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ich glaube ich gebe auf...
#1
so leute habe versucht mich selbst so lange es geht immer wieder zu ermuntern, nicht aufzugeben... doch heute ist es soweit... sohnemann soll sein geld haben, werde ihn heute abend anrufen ihm das mitteilen und ihm zu gleich sagen dass ich ihn mein leben lang nie wieder sehen will!

bin nervlich doch nicht stark genug.... aber das forum hier war mir zumindest immer eine stuetze....
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#2
... und das kann es auch weiterhin sein.

Moin camparso.
Was war jetzt der Anstoß aufzugeben?

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#3
(19-01-2012, 11:08)camparso schrieb: so leute habe versucht mich selbst so lange es geht immer wieder zu ermuntern, nicht aufzugeben... doch heute ist es soweit... sohnemann soll sein geld haben, werde ihn heute abend anrufen ihm das mitteilen und ihm zu gleich sagen dass ich ihn mein leben lang nie wieder sehen will!

bin nervlich doch nicht stark genug.... aber das forum hier war mir zumindest immer eine stuetze....

Spinnst Du?

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#4
(19-01-2012, 14:08)Dzombo schrieb: @Skipper...

Ich vermute mal Pleiten, Pech und Pannen.

(...)
Wenn ein Vater die Nerven verliert, ist das mE kein Anlaß für Witze.

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#5
(19-01-2012, 14:17)Skipper schrieb: Wenn ein Vater die Nerven verliert, ist das mE kein Anlaß für Witze.

Ich bin mir nicht sicher, hoffe jedoch, dass der TS noch die Kurve gekriegt hat.

Ich warte mal ab, was er sagt, wenn er sich das nächste mal wieder meldet.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
@camparso
Schieb' das mit dem "Aufgeben" mal ein paar Tage nach hinten ....

Die Deinem Entschluss zugrunde liegende Problematik drückt schon mal auf das Gemüt.
Und manchmal drückt es einem auch die Gurgel zu.

Dagegen hilft nur "einen Gang zurück schalten" und seine Kräfte sammeln.

Mach Dir klar, was bislang Dein Ziel war!
Und begreife und verstehe, dass dieses Ziel zu erreichen ein auf sehr lange Dauer angelegter Kampf sein kann und es in der Regel auch ist.

Deine -wie unser aller- Mühlen mahlen zwar langsam - aber Du selbst musst trotzdem schritthalten!

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#7
(19-01-2012, 14:23)Dzombo schrieb: @Skipper...

Woher weißt du denn, dass er die Nerven verloren hat? Und wenn, dann ja wohl wegen dem, was ich geschrieben habe.
Ich schrieb 'die Nerven verliert'.
Er ist dabei, dies zu tun.

Er schreibt doch selbst
> "(...)bin nervlich doch nicht stark genug(...)"
und er beabsichtigt, sich entsprechend zu verhalten.
> "(...)sagen dass ich ihn mein leben lang nie wieder sehen will!(...)"

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#8
Diagnose: Emotionale Überlastung.
Therapie: Täglich ein längerer Waldspaziergang, nach einer Woche Wiederaufnahme des Themas.
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#9
hi leute!
danke fuer eure beitraege, war mit nem umzug beschaeftigt dadurch die speate antwort. hab heute wieder post vom jugendamt erhalten... allerdings nachdem ich dieses thema eroeffnet hatte.

der winzig kleine sieg den ich bisher errungen habe ist, dass das amt eine erneute ueberpruefung des wohnvorteils vornehmen will bei der exe!! zumindest wird diese schl...mpe noch mal bedraengt! das wollte ich, denn ich hab denen genau berechnet was sie vermutlich angesetzt haben, konnte anhand der haftungsquote exakt ihr gehalt und ihren wohnvorteil ermitteln, den genauen eurobetag habe ich denen geschrieben und damt haben die nicht gerechnet.
in einem extra satz schreibt sie, ich soll ihr mitteilen ob der wohnvorteil nochmal geprueft werden soll. inzwischen werden die briefe der dame verwirrter und die drohungen haeufen sich!!

also erst heisst es sie pruefen nochmal, im nachsten satz fragt sie mich ob sie nochmal pruefen sollen...

sollte der betrag sich nach unten veraendern heisst das nicht dass der unterhaltsanspruch entfaellt. dann schreibt sie ich solle ihr mitteilen ob ich meine unterhaltspflicht anerkenne.

dann schreibt sie, da sie nur beraten duerfen, werde sie bei einem nicht anerkennen meinen sohn empfehlen sich einen anwalt zu nehmen.

das wars im grunde.

ich hab keinen bock auf den 170er unzerhaltsverweigerung ect.

deshalb werde ich morgen einen teilbetrag des geforderten zahlen.

