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Hilfe Vereinfachtes Verfahren Familiengericht KU
#2
Die wollten also immer 105% und du hast immer 100% gezahlt. Auskunft musst du sowieso alle zwei Jahre erteilen, wenn du danach gefragt wirst und wenn es jetzt wieder so weit wäre und du damit auf 105% kommst, bringt es nichts, sich gegen die 105% zu wehren. Allenfalls die Rückstände sind dann noch in Frage. Argumente wie "nachträgliche Zahlungen wären Taschengeld für Mutter" sind jedoch wirkungslos.

Der Vorteil ist, dass du im vereinfachten Verfahren keinen Anwalt brauchst, die Kosten also geringer sind.
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RE: Hilfe Vereinfachtes Verfahren Familiengericht KU - von p__ - Vor 10 Stunden

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