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  Schule-Lehre-Studium
Geschrieben von: Gifhorn - 16-01-2023, 00:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo zusammen,

meine Tochter ist 21 Jahre alt (in 4 Wochen), hat eine Lehre mit Abschluß (Verkäuferin) gemacht und ein Jahr im Beruf gearbeitet. Jetzt hat sie eine zweite Ausbildung im September angefangen an einem beruflichen Gymnasium mit dem zukünftigen Abschluß einer Medizinisch Technischen Assistenten.

Im Anschluß der zweiten Ausbildung (Lehre) kann an dieser Schule auch das Abitur gemacht werden. Angeblich...

Nach 4 Jahren Funkstille von ihr (sie ist mit 18 ausgezogen, ich wußte nicht wohin), kam ein 3 zeiliges e-mail mit Forderungen.

Jetzt verlangt sie von mir einen Einkommensnachweis wegen Bafög-Antrag. Wie ist mein Vorgehen? Kann ich ignorieren? Ich lebe wieder glücklich mit meiner Zweitfamilie und möchte nach 12 Jahren Unterhaltszahlungen und boykottiertem Umgang von der Mutter und der Tochter keinerlei Kontakt mit denen haben.

Viele Grüße
Gifhorn

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  Kind verlangt Treffen zu dritt (mit Kindesmutter)
Geschrieben von: Harry - 08-01-2023, 00:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (34)

Hallo, mir wird der Umgang mit meinem 9-jährigen Kind von der Kindesmutter (KM) trotz gerichtlicher Umgangsregelung ständig boykottiert, und es wird laufend gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoßen. Das genaue Gegenteil der Wohlverhaltenspflicht passiert: Das Kind wird über das Fehlverhalten der KM angelogen und gegen den Vater aufgehetzt, damit die KM in besserem Licht als armes Opfer dasteht. Konflikte werden seitens der KM gezielt auf dem Rücken des Kindes ausgetragen, das Kind soll sich voll auf die Seite der Mutter schlagen. Fortwährend wird darauf hingearbeitet, eine totale Mutterfixierung zu erzeugen, und mich als Vater auszubooten.

Bei der KM liegt eine narzisstische Persönlichkeitsstörung vor, sie ist eine rücksichtslose Egomanin, die zu keinerlei Selbstkritik fähig ist, und Konflikte immer weiter eskaliert, um ihr Ego durchzusetzen. Die Trennung von diesem Hausdrachen war schon vor 8 Jahren, als mein Kind erst 1 Jahr als war. Ich hatte aber immer regelmäßigen Kindesumgang und habe ein gutes Verhältnis zu meinem Kind. Das Verhältnis zur KM ist wegen ihrer Verhaltensweisen absolut zerrüttet, mich widert diese Psychopathin, die mich in einen Strudel toxischer Energie zieht, nur noch an.

Telefonterror und Anschreien am Telefon sowie widerliches Streitverhalten haben dazu geführt, dass ich die KM blockieren und ihr ein Verbot für unnötige Kontaktaufnahmen aussprechen musste. Alle Kontaktverbote werden von der KM aber einfach ignoriert. Strafanzeige wegen Nachstellung wurde gestellt, ein Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz, dass sie sich mir nicht mehr persönlich nähern darf, ebenfalls. Hintergrund ist, dass es immer nur neuen Streit gibt, und die KM gezielt im Beisein des Kindes Streit-Szenen erzeugt, anstatt das Kind aus dem Streit herauszuhalten, damit sie sich dann wieder als Opfer gerieren kann. Die Streitsucht ist psychisch belastend, es wäre eine Deeskalation und eine friedenstiftende Wohltat, wenn die KM einmal komplett aus der Welt wäre.

Durch psychische Beeinflussung hat die KM nun mein Kind vorgeschickt, um zu verlangen, dass man sich zu dritt trifft. So nach dem Motto "du musst immer ganz lieb zu Mama sein". Als naiver Konfliktlösungsansatz mit dem insgeheimen Wunsch des Kindes, dass die Beziehung der eigenen Eltern intakt wäre. Das wird mir von der KM abgepresst mit der Vorenthaltung des Kindesumgangs. Nach dem Motto: "Du siehst dein Kind nur wieder, wenn du lieb bist und nach meiner Pfeife tanzt, wenn du Kontaktverbote zurücknimmst und ich mich immer in den Mittelpunkt drängen und mit meiner Streitsucht immer weiter Konflikte erzeugen kann." Jahrelang konnte ich normalen Kindesumgang haben, und jetzt plötzlich, bei einem 9-jährigen Kind, soll die Mutter sich dazwischen drängen dürfen.

