Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Glaube das gab es noch nicht Insolvenz in der EHE Zugewinn Versorgungsausgleich
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Hallo,

ich lese schon seit langem sehr Interessiert im Forum mit. Heute will ich über meine Trennung und anstehende Scheidung berichten.

Fakten & Zahlen
Ehemann ( Ich) 39 Jahre alt privat versichert
Ehefrau 37 Jahre alt  Insolvenz Januar 2004 eröffnet
2 Kinder 5,5 und 2,5 Jahre alt privat versichert
Eigentum: Ich bin alleiniger Besitzer  gekauft Oktober 2003
Heirat Dezember .2003

Ich kaufte ein Haus im Oktober  2003 vor der Ehe, im Dezember 2003 wurde geheiratet  und ich nahm 200.000 EURO Kredit auf und bediente die Rate von meinem Gehalt.
Im Januar 2004 eröffnete meine noch Frau eine Privatinsolvenz von Ihrer Umzugsfirma  144740 EURO Schulden hatte Sie.
Im Januar 2004 fing Sie ein Studium zur staatl. geprüfte Informatikerin an was 3 Jahre dauerte. Nach erfolgreichem Abschluss fand Sie schnell eine Stelle. Denn Sie hausierte gleich im ersten Bewerbungsgespräch damit dass sie nur 975 EURO netto bräuchte da der Rest eh gepfändet würde wegen der Insolvenz.
Vor der Hochzeit wurde noch ein Vertrag mit dem Insolvenzverwalter gemacht dass wir 350 EURO über 6 Jahre jeden Monat bezahlen müssen zur Gläubigerbefriedigung. Mit dem Hintergrund das bei mir nix gepfändet wird. Die 350 EURO habe ich natürlich bezahlt weil sie ja am Anfang kein Konto oder Einkommen hatte. Restschuldbefreiung 2010.
Im März 2009 kam das erste Kind zur Welt. 2012 im März das zweite. Seit Anfang 2009 ist sie nicht mehr arbeiten gegangen Sie hat jeweils 3 Jahre Elternzeit beantragt. Die Arbeit begingt  einen Tag nach dem Geburtstag des 2 Kindes was dann ja 3 wird, in 2015.
Trennung erfolgte end Mai 2013 nach dem ich rausgefunden hatte das Sie regen körperliche Kontakt mit Ihrem Exfreund hatte und das schon seit einem Jahr.
Vom Hauskredit sind noch 160.000 EURO offen. Sie hat einen Kleinwagen im wert 5000 mitgenommen. Ich fahre den Familien Van VW Sharan Wert 17.000 EURO
Scheidung ist von beiden eingereicht worden
Stichtag Juli 2014. Klärung der Rentenkonten für Ehe Zeit abgeschlossen. Jedoch bei mir noch nicht die Ausländischen Versicherungszeiten vor der Ehe.

Unterhalt wurde in einer Trennung/Scheidungsvereinbarung bei meiner Anwältin vereinbart.
Folgendes möchte Sie im Scheidungsverfahren anhängig machen
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Nachehelicher Unterhalt
- Kinderunterhalt

Folgende Taktiken probiere ich anzuwenden

Nachehelicher Unterhalt kann fast abgehackt werden Sie hat einen Job Kinder sind 45 Wochenstd. Im Kiga. Einzig der Punkt das ihr die 975 EURO nicht reichen werden könnte ein Punkt sein wo ich ran gezogen werden könnte ihr aufstockungsunterhalt zuzahlen. Was ich denke ich darüber lösen kann das sie ja mutwillig auf Gehalt früher Verzicht hat, hoffe auf ein Fiktives Gehalt normales Gehalt in der Branche zur Zeit 3500 – 4500 EURO IST 2000 EURO

Versorgungsausgleich berufe ich mich auf §1587c Beschränkung oder Wegfall des Ausgleiches. Durch das Studium und mutwillig Gehaltsverzicht hat sie weniger in Die Rentenkasse eingezahlt 6 Jahre und 4 Jahre Kindererziehung das sollte sich in etwa ausgleichen