1. um die sache zu entschaerfen
2. um den 170er auszuhebeln
3. um denen hoffnung zu machen
4. um es auf einen vergleich hinauslaufen zu lassen evtl.... wenn ich das durchstehe

zudem werde ich auf alle faelle noch meinen sohn auf seine auskunftspflicht verweisen und ihn auffordern mir alle mir zustehenden unterlagen zu liefern - hierbei werde ich nicht locker lassen und das kostet mich keine nerven.... dabei gehts nicht unmittelbar um geld. UND ICH HABE ANSPRUCH AUF ALL DIESE UNTERLAGEN -. auch ohne anwalt

die dame vom amt bekommt von mir ein schreiben mit alllllllen urteilen und paragraphen die ich gefunden habe warum ich diesen unterhalts anspruch nicht anerkennen muss. und mich dennoch grosszuegig erwise und ihm mit meiner zahlung eine orientierungsphase zugestehe.

damit ist orientierungsphase ausgehebelt.

der landrat erhaelt den gesamten vorgang in kopie - mit einem schreiben warum das amt fuer jugend und familie nicht auf meine forderung nach konstruktiver konfliktloesung eingeht! stattdessen meinem sohn einen anwalt anraet und diese person aus meiner sicht eine fehlbestzung darstellt.

nach dem heutigen schreiben ist es zu einer teilaufgabe gewandelt. auf jedes schreiben das eine fristsetzung enthaelt werde ich grundaetzlich um fristaufschub bitten.

ich will wenn dann einen vergleich:

dieser saehe so aus: wir nehmen an sohn bekommt vom ersten monat an geld (400eur-90eur) restbedarf wird geteilt.

mir gehts einfach darum dass ich diese unbezahlten drei monate nicht mit je 320 eur sponsern will!! das ist vorsaetzlich von der exe inszeniert worden. in unserer gegend und den verbindungen die selbst er schon hat in seine wunschbranche haette er tolle praktikas mit verguetung erhalten - nachweislich!!!! deshalb hat er vorsaetzlich seine beduerftigkeit die noch nicht nachgewiesen ist verschuldet!!!!!!!!

ach ja und wenn die dame ihr schreiben mit "freundliche gruesse" schliesst dann bekomm ich sowieso herpes... bin ich ihr kumpel oder wie? darauf werde ich den landrat auch hinweisen. klassisch "mit freundlichen gruessen" besser noch "hochachtungsvoll" ok das zweite war jetzt nicht ernst gemeint...

ach ja und ihr brief war mit dem 18. datiert, anfang letzte woche haben sie meine briefe erhalten. das zeugt davon das exe dort angerufen hat und sie sich nochmal beraten haben. alles so eingetroffen wie von mir vermutet.

wenn ich nur 10 jahre juenger waer und meine nerven noch belastbarer....
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#10
(19-01-2012, 18:08)camparso schrieb: ...... wenn ich nur 10 jahre juenger waer und meine nerven noch belastbarer....
Du machst Deine Sache auch so recht gut.
Ob sie juristisch gesehen überzeugt, werden wir Väter immer wieder Überraschungen erleben ...

Aber sicher ist: ohne Widerstand ändern wir nichts!
Und mit Widerstand meine ich 'hörbare' Gegenwehr und belastenden Verwaltungsaufwand!

Schalte einen Gang runter! Wir brauchen Dich!


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#11
danke iby...
das war ein schoener beitrag... das tut mir grad gut..
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#12
@comparso

Hast Du denn schon einen Antrag auf Behinderung/Schwerbehinderung gestellt? So wie Du Dich anhörst und nachdem was ich von Dir gelesen habe, bist Du schon seit Jahren psychisch erkrankt.

Und lass den Blödsinn mit freiwilliger Zahlung.

Du bist nicht untehaltspflichtig im Sinne der Gesetze. Und gerade aufgrund Deiner Behinderung/Schwerbehinderung hast Du erheblich Mehrausgaben wie Fahrtkosten zu den Ärzten

Einen Antrag auf Behinderung/Schwerbehinderung zu stellen ist relativ einfach und geht in vielen Fällen auch online. Wenn nicht, kannst Du den Antrag zumindest mal am PC ausfüllen, ausdrucken und brauchst ihn nur noch an das für Dich zuständige Versorgungsamt schicken.

geh einfach mal auf www.versorgungsaemter.de. Dort steht dann , wie Du (gilt übrigens auch für alle anderen, die psychisch dermaßen angeschlagen sind) vorgehen und was Du ausfüllen musst.

