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| hEXE droht mit Anwalt wegen Ungehorsamkeit |
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Geschrieben von: Abgezockter - 10-11-2022, 23:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo liebes Forum,
nun ist es eine Weile her als ich zuletzt im Forum war und ich (Deutscher) bin nun endlich geschieden (in CH). Hurra sollte man meinen und für einige Zeit war es mehr oder weniger auch ruhig. Ich zahle brav meine Alimente (nur für die Kinder) und mir bleibt das Existenzminimum. Dafür ist der Kontakt zu den Kindern mehr oder weniger vorhanden. Die hExe ist mit einem neuen Stecher verheiratet, den sie nun ins Unglück stürzen kann.
Irgendwie hatte ich mich mit der Situation abgefunden, aber die hExe scheint den Hals einfach nicht voll genug zu bekommen und fordert seit einiger Zeit immer wieder den Lohnausweis ein (das Dingen wo man in der Schweiz für die Steuererklärung braucht). Ich hab das bis jetzt gekonnt ignoriert, nun droht sie mit Anwalt wenn ich bis nächste Woche nicht performe.
Dummerweise steht im Urteil, dass ich den Schein jedes Jahr (freiwillig) rausrücken soll und weiterhin, dass alle jährlichen Sonderzahlungen die über 13x Netto (Zeitpunkt Scheidung) hinausgehen, also Bonus, Lohnerhöhungen etc. als Zusatzleistung, quasi Geschenk, auf die Kinder zu verteilen sind (nach grossen und kleinen Köpfen heisst das hier). Leider weiss ich, dass das ganz sicher nicht den Kindern zugute kommt, sondern sich die hExe damit ihren Luxus finanziert. Und damit habe ich ein Problem.
Nun ist es so, dass ich vor einiger Zeit meinen Job verloren habe, da der Bonus leistungsabhängig ist und ich natürlich mich dementsprechend verhalten habe, dass ich keinen bekomme. Dumm nur, das durch die Kündigung wiederum eine nicht unerhebliche Abfindung gezahlt wurde, die nun auf dem Lohnausweis steht.
Meine Fragen an Euch wären:
Kann ich die Drohung ignorieren und wie weit kann ich gehen, um mir nicht neue Probleme mit den Gerichtsschergen einzuhandeln und am Ende noch eine Strafe wegen Ungehorsamkeit kassiere?
Ist anzunehmen, das die RAtte direkt ans Gericht geht oder gibt es da noch ein "Polster". So was verursacht ja auch Kosten und Mühen.
Das Geld ist de facto nicht mehr existent, riskiere ich da eine Betreibung (GV) obwohl ich ja jeden Monat brav und in vollem Umfang Alimente zahle?
Wie seht Ihr das, hat jemand von Euch Experten Erfahrung damit ? Ich weiss, es hört sich wahrscheinlich für die meisten von Euch wieder nach "Schlupfloch-Taktik" an, aber mir geht es ums Prinzip. Ich habe keine Lust ihr jedes Jahr Auskunft über meinen Verdienst erteilen zu müssen, da ich so nie mehr Geld verdienen kann. Mein neuer Chef schaut mich schon komisch an, da ich schon das zweite Mal auf eine Lohnerhöhung verzichtet habe. Ich möchte erreichen, das die hExe irgendwann die Lust verliert wenn sie merkt, dass es da nichts extra zu holen gibt.
Vielen herzlichen Dank an Euch.
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| Auswandern/Unterhalt |
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Geschrieben von: asialife - 09-11-2022, 12:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Guten Tag, ich spiele schon länger mit dem Gedanken Auszuwandern (Land hat kein Abkommen mit DE), habe Kinder für die ich momentan auch ganz normal Unterhalt zahle . Jetzt meine Frage sollte ich Auswandern und nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen können sondern nur noch einen Teil, wie sieht es dann mit rechtlichen Folgen aus ? Da meine ex vom Amt lebt und wir uns eigentlich gut verstehen , kann ich selbst da keine Einigung finden , da dies nicht in ihrer Hand liegt. Hat jemand zufällig Erfahrungen ?
Lg
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| KM rückt Kinderausweis nicht raus |
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Geschrieben von: datrainer - 26-10-2022, 07:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (43)
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Ich beabsichtige an meinem erweiterten umgangswe meinen Onkel in der Schweiz zu besuchen.
Im Falle einer Kontrolle halte ich es für sinnvoll, dass unsere Tochter sich ausweisen kann.
Habe die KM um Herausgabe des Kinderausweis gebeten. Dieses hat Sie verweigert.
Was hab ich für eine Handhabe, was kann ich machen?
