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KM rückt Kinderausweis nicht raus
#1
Ich beabsichtige an meinem erweiterten umgangswe meinen Onkel in der Schweiz zu besuchen. 
Im Falle einer Kontrolle halte ich es für sinnvoll, dass unsere Tochter sich ausweisen kann. 
Habe die KM um Herausgabe des Kinderausweis gebeten. Dieses hat Sie verweigert. 

Was hab ich für eine Handhabe, was kann ich machen? 

Danke für eure Hilfe
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#2
Lass dir in deiner Gemeinde einen Ersatzausweis ausstellen. Melde hierzu das Kind mit Zweitwohnsitz bei dir an.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Dafür brauche ich doch die Zustimmung von km? Zum beantragen?!
Oder auch eine Geburtsurkunde des Kindes?
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#4
(26-10-2022, 07:50)datrainer schrieb: Ich beabsichtige an meinem erweiterten umgangswe meinen Onkel in der Schweiz zu besuchen. 
Im Falle einer Kontrolle halte ich es für sinnvoll, dass unsere Tochter sich ausweisen kann. 
Habe die KM um Herausgabe des Kinderausweis gebeten. Dieses hat Sie verweigert. 

Was hab ich für eine Handhabe, was kann ich machen? 

Danke für eure Hilfe

Fahr über einen kleinen Grenzübergang am besten in der Nacht,
da ist nie was los.
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#5
Ohne Pass würde ich die Grenze nicht überschreiten. Das Problem habe ich im meiner Gemeinde auch besprochen. Sie sagten mir ich soll das der KM vorlegen wenn sie es nicht unterschriebt dann kümmert sich die Stadt drum. Da brauchst halt Zeit für die Planung.
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#6
Rechtlich eine klare Situation, sie ist verpflichtet dir nötige Ausweispapiere auszuhändigen, entsprechende Verfahren gingen schon hoch bis zum BGH, z.B. Az. XII ZB 345/18.

Das Problem ist die Durchsetzung. Ich würde da nach abgelehnter Aufforderung ohne zu zögern klagen. Wenn sie verliert, zahlt sie Gerichtskosten, das wäre der wichtigste Teil ihrer Erziehung.
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#7
Laut Gemeinde, gibt es nur einen pass. Und keine Möglichkeit einen 2. zu beantragen. 
Es existiert ja einer…

(26-10-2022, 07:52)Austriake schrieb: Lass dir in deiner Gemeinde einen Ersatzausweis ausstellen. Melde hierzu das Kind mit Zweitwohnsitz bei dir an.
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#8
(26-10-2022, 07:59)datrainer schrieb: Dafür brauche ich doch die Zustimmung von km? Zum beantragen?!
Oder auch eine Geburtsurkunde des Kindes?

Probiers doch einfach mal und berichte. Wenn man dir die Ausstellung von Ersatzpapieren ablehnt, bist du genau so weit wie jetzt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#9
Vielleicht hat das Kind nur einen Personalausweis, aber noch gar keinen Reisepass. Vielleicht klappts ja dann, einen Reisepass zu beantragen.
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#10
Kind hat einen Reisepass.
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#11
Machs wie vorgeschlagen, rede mit der Kindbesitzerin, schmier ihr Honig ums Maul. Wenn sie auf stur schaltet, bleibst Du RUHIG und schickst ihr nachweislich eine Aufforderung mit kurzer Frist den Ausweis rauszuruecken. Tut sie das nicht, reichst Du Klage bei Gericht ein. Die wird sie verlieren und es wird ihr wie geschrieben, finanziell weh tun. Ueber Geld lernen solche Kindbesitzerinnen nun mal am besten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#12
Ich hab das Spiel auch durch. Kurze, selbst verfassten Antrag ans Gericht (früher nannte sich das noch Klage), dieser wurde der KM mit Hinweis der Richterin zugestellt, sie möge sich besinnen, dann bliebe das Verfahren ausnahmsweise kostenfrei. Mit Murren bekam ich den Ausweis, die Richterin rief mich gar im Vorfeld der geplanten Urlaubsreise an, sollte ich den nicht bekommen, hätte sie einen Aktenvermerk gemacht, dass auf weiteren Antrag sofort eine Einstweilige Verfügung, damals auch über die Weihnachtszeit ergehen solle.
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#13
(26-10-2022, 07:52)Austriake schrieb: Melde hierzu das Kind mit Zweitwohnsitz bei dir an.

Würden bei diesem Vorgehen nicht evtl. Kosten anfallen da einige Städte eine zweitwohnsitz Steuer verlangen?
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#14
Nein. Das Kind hat seinen Hauptwohnsitz bei der Mutter und seinen Zweitwohnsitz bei dir.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
So kurzes Update:
Nachdem ich ihr das bgh Urteil geschickt hatte mit dem Vermerk, dass sie die Kosten dafür übernehmen darf, habe ich den pass bekommen. Und bin weg gefahren…

Was mich nur wundert: sie hat einen neuen Kinder Reisepass beantragt. In dem alten war nur noch Platz für einen Stempel.