Bedenke bitte comparso, dass ich von Geburt an eine Behinderung habe und inzwischen auch schon 18 Jahre Rosenkrieg hinter mir. Ich lebe immer noch, lebe in Deutschland und mir geht es blendend.

Wenn Du Dich verrückt hast machen lassen, dann zeig das auch, indem Du die notwendigen Dokumente dafür vorlegst, und nicht, indem Du aufgibst, oder - noch schlimmer - zum Strick greifst.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#13
(19-01-2012, 18:08)camparso schrieb: die dame vom amt bekommt von mir ein schreiben mit alllllllen urteilen und paragraphen die ich gefunden habe warum ich diesen unterhalts anspruch nicht anerkennen muss.
Das würde ich auf gar keinen Fall machen! Die sollen ihre Arbeit selbst machen.
Leider gehörst Du anscheinend zu der Gruppe von Menschen, die sich durch Schreiben von insbesondere dieser Behörde zu schnell beeinflussen lassen und einberechen. Sad

Versuche, wie @p schrieb, für ein paar Tage Abstand zu finden und dann gehst Du die Sache noch einmal mit einem klaren Kopf an.


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#14
ja ich werde die nächsten tage mal ruhe einkehren lassen. erstmal gar nicht groß antworten... es eilt nicht wirklich, gibt keine fristsetzung oder irgendwas das zur eile drängt.

blue - ein bissal was muss ich denen einfach um die ohren hauen - die halten mich nämlich für total bescheuert:
Ein Volljähriger, der nicht in der Ausbildung ist, hat keinen Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.
Wenn Volljährige ohne Ausbildung nicht bereit sind, sich schulisch oder beruflich zu engagieren, müssen ihre Eltern ihnen keinen Unterhalt zahlen.

------
Ein Volljähriger, der nach Abschluss seiner allgemeinen Schulausbildung weder eine Berufsausbildung aufnimmt noch hinreichende Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweist, verletzt nachhaltig seine Ausbildungsobliegenheit. Auch der Besuch der Abendschule begründet in diesem Fall keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber den Eltern. Vielmehr muss der Volljährige seinen Lebensunterhalt primär selbst verdienen und seine Arbeitskraft dabei nach ähnlich strengen Maßstäben nutzen wie Eltern, die minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2004 - 3 WF 8/04, FamRZ 2004, 1890).


--------
Außerhalb einer Ausbildung besteht nur in engen Grenzen ein Unterhaltsanspruch, da das volljährige Kind zunächst jede Arbeit annehmen muss, um den eigenen Unterhalt zu sichern. Ein Unterhaltsanspruch kann bestehen bei Erwerbsunfähigkeit, nicht aber bei Arbeitslosigkeit.

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Das volljährige Kind ist verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch ebenfalls.

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Ein Unterhaltsanspruch besteht daher nur für das Kind solange es noch minderjährig ist oder dann die Schule besucht bzw. eine Berufsausbildung macht. Ist dies alles nicht der Fall, so besteht für das volljährige Kind eine Erwerbsobliegenheit.
Wenn das Kind nach der Schule erst mal ein Praktikum macht und erst später studiert, dann befindet es sich weder in Schul- noch in Berufsausbildung
--------


Die Eltern sind unterhaltspflichtig für eine den Fähigkeiten und Neigungen des Kindes entsprechende Schul- und Berufsausbildung. Wenn das Praktikum kein Teil der Berufausbildung (Studium, Ausbildung) ist, besteht auch keine Unterhaltspflicht. Gehört es dagegen zur Berufsausbildung ist die Vergütung auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.