Zugewinnausgleich  habe alles bereits alles an Ihrer Anwältin weitergegeben. Ich denke Ihre Anwältin wird probieren das Haus mit 250k EURO zu taxieren. Was es nicht Wert ist. Ich denke 200.000 EURO ist realistisch was ein Makler bestätig hat Somit fallen
57.000 EURO bei mir an.
Bei Ihr sind die – 144740 auf null gebracht durch die Restschuldbefreiung. Ihr faktischer Zugewinn ist also bei 144740 plus 1000 EURO was Sie auf dem Bankkonto hatte also
145740 EURO welches Größer ist  als mein Zugewinn
145740 – 57000 = 88740 / 2 somit müsste ich 44370 EURO von Ihr bekommen.
Ich hoffe das die Kinder nach der Scheidung über Ex krankenversichert werden die PKV Frist mich sonst auf.

Kinderunterhaltbezahle ich natürlich gerne aber nicht mehr als die 225 EURO Mindestunterhalt. Ich berufe mich hier auf das Grundgesetz Art3 Absatz 1-3.
Alle Kinder sind gleich zu behandeln. Jedoch sind die Ausgangssituationen von den Unterhaltszahlern verschieden:  
Der Angestellte hat sehr geringe Möglichkeiten sein Gehalt kleinzurechnen.
Der Selbständige hat die Möglichkeiten in der BWA zu tricksen und faktisch fast nix zu verdienen und kann von Schwarzgeld leben.
Drückt sich der Unterhaltszahler bekommt das Kind weniger als die 225 EURO und zeitlich nur  begrenzt über die Unterhaltsvorschußkasse.
Das Kind kann sich bei Geburt nicht aussuchen ob der Unterhaltszahler Angestellter /Selbständiger / oder ob kein Unterhalt bezahlt wird.
Der Unterhaltszahler wird auch nicht darauf hingewiesen beim Eintritt ins Arbeitsleben das das Selbständig sein gegenüber dem Angestellten Vorteile verschaffen kann in Bezug auf anstehende Unterhaltszahlungen

Im Großen und ganzem hat sie eigentlich auf ganzer Linie von mir nur profitiert. Moralisch finde ich es alleine  schon als Hohn das Sie noch Zugewinn haben will. Kann ich für die Studienzeiten noch Geld geltend machen Miete/ Nutzungsentschädigung Haus. Kann ich die das bezahlte Geld an den Insolvenzverwalter zurückfordern?

Ist das realistisch oder habe ich da einen Denkfehler gemacht? Habt Ihr andere Tipps?

LG Michael
Kurz zwei Gedanken:

1. nachehelicher Unterhalt: wo sollen ehebedingte Nachteile sein, sie konnte studieren? Das geringe Einkommen glaubt ihr keiner!

2. Zugewinnausgleich: läuft doch prima für dich! Eigentlich könnte die Alte gleich wieder Insolvenz anmelden! Du wirst hoffentlich auch gleich den Antrag auf Zugewinnausgleich stellen. Wenn die kapiert wo das hin läuft, wird sie des Antrag auf Zugewinnausgleich zurück ziehen!

Mit deinem Anspruch auf Zugewinnausgleich müsstest Du eine Verhandlungsposition aufbauen können.

3. Kindesunterhalt: mit der Argumentation machst Du dich lächerlich.

Da wirst Du nach Tabelle zahlen müssen.

4. Versorgungsausgleich: weiß ja nicht was Du verdienst, aber zwei Kinder bringen auch ganz ordentlich Rentenansprüche.

5. Betreuungsunterhalt bis 2015 wirst du zahlen müssen.

Insgesamt halte ich deine Verhandlungsposition für gar nicht schlecht. Du musst ggf. auf den Wohnwert achten.