Der Antrag auf Näherungsverbot beim Familiengericht dauert leider noch. Würdet ihr auf das Verlangen des Kindes in der Zwischenzeit eingehen, auf die Gefahr hin, dass bei diesem "Treffen" schon wieder nichts als toxische Energie herrscht und nur Streit entsteht? Ich überlege, ob ich zu einer Beratungsstelle wie z.B. Kinderschutzbund gehen soll, und es dort ein "Treffen" mit einem Moderator und Zeugen geben könnte.

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  Bürgergeld - Unterhalt Aufstocken
Geschrieben von: Ruffys - 06-01-2023, 10:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hierzu mal fragen da ich außer der 2 jährigen Auskunft welche in 2 Monaten wieder anstehen dürfte sonst nichts mit dem JC zu tun habe. 

Aktuell zahle ich den 2022er Mindest Unterhalt an die KM weiter. Das JC hatte mich anders als sonst im Dec nicht auf die höheren Sätze hingewiesen (die KM auch nicht). Titel gibt es keinen.
Solange keiner mehr fordert brauch ich rückwirkend ja nicht mehr zahlen wenn ich richtig informiert bin?

Mein Bereinigtes monatliches Netto der letzten 12 Monate beträgt offiziell ca 1600 €. Hirin ist die einmalige Energie Pauschale sowie eine einmalige Einmalzahlung in etwa gleicher Höhe enthalten. Hohe Fahrtkosten von 2*40 km*230 sind vom eigentlichen Netto schon abgezogen.
Ist es realistisch das das JC diesen Mangelfall also ca 230 € zahlbetrag anerkennt wenn sie wieder Auskunft fordern? Fals ja, könnte die KM dagegen vorgehen und den vollen Unterhalt fordern (notfalls per JA, Anwalt, Gericht) oder ist mein einziger Ansprechpartner das JC und die stocken es der KM auf da der Unterhalt auf diese übergegangen ist weil die KM Hatz 4 bezieht?

Sollte dieser zahlbetrag nicht anerkannt werden würde ich beim gleichen JC Bürgergeld Aufstockung beantragen. Wie würde das ablaufen? Vermögen darf man ja beim neuen Bürgergeld 15.000 € + günstiges Auto haben, gilt das beim Aufstocken auch oder spielt hier das Vermögen keine Rolle?
Reicht beim Aufstocken eine Übersicht des Vermögens auf den Konten oder werden hier detaillierte Kontoauszüge der letzten Monate gefordert? Wenns detailliert sein muss würde mein Nebenjob auffallen von dem bisher keiner weiß. Könnte ich diesen dann einfach kündigen bzw mich kündigen lassen?

Da alles übers JC laufen würde, muss ich da den Unterhalt unbedigt Titulieren lassen oder lässt sich beim Aufstocken in dieser Konstellation ein Titel vermeiden?

Hoffe ihr könnt mir bei den Fragen helfen  Smile

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  Noch nichts passiert...
Geschrieben von: Pendragon - 05-01-2023, 17:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (78)

Fakten:

Seit 3,5 Jahren zusammen, nicht verheiratet oder verlobt, wohnen getrennt, selbe Stadt. Sie 28 ich 38 Jahre alt. Jeder eigenes Auto, selbst finanziert.


Sie hat von Ende 2019 bis Mitte 2022 bei Eltern gewohnt. Sie war 2018 mal kurz mit Ihrem Ex in einer Wohnung, aber nur für 4 Monate, weil er sich angeblich kindisch verhalten hat, nur am zocken war oder am trainieren und Sie mehrfach betrog und auch ein Bordell aufsuchte.
Das war 2018.


Wir sind, wie gesagt, seit 2019 zusammen. Beziehung bis heute war echt cool, wir sind gute Freunde und haben immer noch krass guten Sex und zwar immer wenn wir uns sehen, also mehrfach die Woche.