Danke für eure Hilfe
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| Trennung im Raum |
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Geschrieben von: Ein Vater - 24-10-2022, 12:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Fakten
-nicht verheiratet zusammen Lebend.
-Kind 3 Jahre alt.
-Mutter arbeitet wieder seit 1 Jahr 20 Stunden pro Woche.
-Kind in Kindergarten (5 h) kann jederzeit verlängert werden
-Haus gehört mir
-Mutter hat keinen cent auf der Seite um irgendwas selbst neu zu kaufen
Mein Vorschlag wäre jetzt ich einige mich jetzt auf eine Unterhaltstufe lasse diese titulieren beim JA. Biete der Mutter eine einmalige Summe an das sie sich ein Leben neu aufbauen kann. Ich möchte allerdings die Einmalzahlung auch anrechnen können wenn es ihr dann doch einfällt gegen den Unterhaltsvorschlag zürckwirkend vorzugehen.
Geht sowas ?
Andere Vorschläge gerne
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| Vorlage volljähriger Kinder des Kindergeldbescheides |
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Geschrieben von: Helmute2000 - 17-10-2022, 14:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo Zusammen,
habe zwei Kinder im Alter von 21 und 18 Jahren. Nun erhielt ich von dem hiesigen Finanzamt die Information,
Mit der Abgabe der Anlage Kind haben Sie die steuerliche Berücksichtigung Ihres
am X.Y.2001 geborenen Kindes beantragt. Für dieses Kind habe ich das
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1.389 €
(gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie den Kinderbonus) angesetzt. Sofern
Ihnen aufgrund einer verspäteten Antragsstellun~ abweichend vom gesetzlichen
Anspruch tatsächlich nur für sechs Monate rückwirkend Kindergeld ausgezahlt
wurde (Auszahlungsbeschränkung), könnte dies berücksichtigt werden. Hierzu ist
die Vorlage des Kindergeldbescheids oder einer Bescheinigung der Familienkasse
erforderlich.
(Rechtsgrundlagen: Auszahlungsbeschränkung - § 70 Abs. 1 Satz 2
Einkommensteuergesetz, Bescheinigung der Familienkasse - § 68 Abs. 3
Einkommensteuergesetz)
Mit der Abgabe der Anlage Kind haben Sie die steuerliche Berücksichtigung Ihres
am X.0Y.2004 geborenen Kindes beantragt. Für dieses Kind habe ich das
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1.389 €
(gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie den Kinderbonus) angesetzt. Sofern
Ihnen aufgrund einer verspäteten Antragsstellung abweichend vom gesetzlichen
Anspruch tatsächlich nur für sechs Monate rückwirkend Kindergeld ausgezahlt
wurde (Auszahlungsbeschränkung), könnte dies berücksichtigt werden. Hierzu ist
die Vorlage des Kindergeldbescheids oder einer Bescheinigung der Familienkasse
erforderlich. ·
(Rechtsgrundlagen: Auszahlungsbeschränkung - § 70 Abs. 1 Satz 2
Einkommensteuergesetz, Bescheinigung der Familienkasse - § 68 Abs. 3
Einkommensteuergesetz)
Nun habe ich die Kinder mit Fristsetzung angeschrieben mir die Vorlage des Kindergeldbescheides vorzulegen.
Die Frist ist unverrichteter Dinge abgelaufen. Was kann ich als nächstes tun um die Vorlage des Kindergeldbescheids
zu erhalten?
Viele Grüße,
Helmute2000
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| Teilungsversteigerung TV |
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Geschrieben von: Same - 17-10-2022, 11:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Hallo liebe Forengemeinde,
hat schon jemand eine Teilungsversteigerung (TV) bei gemeinsamer Wohnimmobilie durchgeführt ?
Alle anderen Möglichkeiten wurden bereits ausgeschöpft.
Im Internet habe ich schon viel reserchiert, doch mir fehlen Erwarungswerte die es in der Praxis erlebt haben.
Ich würde mich gerne mit Betroffene austauschen, die dieses Szenario schon erlebt haben.
Austausch bitte nur über private Nachrichten oder Unterforum
Viele Grüße
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| Ehegattenfreibetrag bei VKH |
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Geschrieben von: Luarg - 16-10-2022, 23:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Guten Abend,
ich eröffne ein Umgangsverfahren. Antragsgegnerin ist meine Expartnerin.
Ich bin verheiratet mit einer neuen Frau. Im Haushalt leben zwei eheliche Kinder und ein Kind im Wechselmodell.
Folgende Konstelation besteht.
