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| Ermittlungsbogen vom Jugendamt |
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Geschrieben von: G.H. - 17-12-2022, 21:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo , ich brauche Eure Hilfe.
Vielleicht hat einer eine Tip für mich im folgenden Fall.
Ich möchte keinen Fehler machen und frage lieber vorher.
Bei mir ist die Situation so.
Mein Kind (17) lebt bei KM mit neuen Partner ( jetzt verheiratet ).
Ich zahle zur Zeit im gegenseitigen Einvernehmen laut Düsseldorfer Tabelle 2022 monatlich 423,50 € . Nächstes Jahr ändert sich die Tabelle ja und da sich auch mein Gehalt geändert hat, muss ich dann ca. 70€ mehr zahlen.
Bislang gab es keine Probleme mit der KM, was den Unterhalt betrifft.
Vor kurzen gab es aber ihrerseits irgendwie einen Sinneswandel, 1 Jahr vor der Volljährigkeit, doch mal mir per Jugendamt ein Ermittlungsbogen zuzuschicken.
Sie möchte doch Auskunft über meine Wirtschaftlichen bzw auch Vermögensverhältnisse.
Ich sehe ja ein, dass ich Auskunft über mein monatlichen Gehalt geben muss,
aber auch mein Vermögen , Bargeld, Bank Sparguthaben, Wertgegenstände etc. soll ich gleich mal mit angeben.
Das geht mir ehrlich gesagt zu weit. Das kann doch nicht sein, das geht doch dem Jugendamt nichts an und erst recht nicht der KM. Mit der ich, Gott sei Dank, nicht verheiratet war.
Und jetzt meine Frage an euch.
Wie soll ich mich gegenüber dem Jugendamt verhalten? Die letzen 12 Gehaltsscheine schicken, mit geschwärzten Arbeitgeber und Sozialversicherungsnummer oder reichen auch die letzten drei Scheine.
Steuerbescheid ja oder nein?
Ignorieren des Ermittlungsbogens vom Ja?
Vielen Dank im Voraus an Euch.
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| Unterhalt 2023 |
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Geschrieben von: ?w8p - 16-12-2022, 18:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Ab dem 01.01.2023 gilt der höhere Kindesunterhalt der Düsseldorfer Tabelle 2023.
Zahlen muss man den Unterhalt aber im voraus für den kommenden Monat, also Ende Dezember 2022 für Januar 2023.
D.h. aber wohl leider nicht, dass man Ende Dezember noch den niedrigeren Kindesunterhalt der Düsseldorfer Tabelle 2022 zahlen kann, oder?
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| Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind |
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Geschrieben von: finearts60 - 16-12-2022, 09:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Nach einiger Zeit der Ruhe erwarte ich im kommenden Jahr wieder etwas mehr action an der Unterhaltsfront, und daher möchte ich die Experten hier im Forum um ihre Einschätzung bitten.
Ausgangssituation
• Ich (62) bin seit Nov. 2013 von meiner Ex-Frau (53) geschieden.
• Gemeinsamer Sohn (17) wird im Nov. 2023 volljährig, geht derzeit noch zur Schule (11. Klasse Gymnasium) und wohnt seit der Scheidung bei seiner Mutter (Residenzmodell).
• Ich habe seit der Scheidung regelmäßig Unterhalt gezahlt gem. Düsseldorfer Tabelle Stufe 1 (ab Jan. 2023 pro Monat 463 €). Unterhalt soll letztmalig gezahlt werden im Nov. 2023, Dauerauftrag ist entsprechend terminiert.
• Es existiert keine Beistandschaft (mehr) und auch kein Titel.
• Ex-Frau ist Vollzeit berufstätig mit einem Netto-Verdienst von ca. 1.800 €/Monat.
• Ich bin seit 2018 nicht mehr berufstätig und lebe hauptsächlich vom Ersparten (habe früher gut verdient), und zum geringen Teil von den Einkünften meiner neuen Frau (Österreichische Pensionistin). Zuvor war ich einige Jahre als Selbständiger in Österreich tätig.
• Mit meiner neuen Frau zusammen bewohne ich eine eigene Immobilie (lastenfreies Einfamilienhaus) in Bayern. Eigentumsverhältnisse 50:50. Wir leben in Zugewinngemeinschaft (kein Ehevertrag).
• Gleichzeitig haben wir noch einen Wohnsitz in Österreich (Mietwohnung).
• Ich bin (noch) immer in Österreich steueransässig und sozialversicherungspflichtig (beitragsfrei krankenversichert über meine neue Frau).
