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Kinderbonus 2022 |
Geschrieben von: mrsandman - 07-06-2022, 20:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Im Juli soll es einen Kinderbonus iHv 100€ geben.
Mein Titel ist dynamisch. Dort steht, dass ich "verpflichtet bin xy% des Mindestunterhalts der maßgeblichen Altersstufe nach § 1612a Abs. 1 8GB unter bedarfsdeckender Anrechnung der Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes zu zahlen".
Fragen:
1) Kann ich die Hälfte des Kinderbonus (50€) von der Anfang Juli geschuldeten Zahlung des Kindesunterhalts abziehen?
2) Muss ich die KM vorher darüber informieren? Bzw. sollte ich das vorsichtshalber tun, falls die KM tatsächlich versucht aufgrund des Abzugs zu vollstrecken?
3) Wenn ja, was genau schreibe ich der Gutsten?
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Gemeinsames Konto |
Geschrieben von: Ostseeperle - 04-06-2022, 07:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Guten morgen, habe das Problem eines gemeinsamen Kontos. Auf dieses geht ein pauschaler Unterhalt. Sämtliche Abbuchungen, die erfolgen, sind auf seinen Namen. Er will, dass ich dieses Konto allein übernehme, was meines Erachtens nicht geht, da alles auf seinen Namen läuft und ich es auch nicht übernehmen will. Nun erhielt ich von der Sparkasse eine Email, die eigentlich für den getrennt lebenden Ehemann gedacht war, also an meine statt an seine Mail-Adresse gesendet wurde. Darin rät ihm die Angestellte der Sparkasse, das Konto für mich sperren zu lassen ! Würde also auch an meinen Unterhalt nicht mehr rankommen. Ist dies überhaupt möglich/rechtens ? Habe in den Geschäftsbedingungen diesbezüglich nichts gefunden.
Vielleicht kann mir jemand helfen, würde mich freuen.
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Jugendamt |
Geschrieben von: Lost - 31-05-2022, 20:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Moin moin,
aktuell finden begleitende Umgänge statt. Die Mitarbeiterin hat einen positiven Bericht geschrieben, darf ihn mir aber nicht geben. Diesen hat das Jugendamt erhalten und rückt ihn nicht raus.
Wie bewege ich die Mitarbeiterin vom Jugendamt dazu, mir den Bericht zu geben? Sie ist total gegen mich, Kommuniziert nur per Mail.
Hat jemand einen Tipp?
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Nächste Altersstufe |
Geschrieben von: i-wahn - 31-05-2022, 08:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Mein Kind ist in die nächste Alterstufe gekommen. Titel ist dynamisch. Ich müsste also wohl automatisch anpassen. Sonst habe ich allerdings vorher immer eine "Erinnerung" vom Jugendamt bekommen. Diesmal ruht der See still. Hilft es irgendwas die Anpassung zu vergessen? Was ich meine ist: Gibt es eine realistische Chance, daß das mal für ein paar Jahre so durchrutscht?
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Unterhalt ohne Titel |
Geschrieben von: Sparschweinchen - 31-05-2022, 07:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Guten morgen zusammen, ich habe eine Frage bezüglich Kindesunterhalt bei der ich nicht so richtig weiter weiß. Hoffe darauf hier eine Antwort zu bekommen...
Tochter 12 Jahre Alt, kein Unterhaltstitel ,KM wieder verheiratet geht Vollzeit arbeiten, ich Leistungsfähig
Zahle seit Geburt monatlich Unterhalt an Kindesmutter. Freiwillig vereinbart ...Zur Zeit 300 € . Das ist unter dem Mindestunterhalt . Kann man mich dazu verklagen den Unterhalt nachzuzahlen ? Gilt da eine Jahresfrist?
Danke im voraus für eure Antworten!
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Hilfe bei Antrag temp. BG |
Geschrieben von: Absurdistan - 31-05-2022, 07:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Moin, ich wurde gebeten diesem Vater zu helfen:
https://openjur.de/u/2388876.html
Eine grobe Kalkulation über die Höhe der aufstockenden Leistungen hab ich gemacht mit geschätzten Werten. Hauptsächlich geht es darum ihm die Möglichkeiten zu vermitteln.
Leider habe ich hier und im Netz nichts aktuelles über die monatlichen 'Freibeträge' für die Kinder und den wegen Arbeit gefunden. Gibt es eine neue Pauschale für Spritkosten Arbeit/Umgang?