Die Alte wird keinen Bock haben, dauerhaft von 975 EUR zu leben und dauernd deinen Pfändungen ausgesetzt zu sein. Für die Insolvenz nach der Insolvenz braucht es außerdem eine Karenzzeit.
Zugewinnausgleich von Minus nach weniger Minus gibt es nicht.
(14-11-2014, 18:16)beppo schrieb: [ -> ]Zugewinnausgleich von Minus nach weniger Minus gibt es nicht.

Doch:

Zitat:Bisher kannte das Gesetz kein negatives Anfangs- oder Endvermögen. D. h. hatte ein Ehepartner bei der Heirat Schulden, so ging er rechtlich in die Ehe mit nichts, also auch ohne Schulden. Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs steht der Ehegatte, der Schulden hatte somit besser da, weil er mit seinem erwirtschafteten Gewinn in der Ehe erst einmal seine Schulden abgetragen hat und dies aber in der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht beachtet wird, da er rein rechtlich mit nichts in die Ehe ging.

Da in der heutigen Zeit immer mehr Menschen verschuldet sind, auch immer jüngere Menschen, entspricht diese Rechtslage nicht mehr den gegenwärtigen Lebenssachverhältnissen. Durch die Reform, die am 01.09.2009 in Kraft tritt, werden nun auch negative Anfangs- und Endvermögen zugelassen und bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs somit auch die Schulden der Ehegatten berücksichtigt. Hierdurch werden insgesamt gerechtere Ergebnisse erzielt als nach der alten Rechtslage.

Quelle:http://kanzlei-cudina.de/allgemein/reform-des-zugewinns/
Ja, das schon und ich weiß auch nicht mehr wie es im Detail war aber einen Übertragungsanspruch wegen Insolvenzentschuldung halte ich dennoch für ausgeschlossen.

Es ist jedenfalls auch nach 2009 nicht so, dass generell auch ALLE negativen Salden ausgeglichen werden.
Wie so oft war es eine Gesetzesänderung, die den Frauen helfen sollte, die einen verschuldeten Mann ehelichten. Auf dem Weg der Einzelfallentscheidungen wird man abwarten müssen, wie der Amtsrichter den unerwünschten Effekt zu vermeiden hilft. Oder wie mein Familienrichter in der Verhandlung sagte:"Ich kann doch nichts entscheiden, wonach Ihre Frau Ihnen Geld zahlen muss."
Das ist im Ergebnis sicher komisch, wenn die Alte mit dem kleinen Gehalt und/oder im Erziehungsurlaub einen fünfstelligen Betrag als Zugewinnausgleich löhnen soll ... aber das scheint die gängige Rechtslage zu sein. Hat ja bisher noch keiner festgestellt, dass Familienrecht gerecht und fair ist.

Als feministischer Richter würde ich versuchen, das Anfangsvermögen der alten klein zu rechnen, ggf. nur den Barwert der Ratenzahlungen ansetzen.

Im ersten Schritt würde ich der Alten meine Rechnung offen legen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung anstreben!
Ich habe eben nochmal in der Wikipedia nachgelesen, (§1374 und 1375 BGB) danach würde es tatsächlich gehen.

Dass es am Ende so kommt, glaube ich aber trotzdem nicht.

Schließlich leben wir nicht in einem Rechtsstaat.

§ 1378
Ausgleichsforderung

(1) Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu.

(2) Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist. Die sich nach Satz 1 ergebende Begrenzung der Ausgleichsforderung erhöht sich in den Fällen des § 1375 Absatz 2 Satz 1 um den dem Endvermögen hinzuzurechnenden Betrag.
In solchen Fällen kann Unbilligkeit zum Zuge kommen, § 1381 BGB.

Nappo

Erst einmal Hallo hier!

1. Was mich doch sehr wundert, ist dies:
Zitat:Vor der Hochzeit wurde noch ein Vertrag mit dem Insolvenzverwalter gemacht dass wir 350 EURO über 6 Jahre jeden Monat bezahlen müssen zur Gläubigerbefriedigung. Mit dem Hintergrund das bei mir nix gepfändet wird.