-------



einen kleinen teilbetrag den ich frei bestimme werde ich heute zahlen - jedoch mit überweisungs-vermerk - unterhaltsleistung für eine 3 mon. orientierungsphase. denn das wäre dem grunde nach das einzige wo jemand wirklich einhaken kann.... -weil ich ihm keine orientierungsphase zuerkannt habe. die freigewählte summe deshalb, da ich keinerlei informationen habe ob er vielleicht doch geld verdient, welches abschlusszeugnis er hat, wo und wie er sich bisher beworben hat, ich keine möglichkeit habe etwaige unterhaltshöhe zu berechnen ohne die nötigen unterlagen die er mir vorlegen müsste. berechnungen des jugendamts erkenne ich nicht an da diese nicht aufgeschlüsselt dargestellt werden und daher nicht prüfbar sind. aber ich lass die vom amt weiterrechnen.... immer und immer wieder....


camper danke fuer die tpps, das glaube ich ist mir noch etwas zu krass - da ich hier auch meinen arbeitgeber in kenntnis setzten müsste etc... so könnte das alles noch viel komplizierter werden. im schlimmsten fall werde ich ggf. aufgeben und ihnen das geld in cent-stücken per post schicken... oder in briefmarken die kann er dann von der post vielleicht zurückkaufen lassen... ist ja auch wie bargeld... dass ich jemals so einen Ar..hkopfsohn haben werde - hätte ich mir nicht gedacht... diese enttäuschung wiegt noch etwas schwer. die exe hatte mich zwei mal an mein existenzminimum gebracht - das hatte mich psychisch so vernichtet. aber dieses mal klappt das nicht mehr - da das geld um das es jetzt maximal gehen kann ein bruchteil ist von dem was ich zweimal berappen musste... das war heftigst. deshalb das innerliche panikgefühl wenn exeseitig geldforderungen kommen...

es dauert dann immer ne weile bis mir klar wird, das es keine existenzbedrohlichen summen und umstände mehr sind im gegensatz zu früher....
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#15
(20-01-2012, 09:42)camparso schrieb: einen kleinen teilbetrag den ich frei bestimmt werde ich heute zahlen - jedoch mit überweisungs-vermerk - unterhaltsleistung für eine 3 mon. orientierungsphase. denn das wäre dem grunde nach das einzige wo jemand wirklich einhaken kann.... -weil ich ihm keine orientierungsphase zuerkannt habe. die freigewählte summe, da ich keinerlei informationen habe ob er vielleicht doch geld verdient, welches abschlusszeugnis er hat, wo und wie er sich bisher beworben hat, ich keine möglichkeit habe etwaige unterhaltshöhe zu berechnen ohne die nötigen unterlagen die er mir vorlegen müsste. berechnungen des jugendamts erkenne ich nicht an da diese nicht aufgeschlüsselt dargestellt werden und daher nicht prüfbar sind. aber ich lass die vom amt weiterrechnen.... immer und immer wieder....

Sag mal, bist Du bescheuert?

Du zahlst, ohne dass Du weißt, ob eine Forderung von auch nur einem Cent überhaupt gerechtfertigt ist.

Gib das Geld für einen Therapeuten aus, damit Deine Seele wieder in Einklang kommt.

Wenn mal entschieden ist, dass Du gesetzlich nichts zaheln musst und du zahlst dann freiwillig, sagt kein Mensch was.

Aber so kannst Du schreiben was Du willst. Du erkennst die Forderung an.

Wenn Du wirklich was tun willst, dann schick das Geld Treuhänderisch an einen Anwalt, bis die Sache gerichtlich geklärt ist.

Dann hast Du keinen Zugriff mehr auf das Geld, Sohnemann aber auch nicht.

Wenn der Prozess zuende ist, kriegt der, der den Prozess gewonnen hat, das Geld.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#16
(20-01-2012, 09:42)camparso schrieb: blue - ein bissal was muss ich denen einfach um die ohren hauen - die halten mich nämlich für total bescheuert:
Dann halte sie doch auch einfach für bescheuert.
Dann seid ihr quit.
Im Ernst, was interessiert es dich, was die von dir halten?
Es gibt überhaupt keinen Grund, denen irgendetwas zu liefern.
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#17
ja das ist richtig beppo,
ich hasse es nur wenn ich unterschätzt werde und dazu noch so bescheuerte drohungen - ich solle mitteilen ob ich meine unterhaltspflicht anerkenne...

sie wird meinem ar...chkopfsohn raten nen anwalt zu nehmen falls ich das nicht mache.