Seit Juni 2022 hat Sie eine eigene Wohnung und hält sich stabil selbst über Wasser. Ist also bei den Eltern ausgezogen. Sie hat übrigens nie versucht von den Eltern in meine Wohnung zu ziehen, ich wohne schon seit ich 18 bin alleine.


Wir haben beide studiert, ich was Ordentliches, sie was mit Medien. Sie hat 60k und ich 90k im Jahr, Tendenz bei beiden steigend, da wir alle 2-5 Jahre den Job wechseln.


Sie wechselt häufiger weil Medienbranche, ich eher alle 3-5 Jahre, jeweils mit mindestens 40% mehr Gehalt, letzter Wechsel bei mir ist gerade vorbei und ich sitze gut im Sattel, nächster Sprung also frühestens in 24 Monaten bei mir.


Wir beide haben noch jeder jeweils ca. 25k Schulden bei der KFW bzw. Bafög. Wird alles regelmäßig bedient von jedem selbst, auch hier keine Probleme, tatsächlich drückt Sie mehr als ich bei Ihrem Kredit (ich zahl fast keine Zinsen, deswegen ist mir das Latte und ich halte die Rate klein).


Ihr Verhältnis mit den Eltern ist stabil, Eltern sind über 30 Jahre verheiratet, nettes altes Pärchen mit den üblichen Macken der Nachkriegsgeneration, das Selbe gilt für mich und meine Eltern. Beide Elternpaare haben mit uns die Feste Ostern und Weihnachten in großer Runde gefeiert, auch hier alles Friede, Freude, Gänsebraten, Mütter verstehen sich prächtig, Väter auch.


Nun wollen wir nach über 3 Jahren natürlich „den nächsten Schritt gehen“ und zusammen wohnen.


Ich habe den Wunsch mit Ihr ein Kind zu haben, aber ehrlich gesagt würde ich ungerne heiraten, einfach weil ich hier schon seit Jahren lese und das MM seit seiner Gründung verfolge. Zusammen wohnen sehe ich auch eher kritsich, da ich bald 10 Jahre mein Einsiedler Leben führe und halt so meine Routinen habe die mich oben halten.

Die rote Pille hab ich 2012 in der Uni geschluckt als meine damalige Ex mit mir Schluss gemacht hat und nach 7 Monaten plötzlich ein Baby hatte (ich benutze IMMER IMMER IMMER ein Kondom, also es war definitiv nicht mein Kind).

Inzwischen weiß ich, dass das Baby von meinem damaligen „besten Freund“ ist, der übrigens den Hasenfuß gemacht hat und nicht mehr auffindbar ist. Dieser Kelch ist also glücklicherweise an mir vorbei gegangen und bei mir läuft (noch).


Ich habe Ihr schon gesagt, dass ich es ja auch toll fände, wenn Sie jetzt schon schwanger würde, in getrennten Wohnungen, aber Sie mauert da ziemlich und will erst eine gemeinsame Wohnung haben.


Bezüglich der Wohnung bestehe ich auf ein 50/50 Modell, also geteilte Kosten, Sie findet das fair und wir gucken seit Wochen im Netz nach Wohnungen. Bisher habe ich aber jeglichen Fortschritt vereitelt in dem Thema, die Zeit arbeitet hier ja für mich (sie wird bald 30 und will Kinder...).


Nun meine Fragen, deren Antworten ich eigentlich schon kenne, aber Sie nochmal hören muss.


Wie kann ich verhindern, dass ich so ende wie die Meisten hier und gleichzeitig mit Ihr ein Kind haben?


Mir ist klar, dass ich bei Trennung den Unterhalt nach DT zahlen werde, aber das finde ich jetzt nicht sooo schlimm, schließlich bekomme ich ja auch ein Kind „dafür“ und kann es mir halt leisten.


Das Thema Umgang kann ich jetzt noch nicht einschätzen, aktuell wäre es mir gefühlt egal, wenn ich mein Kind kaum sähe, aber ich habe ja auch noch kein Kind und somit keine Ahnung von dem Thema, belehrt mich bitte, liebes Forum.


Ich hoffe mein Fall ist knapp und leserlich genug und freue mich auf brüderliche Antworten oder Rückfragen.


Sorry, falls mein (vllt. zukünftiger) Fall nicht hardcore oder krass genug ist um überhaupt eine Reaktion zu erzeugen. Mir ist klar das hier eigentlich jeder schlimmste Probleme hat und ich von meiner bequemen geistigen Schaukel auf dem Spielplatz des Lebens schreibe.