Es gibt keine (!) Sippenhaft in D und die gibt es auchg nicht im Insolvenzrecht! Das Ding ist der Hammer des Abends...

2.Deine Rechnung wegen des Zugewinnausgleiches in Bezug auf die Miteinbeziehung der ehemaligen Schulden, ist richtig! Die im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassenen Schulden in Höhe von 144.740 Euro werden - so wie Du das gemacht hast - nun hinzu gerechnet. Du hast das "Glück", dass die Ehe kurz vorher geschlossen wurde und kurz danach die Insolvenz angemeldet wurde. Ebenso würde dies zutreffen, wenn kurz vor Beginn der Ehe die Insolvenz abgeschlossen worden wäre.
Wäre die Insolvenz beispielsweise schon drei Jahre vor Beginn der Ehe "begonnen" worden, würde der Betrag nicht berücksichtigt. Neue Urteile orientieren sich an dem kurzen zeitlichen Zusammenhang von Insolvenzbeginn und Ehebeginn.
(Es gibt eine Anwalt, der sehr väterfreundlich ist, bei facebook. Dieser schrieb auch was zu diesem Thema. Name per PN....)

Laß Dich von irgendeiner dusseligen Anwältin oder einem Familienrichter, der von solchen Sachen keinen Plan hat, nicht ins Bockshorn jagen! Aber den Eindruck machst Du auch nicht ;-)

3. Normalerweise gilt während der Insolvenz eine erweiterte Erwerbspflicht. Deine Ex hat zwar mehrmals dagegen "verstoßen", aber erstens ist das Thema defintiv durch und zweitens wird sie nicht sonderlich straff gehandhabt.

4. Die Sache mit der PKV ist ein Rohrkrepierer. Nach geltender OLG Rechtsprechung hast Du die PKV für die Kinder zu bezahlen! Urteile findest Du im Forum. Darüber gibt es auch einen Thread. Vielleicht weiß Deine Ex nichts davon und auch nicht ihr dusseliges Mietmaul. Bluffe mal und mach einfach mal alles fertig für die Familienversicherung. Bereite die Briefe vor und gib es der Ex zur Unterschrift, mit dem Kommentar: Ich habe schon alles vorbereitet. Per Gesetz muss das so sein ;-)

5. Beim Kindesunterhalt mache Dir keine Illusionen. Deine Vorstellungen sind genauso richtig wie illusorisch. Man wird Dir die entsprechenden Sätze der düsseldorfer Tabelle unterjubeln und gleich versuchen, Dir den Titel hinterher zu schieben. Also: Holzauge sei wachsam! Teuer wirds auf jeden Fall. Leider.

6. Das Haus könnte Dein Trumpf bei Verhandlungen werden. Wer wohnt in dem Haus? Du? Läuft der Kredit auf Beide? Stehen beide im Grundbuch? Was hast Du mit dem Haus vor? Was will sie? Wenn diese Fragen geklärt sind, kann man mehr dazu sagen. Diese Hausgeschichten sind mein Steckenpferd ;-)
Guten Morgen,

Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten in der Tat, ist es Spannend wie es ausgehen wird werde auf jedenfall davon Berichten.

Der Vertrag mit dem Insolvenzverwalter ist im nachhinein gesehen sehr zweifel haft.


Bezüglich des themas (Es gibt eine Anwalt, der sehr väterfreundlich ist, bei facebook. Dieser schrieb auch was zu diesem Thema. Name per PN....) kannst Du mir den Namen bitte per pn schicken?

In der tat die PKV entwickelt sich vielleicht noch zu einem Problem bis jetzt sieht sie es auch noch so das die Kinder über die Familienversicherung versichert werden sollen. Geht aber eh erst wenn offiziell die Scheidung durch ist. Ich habe zur Zeit noch etwas zu tricksen bei der PKV es gibt ja das Bürger Entlastungsgesetz wo man im Berufsleben etwas mehr einzahlt im Monat dafür im Alter fast keine Beiträge bezahlt. Will ich zum Jahreswechsel anstoßen damit ich im Januar die erhöhten Beiträge für Kinderunterhalts Berechnung parat habe. Kennt sich da jemand mit diesem Thema aus? Ob das anerkannt wird?