1. mit Arbeitgeber vereinbaren
das das Einkommen nicht schwankt. Überstunden abfeiern statt auszahlen. Sonst müssten vom Jobcenter jeden Monat Leistungen berechnet werden statt alle 6 - 12 Monate.
2. titulierten Unterhalt überweisen. Dieses Geld ist vom Einkommen abzuziehen da es der temporären Bedarfsgemeinschaft nicht mehr zur Verfügung steht.
3. formlosen Antrag für Gehalt aufstockende Leistungen bzw. temporäre Bedarfsgemeinschaft stellen weil Väter und Kinder bedürftig sind. Leistungen werden rückwirkend ab Antragstellung bewilligt.
Beilegen: Gehalts Abrechnung, Kontoauszüge der letzten 6 Monate, Miet und Nebenkosten ohne Strom, Unterhaltstitel, Umgangsregelung mit eidesstattlichen Versicherung das der Umgang wahrgenommen wird, Kostenbeleg für Fahrtkosten Umgang/Arbeit (Tankquittung Zählerstand Abfahrt/Ankunft
Einkommensmindernd: 1400
Unterhalt - 600
800 Euro
Miete warm+Heizkosten -600
200 Euro
Fahrten/Umgang 4 x 25= -100
100 Euro
Fahrten Arbeit ca. - 150
- 50 Euro
Tagessatz Kinder á 12= - 96
- 146 Euro
Freibetrag Kinder - 200
- 346 Euro
Freibetrag wegen Arbeit - 100
- 446
Bedarf z. Leben Vater - 449
- 897 Euro
Der Vater erhält 897 Euro auf stockende Leistungen, Mindestunterhalt gezahlt und er ist von den Rundfunkbeiträgen befreit.
Die Werte (Miete etc.) sind geschätzt und gerundet. Es auch erst einmal um das grundsätzliche Verständnis. Habe ich dabei grobe Fehler gemacht? Hat sich bei irgend etwas an der Rechtslage in den letzten Jahren grundlegend geändert?
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jetzt mal ohne kind eine trennung.... |
Geschrieben von: netlover - 29-05-2022, 17:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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hallo gemeinde
wie ihr aus meinen geschichten wißt - hab ich eine tochter mit 31 jahren, die sich dann
entschlossen hat, doch keinen vater mehr zu haben, eine tochter jetzt mit 20 jahren, von
deren mam ich mich 2010 getrennt habe und 2012 neu geheiratet habe und die 20jährige
eigentlich noch bei uns wohnt wegen wohnungsnot.
so jetzt kommts....leider hat sich in den vergangenen jahren bis dato - gründe sind sehr
vielschichtig - herausgestellt, daß es nicht mehr paßt und eine erneute trennung sich für
mich anbahnt.
nur zum verständnis:
1. meine 2te tochter ist ein trennungkind mit allen shit - ihr könnts hier bisschen nachlesen
2. meine 2te frau hat nie einen draht zu ihr gefunden, weil bedingt durch trennung von originalmam
und einflußnahme derselben auf unsere tochter keiner den draht gefunden hat,, trotz vieler hilfen
durch JA - die sehr kompetent waren
3. langsam fingen die beschimpfungen durch meine 2te frau an (nicht direkt an meine tochter aber an mich - schlecht
erzogen etc) was sollte ich machen - wenn 2 frauen gleich 2 fronten gg einen bilden und du als erziehungsberechtigter
mit ABR, das ich sehr locker gehandhabt habe noch das schiff fahren mußt
4. jetzt ist meine tochter nach 6 monaten nach der lehre als hotelfachfrau aus dubai zurück, wohnt bei uns, hat eine
gute stelle, findet aber keine wohnung und meine frau macht streß, daß sie ausziehen soll und ich bin auch grad f noch
eine woche im ausland.
ich hab mich dazu durchgerungen, im lauf der nächsten zeit über meinen anwalt die scheidung einzureichen und pkh
zu beantragen, was auf grund der momentanen wirtschaftslage und coronabedingten geschäftslage durchaus durchgehen
könnte. ich will keinen pfennig von ihr - jedoch wenn sie sich dagegen stellt - anträge auf zugewinnteilung o.ä stellen.
hier meine fragen - vielleicht weis P auch schon zielgerichtet was gutes:
1. wenn ich antrag auf scheidung stelle mit PKH - muß dann das trennungsjahr offiziell beginnen?