Jeder Rat ist willkommen, jeder Input, jeder Link.


Danke, dass es euch gibt.


Liebe Grüße
Pendragon

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  Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung
Geschrieben von: zwangszahler - 04-01-2023, 13:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen, ich bin mit einer Thai verheiratet die seit 5 Monaten mir massiven Ärger bereitet hat.
Nun konnte ich sie überzeugen zurück nach Thailand zu gehen und dort auf mich bis Ende das Jahres zu warten.
Ich möchte sie aber niemals mehr wiedersehen.
Sollte sie nun auf die Idee kommen nach D wieder zurückkehren. wie kann ich verhindern das sie wieder bei mir einzieht bzw ich per Gericht 
gezwungen werde sie rein zu lassen. Ziel ist, dass sie während des Trennungsjahres in Thailand verbleibt

Bringt es mir einen Vorteil:
- sie bei der Meldestelle abzumelden
- das AA darauf hinzuweisen, dass ich mich getrennt habe, die Aufenthaltserlaubnis läuft am 06/2023 ab

Für konstruktive antworten wäre ich dankbar

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  Die geliebte Dynamisierung
Geschrieben von: Pascal76 - 29-12-2022, 15:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen, 

ich kenne diese Seite seit 12 Jahren. Leider ist alles, was hier steht, richtig. Damals war das in meinen Augen unvorstellbar. Es hat mich verändert, meine Haltung zu diesem Land, meine Denkweise, alles.

Damals hatte ich eine Beziehung, welche mit einer Schwangerschaft endete. Und somit weiter mit einer Tochter. Ich kenne diese nur flüchtig als Säugling und gefühlt gibt es sie für mich nicht. Lange, eigentlich sehr traurige Geschichte - wie immer.

In meinem Fall ist es so, dass die Chancen sehr gut stehen, dass die KM sich nicht rühren wird, wenn ich die Erhöhungen zukünftig nicht mehr mitmache. Sie wird alles wollen, aber mir keine Möglichkeit geben, zu wissen, wo sie lebt und wohnt und einen Rechtsstreit mit mir wird sie auch nicht wollen. Die Gründe zu erläutern wäre mir zu lang an dieser Stelle. Fakt ist, es geht im besten Fall noch um 6 Jahre bis 18, ich habe danach eine Familie gegründet und zwei weitere Kinder, so dass ein Ende absehbar ist. Selbst bei einem Studium - was absolut nicht anzunehmen ist - durch die Altersunterschiede der Kinder und die Entwicklung der DDT inkl. der Selbstbehalte werde ich dann nichts mehr zahlen müssen. Spätestens in 9 Jahren. 

Die Situation war damals die, dass ich gut verdient habe. Heute verdiene ich besser, habe aber weitere Unterhaltspflichten. Auch, wenn ich mit Frau und Kindern zusammenlebe, das bezahlt sich ja nicht von alleine. Teilweise hätte man daher eine Stufe runtergehen können, teilweise wäre sogar der Mindestunterhalt angemessen gewesen. Alleine durch die lachhafte Erhöhung einer Stufe, weil es ja nur ein Kind war damals, ist der Puffer sehr hoch. Es war mir immer zu blöd, mich für 50,- Euro zu bemühen. Man muss halt auch sagen, dass es ein Unterschied ist, ob man theoretische Zahlen zugrunde legt und dann nichts mehr übrig ist, oder ob man in der Realität lebt und es einem praktisch recht gut geht. Das hängt auch mit dem familiären Umfeld zusammen. Bei allen Ratschlägen ist daher auch zu berücksichtigen, dass es mir hier eher ums Prinzip geht, weniger um das Problem, es nicht zahlen zu können. Deswegen die Frage auch, wieviel ist einem was wert. Vielleicht zumindest auch wichtig: Sie erhält eventuell Hartz IV, wenn sie nicht geheiratet hat oder anderweitig liiert ist. Ich weiß wirklich gar nichts von ihr.

Tatsächlich musste ich mir damals die Frage stellen, ob ich einen Titel unterschreibe oder viel Geld ausgebe, um den kleinen Vorteil zu haben, lediglich "verurteilt worden zu sein". Ich habe erstes getan, dynamisch. Soweit so gut - oder schlecht. Aber dynamisch wäre es jetzt auch mit Urteil, hierfür also irrelevant.