Bezüglich des Kindesunterhaltes muss es doch eine Möglichkeit geben diesen zu Drücken mir ist das zu schematisch mit der Unterhaltstabelle.

Das Haus habe ich vor der Ehe alleine gekauft stehe alleine im Grundbuch. Ich will weiterhin im Haus bleiben soll meine Altersvorsorge sein. Wie läuft das mit dem Wohnwert nach der Scheidung?
Wenn du in der eigenen Immobilie wohnst, zählt der Mietwert dieser Immobilie als Einkommen.
@ owlman,

Ich habe bei Deiner Konstellation eines nicht verstanden: wenn ihr den gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft gewählt habt, was ja Standard ist in Deutschland, wieso kann dann deine Ehefrau eine Privatinsolvenz durchziehen, ohne dass deine Vermögenswerte davon berührt werden?

Noch etwas: wenn deine Ehefrau mit ihrem Arbeitgeber einen Vertrag zu Lasten Dritter schliesst (extrem niedriges Arbeitsentgelt zu Lasten ihrer Gläubiger im Insolvenzverfahren), dann müsste dieser Vertrag anfechtbar sein.

Austriake
Der Zugewinn ist kein Gemeinschaftsgut und steht somit auch ausserhalb der Insolvenz. Sie ist nur eine Unterart der Gütertrennung, während der Ehe bleiben die Güter nämlich getrennt, erst am Schluss wird "abgerechnet". Das unterscheidet die Zugewinngemeinschaft von der Errungenschaftsgemeinschaft.
Genauso sieht es aus

Nappo

@Austriake:
Zitat:was ja Standard ist in Deutschland, wieso kann dann deine Ehefrau eine Privatinsolvenz durchziehen, ohne dass deine Vermögenswerte davon berührt werden?

Wer was unterschreibt, haftet dafür. Nicht dessen Ehegatte. Es gibt keine Sippenhaft. Einzige Ausnahme: Eventuelle Übernahme des Ehegatten der Verfahrenskosten, sofern er/sie vermögend ist.


@owlman37
Zitat:es gibt ja das Bürger Entlastungsgesetz wo man im Berufsleben etwas mehr einzahlt im Monat dafür im Alter fast keine Beiträge bezahlt.

Das Bürgerentlastungsgesetz sieht nur eine bessere steuerliche Behandlung der Beiträge in die PKV vor. Was Du meinst, sind wahrscheinlich separate Tarife, die etwas Beitrag kosten und die später die Steigerung der Beiträge während der Rentenphase dämpfen sollen. Kann man machen. Muss man nicht. Erklärungsintensiv.
Diese werden mit Sicherheit (!) nicht im Rahmen der abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen in Bezug auf die Berechnung von Kindesunterhalt angerechnt.

Zitat:Bezüglich des Kindesunterhaltes muss es doch eine Möglichkeit geben diesen zu Drücken mir ist das zu schematisch mit der Unterhaltstabelle.

Ich würde Dir so gerne was anderes sagen, als das Folgende: Vergiß es !

Zitat:Das Haus habe ich vor der Ehe alleine gekauft stehe alleine im Grundbuch. Ich will weiterhin im Haus bleiben soll meine Altersvorsorge sein. Wie läuft das mit dem Wohnwert nach der Scheidung?

Unter diesen Umständen wird sich Dein Betongold als etwas sehr belastendes heraus stellen. Angreifbar für die Begehrlichkeiten gieriger Unterhaltsempfänger und deren willfähiger Helfer. Bei der kleinsten Zuckung und Gegenwehr Deinerseits, wird man beim Unterhalt versuchen, Dir einen vollstreckbaren Titel unter zu jubeln und diesen in den 2. Rang oder folgende eintragen. Auch wenn es für Jahre keine Wirkung entfaltet. Irgendwann schlägt Dir das in's Kontor.

