27-05-2019, 03:19
Ich möchte dir mal eine extrem verwerfliche Methode schildern, welche ein Ex einer mir sehr guten Bekannten mal durchgezogen hat:
Er hat nach einem Telefonat mit meiner Bekannten, bei welcher die gemeinsame Tochter wohnte, welche er übrigens jederzeit sehen konnte und durfte, direkt den Notruf gewählt: Sie hätte ihren Suizid angekündigt.
Folgendes geschah:
Ein Polizeiaufgebot stand vor meiner nichtahnenden Bekannten vor der Tür, die Feuerwehr spannte unter ihrem Balkon ein Sprungtuch auf. Ihre Wohnungstür wurde aufgebrochen, sie selbst stand gerade nichtsahnend unter der Dusche. Man verfrachtete die Tochter zum Vater, sie selbst wurde für 5 Wochen in die Geschlossene verschleppt.
Das ganze funktionierte ganz im Sinne des Vaters, welcher diese Aktion nur deswegen so eingefädelt hatte.
Was ich damit sagen will: Wer keine Gewissenbisse hat, kann einen Borderliner nur mit seinen eigenen Waffen schlagen. Ich bin mir absolut sicher, dass meine Bekannte nie Borderline war, aber sie befand sich damals in Therapie, ihr hatte der Scheidungsstress zu sehr zugesetzt. Dies reichte aus, um sie zwangsweise in die Geschlossene bringen zu können, ihr das Kind wegzunehmen. Bei deiner Ex mitsamt der nachvollziehbaren staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten müsste sowas noch viel besser funktionieren.
Aber merke: Dies ist keine Anstiftung zu einer Straftat, rein fiktiv gedachter Gedankensalat. Angenommen, es wäre legitim, so zu handeln, könntest du in kürzester Zeit dein Ziel erreichen. Leider geht das natürlich nicht. Und genau deshalb sind Borderliner legal nie zur Strecke zu bringen. Leider...
Er hat nach einem Telefonat mit meiner Bekannten, bei welcher die gemeinsame Tochter wohnte, welche er übrigens jederzeit sehen konnte und durfte, direkt den Notruf gewählt: Sie hätte ihren Suizid angekündigt.
Folgendes geschah:
Ein Polizeiaufgebot stand vor meiner nichtahnenden Bekannten vor der Tür, die Feuerwehr spannte unter ihrem Balkon ein Sprungtuch auf. Ihre Wohnungstür wurde aufgebrochen, sie selbst stand gerade nichtsahnend unter der Dusche. Man verfrachtete die Tochter zum Vater, sie selbst wurde für 5 Wochen in die Geschlossene verschleppt.
Das ganze funktionierte ganz im Sinne des Vaters, welcher diese Aktion nur deswegen so eingefädelt hatte.
Was ich damit sagen will: Wer keine Gewissenbisse hat, kann einen Borderliner nur mit seinen eigenen Waffen schlagen. Ich bin mir absolut sicher, dass meine Bekannte nie Borderline war, aber sie befand sich damals in Therapie, ihr hatte der Scheidungsstress zu sehr zugesetzt. Dies reichte aus, um sie zwangsweise in die Geschlossene bringen zu können, ihr das Kind wegzunehmen. Bei deiner Ex mitsamt der nachvollziehbaren staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten müsste sowas noch viel besser funktionieren.
Aber merke: Dies ist keine Anstiftung zu einer Straftat, rein fiktiv gedachter Gedankensalat. Angenommen, es wäre legitim, so zu handeln, könntest du in kürzester Zeit dein Ziel erreichen. Leider geht das natürlich nicht. Und genau deshalb sind Borderliner legal nie zur Strecke zu bringen. Leider...