26-05-2019, 20:28
Sehr gut, dann bist du schon bei eminent wichtigen Punkten erfreulich weit gekommen, wenn auch nicht beim derzeitigen Betreuungsproblem. Die Therapie ist wirklich wichtig, ich hoffe du hast gute Fachleute erwischt. Wie gut bist du mit den anderen Vätern der Kinder in Kontakt? Hast du die involviert bei all den Problemen?
Bei Anzeigen kommts auf das Drumrum an. Man muss Gewalt selber gut dokumentieren und Dritte einbeziehen, vor allem Ärzte. Einen Arzt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit Schläge statt Unfälle diagnostiziert kann der Staatsanwalt nicht mehr ignorieren.
Und offenbar läuft bereits ein Verfahren zum ABR und du hast dich für den vollen Schritt Richtung Kind zu dir entschieden. Ebenfalls gut!
Ist die sozialpädagogische Familienhilfe informiert, dass der Umgang verweigert wird, wenn sie nicht da ist? Ist sie über den Termin wegen Gutachten informiert? Bis Pfingsten sind es ja nur noch zwei Wochen, wenn danach schon die Gutachterin kommt wird sich in der kurzen Zeit kaum mehr besser machen lasssen als nicht schon gemacht. Kurzfristig ist nichts wirklich zu ändern, der Weg über Gericht wäre ein Eilantrag, Ordnungsgeld wegen Missachtung der Umgangsregelung, aber das hat kaum Chancen in der Realität Wirkung zu entfalten.
Bei Anzeigen kommts auf das Drumrum an. Man muss Gewalt selber gut dokumentieren und Dritte einbeziehen, vor allem Ärzte. Einen Arzt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit Schläge statt Unfälle diagnostiziert kann der Staatsanwalt nicht mehr ignorieren.
Und offenbar läuft bereits ein Verfahren zum ABR und du hast dich für den vollen Schritt Richtung Kind zu dir entschieden. Ebenfalls gut!
Zitat:Das klappt aber natürlich nur, wenn meine Frau meinen Sohn bis dahin wieder hergibt bzw. mich dabei unterstützt, dass er zu mir kommt und mein Sohn bis dahin nicht komplett von mir entfremdet ist...
Ist die sozialpädagogische Familienhilfe informiert, dass der Umgang verweigert wird, wenn sie nicht da ist? Ist sie über den Termin wegen Gutachten informiert? Bis Pfingsten sind es ja nur noch zwei Wochen, wenn danach schon die Gutachterin kommt wird sich in der kurzen Zeit kaum mehr besser machen lasssen als nicht schon gemacht. Kurzfristig ist nichts wirklich zu ändern, der Weg über Gericht wäre ein Eilantrag, Ordnungsgeld wegen Missachtung der Umgangsregelung, aber das hat kaum Chancen in der Realität Wirkung zu entfalten.