Nach der Scheidung das Ding möglichst gut ab zu stoßen (und möglichst so, dass es keine neuen Begehrlichkeiten weckt) um sich ein neues Nest ein zu richten, könnte sehr sinnvoll sein. Spätestens, wenn die Unterhaltsberechnungen alle stehen, wirst Du dies in Betracht ziehen.
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Danke für Deine Expertise. Aber was ist das Problem beim Betongold? Meinst Du damit den Neid den Madam haben wird weil Sie in einer Mietswohnung wohnt?
(17-11-2014, 15:29)owlman37 schrieb: [ -> ]Danke für Deine Expertise. Aber was ist das Problem beim Betongold? Meinst Du damit den Neid den Madam haben wird weil Sie in einer Mietswohnung wohnt?

Nein, das Problem besteht darin, dass eine Immobilie eben immobil ist - nicht beweglich.

Nehmen wir mal an, ein Gericht verurteit dich zu astronomischen Unterhaltsbeträgen (die meisten hier wissen, dass so etwas nie passieren kann.....). Du bezahlst diese nicht oder nur teilweise, weil du unwillig bist - wie die meisten hier. Dann erwirkt deine Exe einen vollstreckbaren Titel und vollstreckt in dein Gesamtvermögen hinein - auch in deinen Grundbesitz.

Um an ihren Unterhalt zu kommen, lässt deine Exe dein Haus zwangsversteigern.

Wenn dein Vermögen mobil wäre (und eben kein Betongold, sondern metallische Gold oder so was in der Art), dann wäre es bis dahin einfach nicht mehr da - sondern woanders, eben ausserhalb der Reichweite deiner Ex.

Austriake
Ah ok guter Ansatz ich muss mir mal die Optionen ausloten was ich nach der Scheidung mache. Wenn es mir zu bunt wird gehe ich wieder in Dubai arbeiten :-)
wieso bist du noch nicht weg?
Wo unser Wunder Recht hat, da hat er Recht.

Nappo

Allerdings. Eine Option, um die Dich einige beneiden.....

Je nachdem, wieviel es Dir ausmacht, dann Deine Kinder wohl nicht mehr zu sehen....
(17-11-2014, 22:33)Nappo schrieb: [ -> ]Allerdings. Eine Option, um die Dich einige beneiden.....

Je nachdem, wieviel es Dir ausmacht, dann Deine Kinder wohl nicht mehr zu sehen....

Ich hätte seinerzeit die Möglichkeit gehabt, meine Exe letal zu entsorgen. Ich habe es nicht getan, weil ich befürchtet habe, dass mich meine Kinder nie wieder anschauen würden.

Also habe ich Exe leben lassen, und meine Kinder habe ich seit vier Jahren nicht mehr gesehen. Jeder Kontakt zu ihnen wurde verhindert.

Nappo

@Austriake: Ja, so siehts aus. Das Problem ist, dass man nicht in die Zukunft schauen kann. Mir ging es ja genau so. Und wenn man die Erfahrung nutzt, um sie Dritten gegenüber weiter zu geben, trifft man auf einen Effekt, für den ich vollstes Verständnis habe:

Ach, was der da sagt, das mag zwar stimmen. Aber soooo schlimm wirds schon nicht kommen. Das warte ich erst mal ab......
(17-11-2014, 22:33)Nappo schrieb: [ -> ]Allerdings. Eine Option, um die Dich einige beneiden.....

Je nachdem, wieviel es Dir ausmacht, dann Deine Kinder wohl nicht mehr zu sehen....

Genau mir geht es darum meine Kinder zu sehen. Jedoch wenn es hier, wie oft geschrieben wird mir zu bunt wird und die Ex plus helferlein durchdrehen dann verlasse ich Deutschland
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