Einkommen von mir:
Netto 1639 Euro
Kindergeld 219 Euro
Kinderzuschlag 156 Euro
Wohnvorteil durch Wohngeldbezug der Ehegattin 96 Euro
Summe Einkommen 2110,10
Ausgaben:
Mietanteil 517,23 Euro
Werbungskosten 55,33 Euro
Zwischensumme 1537,54
Freibeträge
Antragstellerfreibetrag 494,00 €
Freibetrag Ehepartner ??? (494 Euro)
Unterhaltsfreibetrag Kind I (9 Jahre Wechselmodell ) 171,00 € (nach einem beschissenen BGH Urteil wurde der Freibetrag für Wechselmodelle um 50 % gekürzt XII ZB 276/21)
Unterhaltsfreibetrag Kind II (0 -6 Jahre) 314,00 €
Unterhaltsfreibetrag Kind II (0-6 Jahre) 314,00 €
Erwerbstätigenfreibetrag 225,00 €
einzusetzendes Einkommen ohne Ehegattenfreibetrag: 19,54 Euro
einzusetzendes Einkommen mit Ehegattenfreibetrag: 0,00 Euro
Erhalte ich den Freibetrag für meine Ehepartnerin?
Sie ist aktuell in Elternzeit und hat folgendes Einkommen:
Elterngeld Plus 698,30 €
abzgl. Freibetrag 150,00 € ???
anrechenbares Elterngeld 548,30 € ???
Wohngeldvorteil 2/5 64,00 €
Kindergeld 438,00 €
Kinderzuschlag 312,00 €
Summe 1.362,30 €
Sie wird quasi durch mich auch mit unterhalten, da ich das höhere Einkommen habe.
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| Pass 2.0 |
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Geschrieben von: TeaRack - 12-10-2022, 19:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Es sind wieder wirklich wieder 10 Jahre vorbei, es ist unglaublich wie schnell die Zeit vergeht. Covid hab ich auch ueberlebt, Geld und Besitz hab ich immer noch keines. Bei mir gemeldet hat sich imer noch niemand! Wirklich. Possitiv gesehen, habs rauchen/trinken und diese Frauengeschichten komplett aufgehoert und bin nun 2 Jahre ganz clean!
Jetzt steht wieder ein neuer Pass an, diesmal wird es wohl nicht mehr so leicht, also plane ich einen laengeren Aufenthalt ein. Ich sehe das ganze aber possitiv und kombiniere das dann mit einer Kur mit viel frischer Luft, besuch meiner Eltern und Geschwister bin auch Onkel geworden, also hab dann auch viel vor, wenn mir wieder der Pass versagt wird, hab ja auch schliesslich viel verpasst. Das einzige, was gegen einen laengeren Aufenthalt spricht, diese Einmischung unserer unfaehigen Politiker in diesem U-Krieg. Ich schau mir das lieber aus der Ferne an. Ist echt lachhaft, die Gruenen, ausgerechnet die, spielen nun die Kriegtrieber, allen voran Frau Beerbook. Nungut, wenn wir Geld und Mittel fuer millionen Ukraninern haben, hab ich wohl als Deutscher auch einen Anspruch auf eine kostenlose Wohnung,Krankenversicherung inkl. deren kostenlose Inansprchuchnahme der Leistungen, Mietkostenuebernahme waehrend einer Haft, Erstaustattung, sowie ein wenig Taschengeld und und und? Wie sich herausfand, ist Wohraum ein wirkliches Problem. Hat jemand gute Erfahrungen/Links? gerne auch per PM.
Folgender Bericht ist mir positiv aufgefallen, https://anonym.es/?https://www.vagabunde...-wohnsitz/ tolle idee, gut durchgezogen mit wertvollen informationen.
ty Tee-Rak
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| Unterhalt bei Volljährigkeit und Ausbildung |
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Geschrieben von: Smiley - 09-10-2022, 22:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
ich benötige bitte Eure Erfahrung und Wissen, sowie Tipps.
Ich habe zwei Kinder, 23 und 17. Beim älteren Kind gibt/gab es keine Probleme. Er studiert aktuell und es wird kein Unterhalt gezahlt.
Es geht um das jüngere Kind. Ehrlich gesagt weiß ich auch gar nicht wie ich anfangen soll. Beim jüngeren gab es schon immer sehr große Probleme und es besteht auch kein Kontakt.
Diesbezüglich musste ich bereits zweimal einen Anwalt einschalten, weil bestimmte Jugendämter, ich sage es mal vorsichtig, eigenmächtig sind. Die Kindesmutter ist dreimal umgezogen und insgesammt waren 4 Jugendämter involviert. Mit den letzten beiden Jugendämtern konnte ich sehr gut arbeiten udn wir haben immer gemeinsam eine Lösung gefunden.
