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Hilfe Vereinfachtes Verfahren Familiengericht KU
#1
Hallo zusammen,

ich habe zu Beginn des Monats Post vom Amtsgericht bekommen. 
Es geht um ein vereinfachtes Verfahren zur Festlegung des Kindesunterhalts. 

Laut Schreiben soll ich rückständigen Unterhalt für die Vergangenheit (etwas mehr als zwei Jahre rückwirkend) zahlen, und dann in Zukunft auch die Zahlungen anpassen. Gezahlt habe ich aber prinzipiell immer brav (100% vs 105%). Die Summe liegt bei über 1.000 €.
Jetzt meine Frage: Lohnt es sich, hier einen Einwand einzulegen?
Im Schreiben steht, dass man einen Einwand erheben kann, wenn man bereits Unterhalt gezahlt hat. Dazu müsste man dann erklären, in welchem Umfang man Unterhalt geleistet hat, wie weit man zur Unterhaltszahung bereit wäre?
Meine Situation:
  • Ich habe bisher Unterhalt gezahlt, aber weniger, als das Gericht jetzt ansetzt.
  • Für die Zukunft bin ich bereit, die 105% mitzugehen. Über Gehaltsnachweise würde ich höchstwahrscheinlich schlechter wegkommen. Mag es aber auch nicht, wenn man sich jetzt auch noch ggü. dem Gericht nackig machen muss (Nachweise Gehalt etc.)
Ich bin unsicher, ob es besser ist, den Einwand einzulegen, oder ob es am Ende sinnvoller wäre, einfach die geforderte Summe zu zahlen, weil ich sonst schlimmer erwirke.

Würde es funktionieren, wenn ich sage "Einwand", "Habe bereits 100% gezahlt", "Geld muss genutzt werden für den täglichen Bedarf", "nachträgliche Zahlungen wären Taschengeld für Mutter", "bin aber bereit die 105% mitzugehen". Was sagt ihr?

Hat jemand Erfahrung mit diesem vereinfachten Verfahren?
Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass sich ein Einwand lohnt?
Danke schon mal für eure Meinungen und Tipps!
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Hilfe Vereinfachtes Verfahren Familiengericht KU - von Traurigeperson - Vor 10 Stunden

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