Vor 1 Stunde
Hallo zusammen,
ich bin gerade ziemlich überfordert und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Meine Fragen:
ich bin gerade ziemlich überfordert und hoffe, ihr könnt mir helfen.
- Es geht um Unterhalt von 2013 bis August 2025, insgesamt ca. 34.000 €.
- In dieser Zeit gab es keinen Unterhaltstitel.
- Ich war durchgehend selbstständig, mein Einkommen lag aber immer unter dem Selbstbehalt. Ich musste die ganze Zeit aufstocken (erst Hartz IV, jetzt Bürgergeld) und habe nachweislich vom Existenzminimum gelebt – und lebe teilweise immer noch davon.
Meine Fragen:
- Kann der rückständige Unterhalt (2013–2025) überhaupt noch festgesetzt oder eingefordert werden, obwohl es bislang keinen Titel gibt und ich nachweislich nicht leistungsfähig war, da mein Einkommen stets unter dem Selbstbehalt lag, ich vom Existenzminimum gelebt habe und durchgehend auf Leistungen wie Hartz IV bzw. Bürgergeld angewiesen war (und auch heute noch bin)?
- Greift die Einrede der Verjährung (alles älter als 3 Jahre), oder nicht, da bisher kein Titel bestand?
- Wie sollte ich jetzt am besten auf den Antrag auf Festsetzung vom Gericht reagieren, damit mir keine Nachteile entstehen? Welche Möglichkeiten habe ich?