Langsam aber sicher wird es mir aber doch etwas viel. Eingeplant hatte ich 20,- Euro Erhöhung im Jahr. Jetzt sind es plötzlich 50. Klagen will ich nicht.

Wenn ich den Betrag jetzt lasse, wie er ist - und ich mich in ihr irre - was passiert genau? Sie geht zum Gerichtsvollzieher. Kommt der dann vorbei, wird sofort gepfändet, schreibt der einen zuerst an?

Wenn der mir schreibt und ich dadurch auch den Wohnort von ihr mitgeteilt bekomme, dann zzgl. Gebühren zahle und es das war, ohne irgendwelche Eintragungen und Folgen, super. Dann mache ich das.

Wenn da sofort Arbeitgeber und Bank angeschrieben werden, dann geht das in meinem Fall nicht. Dann müsste ich doch irgendwann klagen und wahrscheinlich erstmal rausfinden lassen, wo sie lebt. Oder es lassen.

Ich bin aber sicher, es gibt hier dazu genug Erfahrungen.

Vielen Dank schonmal.

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  betreuungskosten - sind diese IMMER mehrbedarf?
Geschrieben von: dalailamer - 26-12-2022, 18:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

Hoffe ihr habt frohe festtage!

zu aller erst, ich habe diesen Artikel im Netz gefunden. Es gibt aber in anderen funden auf Google anderweitige ergebnisse .. daher bin ich etwas im unklaren

https://www.scheidung.org/urteil-betreuu...et-werden/


Meine konkrete Frage ist:

Mutter Arbeitet täglich bis 16 uhr. Aufgrund dessen wurden beim Kindergarten , und so wird es auch in der Schule bzw Schulkindbetreuung sein - Bestimmte Module gebucht, um z.b die Zeiten von 13-16 Uhr abzudecken. (Kindergarten ist ja die grundzeit bis 13 oder 14 Uhr umsonst)

Diese Module kosten derzeit im Kindergarten 200 EUR, in der Schulkindbetreuungs wird das ein ähnlicher Betrag.

Bin ich als Unterhaltspflichter, verpflichtet mich daran zu beteiligen bzw gelten diese als mehrkosten? oder sind diese, wie im oben genannten Artikel als berufsbedingte aufwendungen der mutter zu sehen? Denn sie hat diese Zeiten ja nur gebucht, um ihrem Beruf nachgehen zu können!

Pädagogische veranlasste Betreuungen sind das ja nicht wirklich, oder?

Ich selbst "profitiere" von diesen Betreuungsangeboten nicht, da ich an den Tagen an denen das Kind bei mir ist immer zuhause bin und theorethisch selbst betreuuen kann

Beste Grüße und Frohe feiertage noch!

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  Hat ein Ordnungsgeldantrag wegen Umgangsboykottierung Aussicht auf Erfolg?
Geschrieben von: Harry - 26-12-2022, 00:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo, in meinem Fall geht es um folgende Thematik:


Vor Jahren wurde ein gerichtlich gebilligter Vergleich über Kindesumgang geschlossen. Es erfolgte nachträglich auch ein Hinweisbeschluss des Gerichts nach § 89 FamFG, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld verhängt werden kann. Über die Jahre hinweg wurde immer wieder einvernehmlich terminlich von der damals titulierten Regelung abgewichen, die inzwischen, weil alt, in Vergessenheit geraten ist und so nicht mehr praktiziert wird.


Es gibt hier Rechtsprechung zu § 89 FamFG, die sinngemäß besagt, vollstreckt werden kann nur, wenn genau das, was im Titel drin steht, eingefordert wurde, und dagegen dann zuwider gehandelt wurde:
OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.08.2017, 7 WF 881/17: "(Rz. 10) Vorliegend kann (...) eine Zuwiderhandlung in keinem der (...) Fälle nachgewiesen werden. (Rz. 11) (...) ist unstreitig, dass die Beteiligten die Umgangszeit einvernehmlich entgegen dem Beschluss (...) getauscht haben. Dies entspricht nicht mehr der Regelung im Beschluss (...) Insoweit fehlt bereits ein (...) Umgangstitel." Es folgen stark väterbenachteiligende Ausführungen dazu, der Vater müsse ein "Katz-und-Maus-Spiel" mitmachen und selbst dann zum Versuch der Abholung erscheinen, wenn die Kindesmutter schon ankündige, den Umgang vereiteln zu wollen, wenn er erfolgreich ein Ordnungsgeld durchsetzen wolle. Die Handhabung ist also sehr restriktiv: Der Vater muss genau zu den im Titel stehenden Zeiten den Umgang explizit einfordern, und durch Erscheinen beweisbar versuchen, den Umgang wahrzunehmen.

