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Hilfe Vereinfachtes Verfahren Familiengericht KU
#11
@Alimen T
Nein. Schon im Gerichtsbeschluss zum Muttergeld, wurde ja der Rechenweg dargelegt. Und in diesem Rechenweg, basierend auf meinem Gehalt, wurde ein Kundesunterhalt von 105% erörtert. Das muss ja geschehen, weil man das vom Gehalt abziehen muss, bevor man dann die Höhe des Muttergelds bestimmt. Das hat ja Priorität, der Kindesunterhalt. 105% sind schon in ordnung. Wie bereits im in meiner Threaderöffnung erwähnt, ich würde Stand heute schlechter wegkommen, weil das Gehalt höher geworden ist (Inflationsausgleich etc.). Das Gerichtsurteil zum Muttergeld ist ja schon ca. 2 Jahre alt. Mir geht es hier darum zu verstehen, wie ich am besten auf das vereinfachte Schreiben, so wie es mir vorliegt, reagiere.

@PeterPP
Ich hatte es mir durchgelesen. Darauf beziehe ich mich ja. Genau, wenn du ins Dokument namens "Hinweisblatt
für die Einwendungen des Antragsgegners" schaust, dann findet man folgende Passage, ich zitiere:

"Andere Einwendungen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn Sie zugleich erklären, ob und
gegebenenfalls in welcher Höhe Sie zur Unterhaltsleistung bereit sind und sich insoweit zur Erfüllung
des Unterhaltsanspruchs verpflichten."

Ums konkret zu machen. Kann ich sagen, ich reiche Einwand ein, in welcher ich dann sage "Ja, ich bin bereit die Forderung von 105% zu erfüllen und mich zu verpflichten". Und dann spare ich mir zumindest das Zahlen des Rückwirkenden Forderung von 1000 - 2000€ (Rückständiger Kindesunterhalt)
Ob ich damit durch komme? Oder handle ich mir damit mehr ärger ein?
Keine Lust drauf, dass die mir dann plötzlich 120% verpassen. Irgendwo heißt es nämlich im Schreiben, dass dies im vereinfachten Verfahren zulässig sein kann. Also einfach auf 120% zu setzen. Ich habe Angst, dass wenn ich Einwand erhebe, dass die Konsequenz sein kann. Wenn ich wüsste, dass die Konsequenz höchstens sein kann "nein, einwand abgelehnt" "es bleibt bei 105% und bei 1000-2000€", dann würde ich es zumindest versuchen.
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RE: Hilfe Vereinfachtes Verfahren Familiengericht KU - von Traurigeperson - 27-08-2025, 11:36

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