das kann sie bei einem minderjährigen fragen während sie mit ihrem titel winkt! Tongue

ich habe gott sei dank vermieden einen titel zu kassieren... was bin ich froh!!!! den würden die nie rausgeben - da käme ich um ne klage niemals rum... kann nur jedem raten nen zeitlich unbegrenzten titel wenns irgendwie geht zu vermeiden denn man weiss nie was kommt... so bin ich in jedem fall in einer bequemeren position und das freut mich irgendwie schon..... weil ich mir sehr gut vorstellen kann dass die amtsdame der exe gesagt hat: warum haben sie sich keinen titel ausstellen lassen dann hätten wir es jetzt leichter... Angry


aber camper es droht doch der paragraph der unterhaltspflichtverletzung - das wird ein etwaiger anwalt der gegenseite als erstes versuchen. dann wird er versuchen die orientierungsphase ins spiel zu bringen. eine teilzahlung stellt rechtlich nur eine teilanerkennung dar. die teilanerkennung bezieht sich auf die orientierungsphase - diese kann er sicherlich erklagen hierbei sind die gerichte ja immer soooooooooo milde gegenüber den jungen faulenzern.
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#18
(20-01-2012, 10:10)camparso schrieb: aber camper es droht doch der paragraph der unterhaltspflichtverletzung - das wird ein etwaiger anwalt der gegenseite als erstes versuchen. dann wird er versuchen die orientierungsphase ins spiel zu bringen. eine teilzahlung stellt rechtlich nur eine teilanerkennung dar. die teilanerkennung bezieht sich auf die orientierungsphase - diese kann er sicherlich erklagen hierbei sind die gerichte ja immer soooooooooo milde gegenüber den jungen faulenzern.

Unterhaltspflichtverletzung droht höchstens bei Minderjährigen. Bei Volljährigen no chance, weil sie selbst für ihr Einkommen sorgen können.

Bei meiner kleinen Tochter droht er schon nicht mehr, seitdem sie knapp 17 ist, weil sie keine Ausbildung gemacht und nur rum gegammelt hat.

Und wenn Du das Geld treuhänderisch bei einem Rechtsanwalt hinterlegst, dann begehst Du keine Unterhaltspflichtverletzung, weil Du es ja zunächst einmal geklärt haben willst.

Aber wie gesagt, ein volljähriges Kind ist in der Lage, sich selbst zu ernähren. So weit käme es bei Dir gar nicht.

Die Staatsanwaltschaft würde in diesem Fall lächelnd ablehnen.

Wenn nicht, dann reicht ein einfacher Widerspruch mit Hinweis auf die Volljährigkeit des Sohnes.

Lies einfach mal was mein Anwalt dazu gesagt hat, Unterhaltspflichtverletzung ab Volljährigkeit anklagen zu wollen.

Es ist hier

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3980

der Beitrag # 9

lg

Camper
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#19
danke!! camper - das muss ich mir gleich durchlesen.... bin gespannt, denn dieser gedanke kam mir gestern morgen und hat mich etwas panisch werden lassen.... aber die gefahr der orientierungsphase bleibt noch bestehen bei nicht zahlen -oder ? das hört und liest man immer wieder....

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#20
(20-01-2012, 10:35)camparso schrieb: danke!! camper - das muss ich mir gleich durchlesen.... bin gespannt, denn dieser gedanke kam mir gestern morgen und hat mich etwas panisch werden lassen.... aber die gefahr der orientierungsphase bleibt noch bestehen bei nicht zahlen -oder ? das hört und liest man immer wieder....

Auch in der Orientierungsphase kann von einem Volljährigen erwartet werden, dass er einem Minijob nachgeht.

Abgesehen davon sind beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Unter Umständen im Falle der KM auch fiktiv.

Also keine Panik. Bevor Du wieder austickst, frag lieber nach. Im ersten Urteil des Landgerichtes in meinem Prozess (# 7) steht auch was von Orientierungsphase. Das galt aber für die minderjährige Tochter und wurde inzwischen mangels Ausbildunglust komplett gekänzelt.


lg

Camper

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#21
ja die KM haben sie miteinbezogen jedoch nur mit 32% das haut nicht hin.... vollzeitjob (üblicher tarif) + wohnvorteil + sicherlich zinseinkünfte aus kapitalvermögen.
richtig berechnet dürften wir nahe an die 50%:50% kommen. deshalb brauch ich ja die unterlagen die mir mein parasit offenlegen muss und derzeit vorenthält.

er jobbt ja quasi mit seinem praktikum das fuer drei monate nicht vergütet wird der vollpfosten.

deshalb würde die gegenseite das genauso auslegen: er geht einer tätigkeit nach, die zum einen als berufsvorbereitend und somit als ausbildend zu bewerten ist, dass es sich hierbei um ein teilweise unvergütetes praktikum handelt ist seiner orientierungsphase geschuldet deshalb bla bla bla.....