OLG Brandenburg Beschluss vom 01.10.2022, 13 WF 148/20: "(Rz. 8) Soweit die Eltern nach Beschlusserlass die Umgangszeiten abweichend (...) geregelt haben, haben sie sich einer Vollstreckungsgrundlage begeben."

Liebe Mitforisten, hat hiermit jemand eigene Erfahrung? Oftmals wird man ja nachlässig und hält nicht strikt einen Umgangstitel ein. Ist diese abweichende Praxis stets ein Hindernis, die alte Regelung durchzusetzen, weil sie sozusagen "veraltet und verschimmelt" ist? Oder muss man nur vermeiden, bei den konkreten Tagen davon abzuweichen, stumpf auf die alte Regelung schauen, und beweisbar auf diese pochen?

Konkret in meinem Fall ist es so, dass sich im Laufe der Zeit mehr Umgang eingespielt hat, und praktiziert wurde (mehr Tage pro Monat). Wegen Streit wird nun weder der umfangreichere, noch der vormals geringere Umgang gewährt. Hinzu kommt noch die Begründung "Das Kind will nicht" (alternativ auch "Kind hat keine Zeit", "Kind hat andere Termine", "Kind ist krank"), aber das ist ein separates Thema für sich. Meint ihr, es wäre trotz anderer Regelung (Ausweitung des Umgangs) möglich, zumindest wegen des geringeren Umgangs ein Ordnungsgeld schlüssig zu begründen?

Hypothetisches Beispiel:
Alte Regelung sagt: Der Vater sieht das Kind am ersten Wochenende im Monat von Samstag 11 Uhr bis Sonntagabend.
Neue Praxis lautet: Der Vater sieht das Kind jedes zweite Wochenende von Freitag 16 Uhr bis Sonntagabend.
Müsste man jetzt nur schauen, wann das Papa-Wochenende auf ein erstes Wochenende im Monat fällt, und dann, nach Umgangsboykott am Freitag, auch am Samstag um 11 Uhr auch noch einmal erscheinen? Der Umgang ab Samstag ist ja in dem umfangreicheren Umgang ab Freitag als "Minus" enthalten. Man könnte argumentieren, das ist das Mindeste. Dagegen könnte die Kindesmutter argumentieren, die gelebte Praxis sehe ja Freitag 16 Uhr vor, also müsse sie am Samstag um 11 Uhr nicht mehr damit rechnen. Hiergegen könnte man sich wiederum schützen, indem man sich ausdrücklich anmeldet. Wie seht ihr dies?

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  Unerwartet Vater - Vorsorge
Geschrieben von: Hope - 20-12-2022, 00:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

hammer, dass es dieses Forum gibt. Auch wenn meine Situation (noch) nicht wirklich bedrohlich ist, bin ich aktuell ziemlich besorgt. Ich werde völlig unerwartet Vater und das passt mir grundsätzlich überhaupt nicht, aber was soll ich machen - Verhütung hat versagt und jetzt muss ich das beste draus machen.

Freundin und ich sind ein paar Jahre zusammen (beide Mitte 20). Keine Ahnung, ob das für ewig hält, habe da so meine Zweifel. Sie hat bereits ein Kind (8 Jahre), für das sie von ihrem Ex Unterhalt kassiert.
Sie zieht nun zu mir mit dem schon vorhandenen Kind. Dann kommt bald unser gemeinsames Kind dazu.