• Zum Sohn bestand bis 2021 ein gutes Verhältnis und regelmäßiger Umgang. Seit dem hat sich mehr und mehr das große Schweigen zwischen uns eingeschlichen.
• Schulische Leistungen des Sohnes verschlechtern sich zusehends. Die Mittlere Reife hat er in diesem Jahr so gerade eben noch geschafft, beim Abitur sehe ich schwarz.
• Berufliche Vorstellungen oder Pläne des Sohnes für die Zukunft: Fehlanzeige! Er gibt mittlerweile mir die Schuld für sein Versagen, da ich seine Familie „zerstört“ habe und er weitestgehend ohne Vater aufwachsen musste. Gleichzeitig empfindet er meine gelegentlichen Nachfragen nach seiner aktuellen Situation als Überwachung.
Was ich mittlerweile weiß ist, dass mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Sohnes:
• er als privilegiert gilt (erfüllt alle vier notwendigen Kriterien: Alter unter 21, lebt im Haushalt der Mutter, besucht allgemeinbildende Schule, kein eigenes Vermögen bzw. Einkommen),
• er mein alleiniger Ansprechpartner bei Unterhaltsfragen sein wird (nicht mehr die Mutter),
• beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden,
• der Kindesunterhalt per Haftungsquote anteilig nach dem (bereinigten) Einkommen der Eltern berechnet wird.
Wenn ich ab Dez. 2023 die Unterhaltszahlungen einstelle, erwarte ich im schlimmsten Fall, dass mein Sohn (aufgehetzt durch die Ex und ihre Helfer) juristisch dagegen vorgehen wird. Auf diesen Fall möchte ich mich natürlich vorbereiten und wüsste daher gern, was mich erwartet. Konkret habe ich folgende Fragen:
1. Es wird vermutlich kaum akzeptiert werden, dass ich nicht mehr berufstätig bin, und daher kein regelmäßiges Einkommen mehr habe. Denn sonst müsste ja bei der Ermittlung einer Haftungsquote für mich eine Null herauskommen. Und so etwas darf schließlich in Deutschland nicht sein. Sehe ich das richtig?
2. Wird man mir also eine Einkommensfiktion unterstellen, und daraus abgeleitet einen (höheren) Unterhaltsanspruch für meinen Sohn konstruieren?
3. Gibt es für mich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, und wird man daher versuchen, mich trotz meines Alters zur neuerlichen Berufstätigkeit zu zwingen, und
4. wie wird das konkret umgesetzt, z.B. durch eine Verpflichtung zu Bewerbungen? Und wenn ja, wer kontrolliert das?
5. Wenn ich zum Unterhalt verdonnert werde und nicht bezahle, wie geht es dann weiter? Kann aus einem Gerichtsbeschluss heraus gepfändet werden, und wenn ja, in was? Einkommen ist ja keines mehr vorhanden, Bankguthaben können bis dahin auf Null reduziert werden, Sachwerte (Wohnungseinrichtung, Auto, etc.) gehören bis dahin alle meiner neuen Frau.
6. Kann eine evtl. Pfändung zum zwangsweisen Verkauf beispielsweise von einzelnen Positionen im Bankdepot (Aktien), oder gar zum Verkauf meines selbstbewohnten Hauses führen (dann wäre ja auch meine neue Frau betroffen, da ihr 50% des Hauses gehören)?
Für ein paar fundierte Antworten wäre ich euch sehr dankbar!
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| Bedarf |
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Geschrieben von: Bumpi - 15-12-2022, 15:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo..
Welcher Bedarfssatz steht Schüler zu..mit jetzt schon
Eigener Wohnung..
2023 Abitur und dann Herbst Student.
Kein Nebenjob..Bafög beantragt..
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| Urlaubsrückkehr. Kind gesund, KM Corona? |
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Geschrieben von: datrainer - 11-12-2022, 15:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hey,
Bin am Samstag mit gesundem Kind aus dem Urlaub (Schiffsreise) zurück gekommen.
Anfang der Woche (da waren wir schon unterwegs) informierte mich die kindbesitzerin, dass sie Corona positiv sei und ich das Kind beobachten sollte.
Immer schön durchgetestet…
Einen Tag vor Rückreise, sprach ich KM an, dass sie mir doch bitte ein schriftliches negatives Testergebnis vorlegen solle. Denn ich finde, es entspricht nicht dem Kindeswohl, wenn ich ein gesundes Kind zu einer infizierten zurück bringen soll.