ich versuch mich nur in die argumentation einer gegenseite reinzuversetzen und was ich dagagenhalten könnte....
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#22
(20-01-2012, 11:26)camparso schrieb: ja die KM haben sie miteinbezogen jedoch nur mit 32% das haut nicht hin.... vollzeitjob (üblicher tarif) + wohnvorteil + sicherlich zinseinkünfte aus kapitalvermögen.
richtig berechnet dürften wir nahe an die 50%:50% kommen. deshalb brauch ich ja die unterlagen die mir mein parasit offenlegen muss und derzeit vorenthält.

er jobbt ja quasi mit seinem praktikum das fuer drei monate nicht vergütet wird der vollpfosten.

deshalb würde die gegenseite das genauso auslegen: er geht einer tätigkeit nach, die zum einen als berufsvorbereitend und somit als ausbildend zu bewerten ist, dass es sich hierbei um ein teilweise unvergütetes praktikum handelt ist seiner orientierungsphase geschuldet deshalb bla bla bla.....

ich versuch mich nur in die argumentation einer gegenseite reinzuversetzen und was ich dagagenhalten könnte....

Das Du bestimmt nicht dazu da bist, dem Arbeitgeber des Sohnes eine kostenlose Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.

Das hat mit Orientierungsphase nichts zu tun, sondern mit Ausbeutung.

Jeder Azubi hat vom ersten Tag an das Recht, ein Ausbildungsgehalt zu verlangen, auch wenn er von tuten und blasen keine Ahnung hat.

Nennt man es Praktikum, dann soll es plötzlich der Orientierungsphase dienen.

lg

Camper

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#23
Es besteht zur Zeit keinerlei Gefahr einer U-Pflichverletzung, weil

a) kein Titel (mehr) besteht
b) bei Volljährigkeit nach Schulabschluß die gesteigerte Erwerbsobliegenheit deienrseits wegfällt
c) er seiner Obliegenheit nicht nachkommt, die Unterlagen beizubringen und seinen Bedarf zu beweisen (die Darlegungslast liegt nun bei ihm selbst)

Im übrigen hat er ja noch eine Wohnungsmöglichkeit und kriegt was zu essen, beim anderen nun ebenso barunterhaltspflichtigen Elternteil, so dass sein Bedarf nicht gefährdet ist.

Also, immer locker bleiben...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#24
genau das ist der einzige stolperstein, diese ORIENTIERUNGSPHASE - die kann zu meinen lasten ausgelegt weerden - während dieser dürfen sie machen was sie wollen. hätte er vom ersten tag an geld bekommen, dann hätte ich kein problem mit dem ganzen. wäre dann lediglich auf die haftungsquote losgegangen solage bist diese stimmt... ab februar wirds ja so kommen, ab da bekommt er lt vertrag 400 eur. wenn dann noch die haftungsquote stimmt - dann lass es in gottes namen noch 80 eur sein für drei monate das juckt mich dann nicht. wenn das praktikum dann rum ist gibts auch kein geld mehr. ausser er macht ne ausbildung und verdient endlich mal bissal was selbst dazu...

aber das steht alles noch in den sternen.... ich weis ja gar nichts da ich keine information bekomme....
danke sorglos!!!
das war auch wieder hilfreich.... mir ist jedes fundierte argument recht....
kann mir jemand helfen - womit ich seine auskunftspflicht begründen kann? sodass er verpflichtet ist mir die unterlagen auch der KM übergeben muss?!! ich hab das mal irgendwo gelesen find des grad nicht...


jetzt hab ich was gefunden... das könnte mir bezüglich auskunftspflicht helfen oder?
Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kann deshalb nur dann ausgerechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Das volljährige Kind, das Unterhalt verlangt, ist verpflichtet, dem einen Elternteil über das Einkommen des anderen Elternteils Auskunft zu geben.
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#25
(20-01-2012, 12:05)camparso schrieb: jetzt hab ich was gefunden... das könnte mir bezüglich auskunftspflicht helfen oder?
Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kann deshalb nur dann ausgerechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Das volljährige Kind, das Unterhalt verlangt, ist verpflichtet, dem einen Elternteil über das Einkommen des anderen Elternteils Auskunft zu geben.

Na siehst Du-

es kann dir keiner was, so lange dein Sprößling dir nicht die Einkommens- UND VERMÖGENS- Verhältnisse seiner Mutter offengelegt hat.

So lange da nichts kommt, mußt du weder was befürchten noch etwas tun.

Austriake

Bibel, Jesus Sirach 8.1

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