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Servus vielen lieben Dank für eure damaligen Expertisen zu meinem Fall. Die Richterin am Amtsgericht Paderborn hat sofort erkannt das die Ex auf Couchpotato machen wollte. Obwohl sie Ihren gutbezahlten Job gekündigt hat. Jetzt muss ich nur noch bis ans Ende diesen Jahres nachehelichen Unterhalt von 300 EURO vormals 975 EURO als Übergangszeit bezahlen. Es scheint also doch noch Gerechtigkeit in Deutschland zu geben O-Ton war auch ganz klar nach der Scheidung ist jeder für sich selber verantwortlich. Und wenn die Ex sich schon verarmt dann muss sie halt mehr arbeiten oder Harz 4 beantragen. Da sind der Ex die Tränen geflossen. Hat sie wohl begriffen das das schöne Leben ein Ende hat. Vielen Dank noch mal und Viel Erfolge. Sollte jemand mal eine Ex haben die eine Insolvenz in der Ehe hatte und die Restschuldbefreiung bekommen hat könnte ich wertvolle Tips geben... So Long heute Abend lasse ich die Korken knallen
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Gratuliere. Die Tips für Fälle mit insolventen Ehepartner kannst aber auch ohne konkrete Frage schreiben :-)
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Nur interessenhalber, wie sieht es mit dem Unterhalt fuer die Kinder aus? Was ist daraus geworden und was aus der privaten Krankenversicherung?
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Prima, wichtig ist, seinen Weg zu finden und cool bleiben.
Viele Fälle laufen aber dank der Bananenrepublik dennoch an die Wand. Schön, dass das bei Dir nicht der Fall ist.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass Du einen Teil deines Zugewinnausgleichsanspruches gegen Unterhalt eingesetzt hast?
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23-09-2015, 11:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-09-2015, 11:41 von owlman37.)
(16-09-2015, 16:38)kay schrieb: Nur interessenhalber, wie sieht es mit dem Unterhalt fuer die Kinder aus? Was ist daraus geworden und was aus der privaten Krankenversicherung?
Hi Unterhalt zahle ich rund 600 EURO für beide Kinder und aus der PVK sind Sie auch raus
(16-09-2015, 22:56)CheGuevara schrieb: Prima, wichtig ist, seinen Weg zu finden und cool bleiben.
Viele Fälle laufen aber dank der Bananenrepublik dennoch an die Wand. Schön, dass das bei Dir nicht der Fall ist.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass Du einen Teil deines Zugewinnausgleichsanspruches gegen Unterhalt eingesetzt hast?
Nein die Kindsmutter hätte einen Tag nach dem 3. Geburtstag der Tochter eine gutbezahlte Arbeitsstelle aufgegeben :-). Das fand die Richterin nicht witzig. Es wurde ihr altes Gehalt als Fiktion gerechnet. Die Kindsmutti hat sich Ihr eigenes Grab geschaufelt :-).
Für den Zugewinn geht ein extra Verfahren an den Start ich werde darüber noch gesondert Berichten.
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(23-09-2015, 11:37)owlman37 schrieb: Das fand die Richterin nicht witzig.
Glück gehabt! So mancher Richter fragt hartnäckig nach, ob es nicht doch einen "guten Grund" gab, den Job zu schmeißen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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Tja nun, wäre sie ein Mann würde ganz viele hier jetzt laut rummaulen warum man ein fiktives Einkommen angerechnet bekommt. Wahrscheinlich hat die in einem ähnlichen Forum wie diesem hier, nur in rosa, gesagt bekommt "sofort Job hinschmeißen". Wird ja hier auch immer propagierd. Bei Ihr ist der Schuß halt nach hinten losgegangen
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Da gibts wohl eine Begriffsverwirrung. Sie darf den Job jederzeit hinwerfen. Dagegen hat kein Richter was. Sie muss auch deshalb keinen Unterhalt weiterbezahlen, wie das ein Unterhaltspflichtiger gegenüber Kindern tun müsste. Alles ganz locker und frei. Sie darf nur wegen ihrer Entscheidung keine Ansprüche an Andere begründen.
Eine Begründung, um Andere abzukassieren ist es eben nicht. Sondern eine Lebensentscheidung, deren Folgen auf sie selbst auch sie selbst hat. Ist das wirklich unredlich? Ungleich? Zweierlei Mass? Begründe.