Angeblich sei sie wieder negativ, mündliche Aussage. Da man der Dame aber nichts glauben kann…
Sie drohte mir mit der Polizei, wenn Kind nicht nach direkter Heimkehr zu ihr gebracht werden würde.
Ich brachte sie also zurück.
Aber Hauptsache, man zieht dem Kind bei den winterlichen Temperaturen sneakerchen an.
Wie sind eure Meinungen dazu?
Haben nämlich bald wieder einen Gesprächstermin, wo ich dies dann gerne ansprechen würde?!
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| Titelbeseitigung |
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Geschrieben von: Bumpi - 09-12-2022, 14:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo...
Habe 2016 einen statischen KU
Titel erhalten, mit damals 3 Kindern
Minderjährig und unbefristet.
Mittlerweile alle volljährig..
1 Kind arbeitet, 1 in Ausbildung und 1 Kind bald
Studierend.
Für die ersten 2 zahle Ich nicht mehr,
Nur noch für den Bald Studenten.
Soll ich den Titel abändern lassen auf nur noch
1 Kind oder soll Ich es so lassen..
MfG
Bumpi
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| Trennung vorbereiten / was mich erwartet |
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Geschrieben von: KlausMuc - 07-12-2022, 22:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (52)
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Servus,
erst mal toll, dass es dieses Forum gibt. Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, bevor ich zum Anwalt gehe.
Situation:
Ich bin männlich, Ü40, verheiratet (sie auch Ü40), 2 minderjährige schulpflichtige Kinder. Beide Ehegatten haben Uniabschluss und arbeiten Vollzeit als Angestellte. Wir wohnen zur Miete in einem EFH in der bayrischen Landeshauptstadt. Ja, ist sauteuer und können wir uns auch nur leisten, weil wir beide Vollzeit arbeiten. Meine Frau ist ein Drache, verweigert (spätestens) seit der Zeugung des 2. Kindes den Sex (eigentlich schon vorher, anderes Thema, JA Kind 2 ist von mir), hat (soweit ich das überblicke) auch keinen anderen. Sie behandelt Mann und Kinder wie ihre Sklaven, sie darf alles, der Rest nichts. Ich kutschiere die Kinder, schmeiße den Haushalt, sie sitzt auf dem Sofa und befehligt ihre Sklaven. Warum die Kinder das akzeptieren weiß ich nicht. Egal, anderes Thema. Ich werde mit den Jahren immer unglücklicher, halte aber durch für die Kinder. Und weil ich damit rechne, dass ich nach einer Trennung die Kinder nur noch jedes zweite Wochenende sehen kann und mir finanziell nur noch Existenzminimum bleiben wird, habe ich mich noch nicht getrennt. So langsam halte ich es aber nicht mehr aus.
Ich habe mich schon ein bisschen eingelesen, kenne den Unterschied zwischen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht, weiß dass Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt was anderes sind. Dennoch meine
Fragen:
1. Laut bisheriger Recherche bekommen in 95% der Streitfälle die Mütter die Kinder, Vater darf zahlen und die Kinder jedes 2. Wochenende sehen. Kann/muss ich mich wirklich darauf einstellen?
2. Wenn ich ausziehe und dann Kindesunterhalt und 3/7 meines Restgehalts an die Mutter zahle, kann sie davon trotzdem nicht mehr das EFH bezahlen, auch wenn sie weiter Vollzeit arbeiten geht. Kann sie da tricksen, dass ich MEHR als Kindesunterhalt + 3/7 meines Gehalts zahlen muss, oder steht praktisch fest, dass sie (auch) ausziehen muss, weil das Geld nicht reicht fürs EFH zu dritt? Oder ist es gar normal, dass ich weiter Miete zahlen muss für ein Haus, in dem ich nicht mehr wohne, und ZUSÄTZLICH noch Kinderunterhalt und 3/7 Restgehalt an die Frau abdrücken muss? (mathematisch sind wir da im Minus, aber das interessiert wahrscheinlich die Richterin nicht)
3. Kann ich tatsächlich legal Geld beiseite schaffen (zu Großeltern, Freunden, Kollegen), indem ich das JETZT, also VOR der Trennung tue? Oder mache ich mich da nicht doch strafbar?
4. Vor unserer Ehe hatten beide Partner praktisch 0 Euro auf dem Konto. Der Drache hat während der Ehe geerbt und das Geld verprasst. Momentan ist unser Gesamtvermögen WENIGER als die Erbschaft. Muss ich davon ausgehen, dass sie SÄMTLICHES Vermögen erhält bei der Scheidung, weil ja Erbschaft vor allem anderen kommt beim Zugewinnausgleich?