Im Falle einer Trennung müsste ich künftig Kindesunterhalt zahlen, klar. Was mich völlig schockiert hat, ist das Ding mit dem Betreuungsunterhalt, was ein scheiss. Sie ist gerade mit Ausbildung fertig, Studium läuft noch, arbeiten wird sie vor Geburt aber nicht mehr und dann sicherlich 1-2 Jahre ebenfalls nicht. Ihr Einkommen also gleich null, sie bekommt aktuell Bafög.
Heißt, ich müsste sicherlich auch Betreuungsunterhalt zahlen. Was mir Angst macht, ist die Möglichkeit, dass das sogar länger als 3 Jahre so gehen kann. Zumal sie dann ja zwei Kinder hat, was es insgesamt ggf. erschwert, dass sie anfängt zu arbeiten. Mit dem ersten Kind habe ich ja aber gar nichts zu tun im Grunde, da gibt es ja einen anderen Vater, der löhnen darf. Dafür, dass sie dann womöglich nicht arbeiten könnte, ist also nicht nur mein Kind verantwortlich, sondern auch das andere. Betreuungsmöglichkeiten gibt es hier auch genug. Vielleicht kann einer von euch ein paar Worte zu der Situation bezüglich Betreuungsunterhalt verlieren. Frage mich halt, ob das schon vorhandene Kind sich irgendwie negativ auf meine Situation auswirken könnte diesbezüglich, falls ihr wisst, was ich meine.

Jetzt noch eine richtige Frage: für den Fall dass es zum tragen kommt. Was für Vorbereitungen kann man treffen? Geld in bar beiseite schaffen usw.
ETF abschließen und das als Altersvorsorge deklarieren? Gilt ein stinknormaler ETF Sparplan als Altersvorsorge oder muss das ne richtige Renten-Police sein?
Kredit noch aufnehmen und damit nun fällige Dinge finanzieren, sodass die Kreditrate dann das verfügbare Einkommen reduziert? Oder zählt das nicht, wenn ich jetzt bspw. meine Wohnung fremdfinanziert neu ausstatte und aufpoliere? Was gibt’s noch für Möglichkeiten?

Danke für eure Antworten. Fühle mich echt beschissen, hier sowas zu fragen, weil ich mich eigentlich sogar freuen will und mit der Frau zusammen sein möchte. Die Schwangerschaft hat mich aber mal so richtig getroffen und ich schiebe Panik, obwohl mit der Frau soweit alles gut ist. Jetzt hock ich hier und sorge mich um meine Zukunft.

Danke euch vorab. Nach etwas Lektüre hier, echt Wahnsinn, wie Männer teilweise abgezogen werden..

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  Ermittlungsbogen vom Jugendamt
Geschrieben von: G.H. - 17-12-2022, 21:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo , ich brauche Eure Hilfe.

Vielleicht hat einer eine Tip für mich im folgenden Fall.
Ich möchte keinen Fehler machen und frage lieber vorher.

Bei mir ist die Situation so. 
Mein Kind (17) lebt bei KM mit neuen Partner ( jetzt verheiratet ). 
Ich zahle zur Zeit im gegenseitigen Einvernehmen laut  Düsseldorfer Tabelle 2022 monatlich 423,50 € . Nächstes Jahr ändert sich die Tabelle ja und da sich auch mein Gehalt geändert hat, muss ich dann ca. 70€ mehr zahlen.
Bislang gab es keine Probleme mit der KM, was den Unterhalt betrifft. 

Vor kurzen gab es aber ihrerseits irgendwie einen Sinneswandel, 1 Jahr vor der Volljährigkeit, doch mal mir per Jugendamt ein Ermittlungsbogen zuzuschicken.

Sie möchte doch Auskunft über meine Wirtschaftlichen bzw auch Vermögensverhältnisse.
Ich sehe ja ein, dass ich Auskunft über mein monatlichen Gehalt geben muss, 
aber auch mein Vermögen , Bargeld, Bank Sparguthaben, Wertgegenstände etc. soll ich gleich mal mit angeben.
Das geht mir ehrlich gesagt zu weit. Das kann doch nicht sein, das geht doch dem Jugendamt nichts an und erst recht nicht der KM. Mit der ich, Gott sei Dank, nicht verheiratet war.

Und jetzt meine Frage an euch. 

Wie soll ich mich gegenüber dem Jugendamt verhalten? Die letzen 12 Gehaltsscheine schicken, mit geschwärzten Arbeitgeber und Sozialversicherungsnummer oder reichen auch die letzten drei Scheine.

Steuerbescheid ja oder nein?

Ignorieren des Ermittlungsbogens vom Ja?

Vielen Dank im Voraus an Euch.

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