2. meine frau hat einen anteil an einer eigtentumswohnung. kann ich den antrag auf wohnungszuweisung im vorfeld
stellen, wenn ich klar darlegen kann, daß die pschyiche gewalt - sei es permanentes auffordern meiner tochter, obwohl
sie hier gemeldet ist, ich ihr als mitmieter quasi und vater das wohnen hier erlaube, eine wohnung zu suchen und endlich
zu "verschwinden", bei mir im computer schnüffelt - klar sie hat rausgefunden, daß ich eine freundin habe und noch
einiges andere.
- problem: die wohnung, die sie mit ihrem exfreund hat, ist vermietet - kann in diesem fall eine eigenbedarfskündigung
gut begründet ausgesprochen werden?
- verkürzt das evtl. die kündigungszeit der ETW?
- soll diese eigenbedarfskündigung besser von einem anwalt formuliert werden?
3. ist wohnungszuweisung - klar gewaltschutzgesetz regelt auch psychische gewalt - und ich empfinde das als psychische
gewalt mitbewohnern ggü - hier meine tochter - , ein heikles thema VOR der scheidung? kann man das beantragen, im
sinne, weil der ehepartner selber in die eigene wohnung einziehen könnte?
über infos würde ich mich freuen...
vielen dank im voraus
bb
netlover
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Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland |
Geschrieben von: IRFP - 17-05-2022, 22:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Vorbereitung eventuell auf Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland Malta
nach thailändischem Recht als Deutscher, 5 Jahre verheiratet mit Thailänderin und deutschem Kind
Das ausländische Scheidungsrecht wird auch angewandt, wenn es nicht das Recht eines an Rom III teilnehmenden Staats ist.
Der Anwendungsbereich der Rom III–Verordnung umfasst leider nur das materielle Scheidungsrecht,
Über mich: Ich bin HABENICHTS, Einkommen hat die letzten 2 Jahre wegen Covid-19 nur meine Frau erzielt.
Vermögensrechtliche Folgen der Ehe, Unterhaltspflichten und elterliche Sorge sind aus dem Wirkungsbereich von Rom III ausgenommen, hat da jemand eine Ahnung was da auf mich zukommen kann mich in Malta scheiden zu lassen ?
Ich denke so schlimm wie in Deutschland kann es nicht werden, Ich dürfte in einer guten Position sein.
Ich denke das Beste ist in so einem Fall gut vorbereitet gleich vollendete Tatsachen zu schaffen und nicht abzuwarten
Hintergrund: das Kind kam nicht das erste Mal aber heute wieder zu mir, sagte dass die Mama auf Thai mit anderem Mann telefoniert der im selben Betrieb wie sie arbeitet und zu ihm Immer Schatzi sagt etc.,...Ich soll aber nichts erzählen
Wie gesagt ich kann es nicht prüfen ob das eigene Kind mir Mist erzählt oder nicht
Was meint ihr ?
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Risiko eingehen oder Titel erstellen? |
Geschrieben von: superdupersonic - 16-05-2022, 12:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
ich hatte mich schon einige Zeit nicht mehr gemeldet, da noch ein Verfahren (Nutzungsabgabe – gemeinsames Haus) mit der Exe am OLG anhängig ist. Dieses Verfahren steht nun kurz vor dem Abschluss. Sobald das Urteil vorliegt, werde ich hier ausführlich berichtet, wie Man(n) selbst in Zivilrechtsangelegenheiten in den unteren Instanzen benachteiligt wird.
Hier geht es nun um eine angestrebte Titulierung der Ex übers Jugendamt. Das Jugendamt hat mich aufgefordert, einen Titel ab dato mit
100 % Mindestunterhalt und ab 2027 für die 3. Altersstufe - ebenfalls mit 100 % Mindestunterhalt - abzugeben,
Vorher hatte ich jahrelang gut verdient. Nun ist mir meine Gesundheit wichtiger geworden und arbeite momentan als normaler kaufmännischer Angestellter und verdiene nicht mal ganz 1900,00 EUR Netto. Demnach ein kleines Gehalt.