Ich dachte bei einer Beantragung müssen beide Elternteile und das Kind vor Ort sein?bzw. wenn ein Elternteil verhindert sein sollte, muss dieser eine entsprechende Vollmacht ausfüllen?!
Ich hab nix ausgestellt…


Danke für eure Tipps, den Zweitwohnsitz werde ich nächste Woche angehen.
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#16
Das ist üblich. "Eigentlich hätte sie ohne Zustimmung das Kind nicht ummelden dürfen", "Eigentlich hätte ich bei der Schule auch unterschreiben müssen", "Eigentlich wäre das mit dem neuen Pass ohne mich nicht gegangen".
Die schaffen aber vollendete Tatsachen. Die probieren es halt einfach und haben Erfolg. Wenn der Amtsschimmel auch sonst zu funktionieren scheint; taucht die Mama mit dem Kinde auf, sitzt auf der Stadtverwaltung/Kreisverwaltung irgendein Depp und fragt nicht nach solch unangenehmen Sachen. Der stellt den Pass aus. Fertig. Für mehr kannst Du die meisten SB auch gar nicht brauchen. Zum Denken sowieso nicht.
Du rennst dann nur Deinem sog. "Recht" hinterher und gegen eine vollendete Tatsache.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#17
Zum Thema vollendete Tatsachen:
Ich kann es einfach noch nicht glauben….wie blöd und dreist ist man bitte sehr?

Habe es mir nicht nehmen lassen und mich mal dumm gestellt - bei der Gemeinde nachgefragt, dass wenn das gemeinsame Kind einen neuen Kinderreisepass benötigt, doch beide Elternteile sowie das Kind vor Ort sein müssten.

Dies wurde bestätigt - oder es liegt eine schriftliche Zustimmungsbestätigung vor.

Meine nächste Frage war also warum unsere Tochter einen solchen, ausgestellt im März dieses Jahres, neuen pass hat, obwohl ich davon nichts weiß.

Geburtsdatum genannt und es liegt wohl eine Zustimmungsbestätigung vor. Fakt ist jedenfalls, dass ich definitiv nichts unterschrieben habe.

Bodenlose Frechheit sag ich da nur.
Überlege also echt, rechtliche Schritte einzulegen. Aber ich schlafe vielleicht auch erstmal eine Nacht drüber….
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#18
Lass dir die Bestätigung zeigen. Vorsicht, wenn sie die Unterschrift gefälscht hat, wird sie das auch bei anderen Dingen tun.
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#19
Mich hat der Amtsleiter eben angerufen, ich möchte doch sofern ich Zeit habe, mal vorbei schauen - auch er möchte der Sache auf den Grund gehen. Mittwoch morgen haben wir also vereinbart.
Soll direkt was schriftliches mitbringen, dann wird er mir das Dokument aushändigen.
Freu mich schon.
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#20
Freu dich nicht zu früh.

Selbst wenn du beweisen kannst, dass deine Unterschrift unter dem Dokument gefälscht sein sollte - die Staatsanwaltschaften haben schlichtweg kein Interesse an einer Strafverfolgung. Du kannst Strafantrag stelle, die Staatsanwaltschaft wird, wenn überhaupt ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden sollte, dieses alsbald wieder einstellen. Mit irgendeiner beliebigen Begründung "kein öffentliches Interesse" oder so was Ähnliches.

Meine Exe hatte im Gerichtssaal zugegeben (und wurde auch vom Richter protokolliert), dass sie bei der Hausbank meine Unterschrift gefälscht hatte um sich einen Konto-Überziehungsrahmen von 20.000 Euro zu ergaunern. Den sie auch ausgeschöpft hat, zu meinem Nachteil natürlich. Ich durfte das wieder zurück zahlen, hatte aber keinerlei Auswirkungen auf die Exe. Strafverfahren wurde eingestellt, und unterhaltstechnisch spielte das sowieso keine Rolle. Es handelte sich also nicht nur um einen versuchten Betrug, sondern um einen vollendeten, da der Taterfolg eingetreten ist. Staatsanwaltschaft hat eingestellt mit obiger Begründung - "kein öffentliches Interesse". Gab ja nur einen Geschädigten, den Ehemann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
Das ist Heavy!


Irgendwo bleibt doch aber bestimmt ein kleiner Aktenvermerk?!
Betrifft ja auch das Kind?!
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#22
Es interessiert schlicht niemanden. Wird als Rosenkrieg abgetan.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#23
Es geht zunächst mal darum, dass du einen Beweis hast, dass sie Unterschriften fälscht. Und nicht darum, sofort ein erfolgreiches Strafverfahren hinzulegen.

Du weisst damit, dass sie beim Betrug so weit geht, dass sie fälscht und kannst dich darauf vorbereiten, solches Verhalten einkalkulieren. Das bedeutet zum Beispiel, bei einem künftigen drohenden Umzug vorab beim Einwohnermeldeamt aufzulaufen und zu betonen, dass du nicht einverstanden bist und dass die Dame Unterschriften fälscht.
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#24
Kurzes Update:
Morgen bin ich als Zeuge zu Gericht eingeladen. Es gibt tatsächlich eine Verhandlung wegen der Urkundenfälschung!
Ich werde berichten…

Noch irgendwelche tips?
Merci.
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#25
Gratulation! Da sind wohl bei deiner Staatsanwaltschaft nicht solche Penner wie hier in meiner Ecke.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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