „statthaft“ sind. Du kannst zum Beispiel sagen "Habe letzten Dezember schon 500 bezahlt, bitte berücksichtigen". Wenn du sagst "Ich kann nicht zahlen, weil ich erhöhte Gesundheitskosten habe", wars das mit dem vereinfachten Verfahren. Zu kompliziert, geht ins normale Verfahren.