Der aktuelle Stand ist. Die Kindesmutter ist mit dem Kind umgezogen und hat es nicht dem JA mitgeteilt. Dies kam erst nach einem dreiviertel raus, nachdem die Post nicht mehr zugestellt werden konnte etc. Also es ging keine Info an das JA. Die Beistandschaft wurde vor ca. 4 Monaten an ein anderes JA abgegeben, mit dem ich auch bereits in Verbindung stehe.
Im nächsten Monat wird das Kind volljährig. Somit ändert sich ja die Berechnung, beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig etc. Es gibt einen Titel über 100% Unterhalt für die Altersgruppe. Dieser besteht auch über die Volljährigkeit hinaus. Unterhalt wird von mir zu 100% und pünktlich gezahlt. Es gibt keine Rückstände. Das Kind hat im letzten Jahr September die Fachoberschule angefangen. Diese sollte 2 Jahre gehen.
Durch Zufall, auf Grund des Umzuges und des neuen JA, habe ich erfahren, dass diese Fachoberschule abgebrochen wurde und seit 09/22 eine Ausbildung angefangen werden sollte. Dies habe ich per E-Mail vom JA erfahren. Ich habe, ich glaub Juli war es als es den Kinderbonus gab, diesen nicht in Abzug gebracht. Auch wissentlich, dass vermutlich eine Ausbildung angefangen wird, im September und Oktober Unterhalt voll bezahlt. Dies hab eich mit dem JA so abgesprochen, um einfach Ruhe in die Angelegenheit zu bringen und wissentlich, dass jetzt eh neu berechnet werden muss. Nach meinem Verständnis müsste der Unetrhalt ja jetzt extrem fallen, wenn das Kind 18 wird (beide barunterhaltspflichtig) und eine Ausbildung begonnen werden soll oder wurde. Genau hier fangen meine Fragen an.
Ich habe einen Schulnachweis bis 07/22. Danach fehlen mir jegliche Nachweise. Nachweis des Ausbildungsvertrages und der Vergütung. diese Nachweise habe ich schriftlich beim JA angefordert sowie eine Neuberechung wegen Volljährigkeit. Meine Einkommensbescheide habe ich dem JA ebenfalls zugesendet. Da sich nichts getan hat, habe ich mit dem JA telefoniert und hier wurde mitgeteilt, dass bei der Kindesmutter alles angefordert wurde, diese leider nicht reagiert. Mit dem JA habe ich abgesporchen, dass ich den Unterhalt einstelle. Um Druck aufzubauen, die Kindesmutter eine Mitwirkungspflicht hat etc. und ich 09/22 + 10/22 voll Unterhalt gezahlt habe, obwohl höchstwahrscheinlich eine Ausbildung angefangen wurde.
Ich werde den Dauerauftrag vorerst auch einstellen, nach Rücksprache mit dem JA. Sie wird auch nicht dagegen vorgehen. Mein Frage dazu ist dies so richtig? Muss ich noch etwas machen/unternehmen? Was ist wenn die KM überhaupt nicht reagiert? Mit 18 müsste das Kind ja den Unterhalt einfordern? Ich habe keine Wohndaten vom der KM bzw. Kind. Nur die Stadt. Das JA gibt die Daten auch nicht raus.
Was passiert mit dem Titel? Laut JA händigen sie den Titel dem Kind aus. Aber warum? Damit kann ja sofort zur Pfändung geschritten werden? Es wird doch nicht geprüft ob es rechtens ist oder nicht, wenn gepfändet wird? Es wird doch gesagt, hier ist der Titel, es wurde nichst gezahlt, also pfändet mal, oder? Muss ich den Titel ändern lassen über eine Abänderungsklage? Wer trägt die Kosten?
Also werd ich doch wieder meine Rechtsanwältin einschalten müssen?
Sorry für den langen Text. Vielleicht habt ihr Tipps für mich?
Danke und Viele Grüße
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| Trennungsunterhalt - Haushaltsgemeinschaft des Unterhaltspflichtigen |
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Geschrieben von: Teecee - 01-10-2022, 15:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Servus liebe Forumsmitglieder,
Ich lebe in Trennung und habe nun Post vom Jobcenter erhalten, da meine werdende Ex-Frau seit kurzem Leistungen vom Job-Center bezieht. In dem Fragebogen zur Unterhaltspflicht des Trennungsunterhalts werden Angaben zu Personen, mit denen ich möglicherweise einen gemeinsamen Haushalt führe, abgefragt. Meines Wissens ist das Einkommen von weiteren Personen im Haushalt unerheblich für die Berechnung des Unterhalts, da dieser vom bereingten Netto-Einkommen der Eheleute berechnet wird. Warum wird dies dann abgefragt und muss ich dazu Angaben machen?
Vielen Dank schonmal für eure Unterstützung und die hilfreichen Antworten.
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