Davon bezahle ich:
berufl. Aufwendungen 5% -92,22 €
Vorsorge Rente 4 % -73,77 €
Schulgeld und Musikunterricht für das Kind -145,00 €
Immobilienkredit (Ex wohnt im Haus mit Kind) -500,00 €
Unterhalt Stufe 1. DÜ 100 % Kind Alter 7 -345,50 €
Es bleiben gerade mal 687,98 EUR übrig, wovon ich die Warmmiete von 632,00 € zu bezahlen habe. Somit ist klar ist, dass ich zum Teil von meinen Rücklagen und Familienunterstützung lebe. Übrigens ist mein Arbeitsvertrag nur auf 1. Jahr befristet.
Von der Exe bekomme ich ihrerseites bisher keinen Cent für die alleinige Hausnutzung des gemeinsamen Haus. Das Schulgeld und den Musikunterreicht bezahle ich vollkommen alleine. Mir ist es allerdings wichtig, dass die Kleine eine Bildung nach ihren Wünschen bekommt. Den KU habe ich seit Geburt regelmäßig bezahlt.
Bisher habe ich hinsichtlich der gewünschten Titulierung nichts unternommen, da ich glaube, bei einer Gerichtsverhandlung (trotz RA-Pflicht) nicht unbedingt schlechter wegzukommen, da ich nicht mal auf den Selbstbehalt komme. Zudem bezahle ich neben den KU das Schulgeld und Unterricht alleine.
Mein RA empfiehlt allerdings die Titulierung, da er meint 100 % wäre für mich ja nicht so dramatisch. Grund: Bei Unterschreitung des Mindestunterhalt könnte die Gefahr bestehen könnte, das Haus "auf Anweisung" in Vermögen umzuwandeln. Allerdings lebt ja die Ex und Kleine in unserem gemeinsamen Haus. Ich hatte auch überlegt, die Titulierung zum Anlass nehmen, das bisherige "Residenzmodell" gerichtlich zu hinterfragen, da meine Kleine gerne im Wechselmodell leben würde – (kennt sie von einem Freund).. auch wenn dafür die Chancen gering sind.
Meinen Fragen:
Wie schätzt ihr generell die Lage ein? Auf Risiko gehen oder Titel erstellen?
- Schulgeld und Musikunterricht ist zusätzlicher Mehrbedarf den ich alleinen bezahle und die Exe hat mit Ihrem Einkommen, Mieteinnahmen und KU (zweit Kinder) weit über
3000,00 EUR Netto.
- Wie lange dauert es, bis das JA frühstmöglichst einen Gerichtstermin veranschlagen könnte?
- Wenn mir das OLG einen Nutzungsentschädigung für das Haus zuspricht, werden die Einnahmen das als normales Einkommen gerechnet?
- Wie sieht es aus, wenn ich in ein paar Jahren in Rente gehe? Wie sehen da der Selbstbehaltwerte beim KU aus?
Vielen Dank im Voraus!
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Selbstauskunft Unterhaltsvorschusskasse |
Geschrieben von: ML2022 - 12-05-2022, 19:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallöchen aus Hannover.
Die Mutter meiner 6 jährigen Tochter hat letzten Monat Beistandschaft + Unterhaltsvorschuss beantragt.
Es existiert kein Titel oder eine Urkunde, hatte vorher immer regelmäßig gezahlt.
Nun habe ich von der Unterhaltsvorschusskasse erneut einen gelben Vordruck erhalten mit der bitte diesen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Diesen Vordruck hatte ich erstmal ignoriert und formlos mitgeteilt dass ich derzeit nur ALG2 beziehe und den Bewilligungsbescheid vom Jobcenter hingeschickt.
Bin ich gezwungen alles auszufüllen und zu unterschreiben, insbesondere den letzten Teil?
Es werden 2 Unterschriften verlangt, einmal für die Richtigkeit meiner Angaben und dann etwas tiefer eine weitere wo folgendes steht und ich mir nicht sicher bin:
Erklärung zur Zahlungsbereitschaft
Der Unterhaltsanspruch des Landes Niedersachsen, vertreten durch die Unterhaltsvorschusskasse der Region Hannover, wird anerkannt.
X Ich bin bereit monatlich **** € Unterhalt zu zahlen.
X Ich bin nicht bereit monatlich ****€ Unterhalt zu zahlen, weil.....
Wie verhalte ich mich richtig? Klingt wie ein Schuldanerkenntnis....
Woher soll ich wissen was ich zahlen kann oder will, habe ja noch keine Berechnung erhalten.
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