5. Lohnt sich nach Eurer Erfahrung ein "teurer" Anwalt, der mehrere Hundert Euro pro Stunde nimmt? Kennt der noch irgendwelche Tricks und Kniffe, die ein Anwalt, der nach RVG abrechnet, nicht kennt? Oder ist das rausgeschmissenes Geld und ein RVG Anwalt tut es bei o.g. Situation auch?
Vielen Dank fürs Beantworten meiner Fragen; sollte das eine oder andere schon 100 mal beantwortet worden sein, könnt Ihr gerne einfach verlinken!
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| Beziehung mit einer flüchtigen aus der Ukraine |
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Geschrieben von: Alpha - 07-12-2022, 02:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Liebes Forum,
ich lese bereits sehr lange mit und habe ein anliegen, bei dem ich Rat für einen Freund suche.
Seit einigen Jahren ist dieser Freund mit einer ukrainischen Frau zusammen. Nennen wir sie Natascha und Thomas.
Natascha und Thomas sind nicht verheiratet und haben keine Kinder. Natascha hat in all den Jahren in der Ukraine gelebt; zuletzt in der Ferienwohnung von Thomas. Thomas hat in all den Jahren in Deutschland in seiner Eigentumswohnung gelebt.
Rd. 3 Monate pro Jahr war Thomas bei Natascha in der Ukraine und rd 3 Monate pro Jahr war Natascha in Deutschland bei Thomas. Die übrigen 6 Monate im Jahr haben beide getrennt gelebt.
Natascha hat Schritt für Schritt ihren Anteil am Lebensunterhalt runtergefahren, weil Thomas sozusagen als Mann den Lebensunterhalt der Frau bezahlen muss. Hartz IV ist für Natascha sozusagen ihr eigenes Geld, wo sich Thomas rauszuhalten hat.
Wie wird der Zeitpunkt festgestellt, ab dem eine Lebensgemeinschaft bestand?
Welche Risiken hat Thomas, wenn er jetzt einfach die Augen zu macht, auf Miete etc. verzichtet und das Amt mitbekommt das Natascha zu unrecht Hartz IV bzw. Bafög abgegriffen hat? Kann von Thomas bspw. verlangt werden die Krankenkassenbeiträge von Natascha zu bezahlen.
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| KM erwartet Unterstützung bei Krankheit wegen neuem Job |
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Geschrieben von: tony30 - 06-12-2022, 17:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Sicher habt ihr da eine Empfehlung.
Aktuell hätte die KM wohl ab Januar einen neuen (ihren ersten...) Teilzeitjob.
Jetzt stellt sich die Frage was tun wenn Kind krank ist. Sie hat das mal so nebenbei fallen gelassen.
Meiner Recherche gibt es 40, bis April 2023 sogar 60 Krankheitstage. Ich denke das war ihr nicht bekannt.
Aber selbst wenn: sie will mit Sicherheit auch im neuen Job "Glänzen", ist ja klar... Hübsch aussehen, auch wenns praktisch wertlos ist.
Und bis zum 1. Lohnzettel, und Sie merkt: Mit Hartz2023 wär 100€ mehr übrig...
Egal.
Ich bin selbständig, selbst wenn ich mich krank schreiben lassen würde, gäbe es ab dem 30. Tag einen Ausgleich...
Und weil Kind ja nicht bei mir im Haushalt lebt, wird die Krankenkasse auch nicht am 1. Tag was an Krankheitstage zahlen...
Also ist das Thema raus.
Ihr ratet da auch ab, dass man da die "Last" der KM abnimmt und in der Krankzeit beruflich kürzer tretet oder?
Oder gibt es da irgendein Kompromiss, beispielsweise auszuhelfen, bis die Probezeit rum ist oder eine Kindersitterin 50/50 mitzuzahlen (das wär mir am liebsten - einfach Geld drauf schmeissen und Ruhe ist)?
Vielleicht habt ihr noch ne andere Idee. Erfahrungsgem. fahr ich bei der Dame die Jahre am besten mit 9 Mal ja sagen, 1/10 mal NEIN sagen und ansonsten einfach Geld drauf werfen.
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| Kind verdient Geld. |
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Geschrieben von: Aufstieg - 03-12-2022, 00:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Meine Tochter 15 Jahre arbeitet in einem Kaffee. (Samstags) Kann ich ihr Einkommen vom Unterhalt abziehen? Der Beistandschaft haben sie das natürlich nicht gesteckt. Ist das schon Betrug?
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