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Neuen Reisepass außerhalb der EU beschaffen?
#1
Seit 7 Jahren zahle ich Österreicher keine Alimente und lebe in Asien, nun wird mein RP leider schon ziemlich voll.
Theoretisch kann ich einen neuen RP bei jeder Botschaft innerhalb der EU beantragen, richtig? Kann es sein, dass mir der Pass verweigert wird?
Bin ansonsten für alle möglichen Tipps und Erfahrungen zu dem Thema dankbar.
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#2
Hallo,

als Oesterreicher musst Du einen neuen Reispass bei der oesterreicheischen Botschaft oder einem Konsulat im Land Deines Wohnsitzes beantragen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Und dann wird es darauf ankommen, ob in Österreich ein Strafverfahren gegen dich eröffnet wurde und du zur Fahndung, zumindest jedoch zur Aufenthaltsfeststellung im SIS (Schengen-Informations-System) ausgeschrieben bist. Wenn nicht, sind keine Probleme zu erwarten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
(16-01-2023, 10:23)Austriake schrieb: Und dann wird es darauf ankommen, ob in Österreich ein Strafverfahren gegen dich eröffnet wurde und du zur Fahndung, zumindest jedoch zur Aufenthaltsfeststellung im SIS (Schengen-Informations-System) ausgeschrieben bist. Wenn nicht, sind keine Probleme zu erwarten.

Danke für Deine schnelle Antwort! Was wäre denn zu befürchten, wenn ein Strafverfahren ansässig ist? (Exe sei dank, gehe ich mal davon aus!)
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#5
Das übliche. Kein Pass mehr, nur Rückreise.
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#6
Frage - etwas off-topic, jedoch auch etwas mit dem Thema verwandt:
Es gab / gibt es Anwälte / Kanzleien die haben für Mandanten bei den üblichen Behörden (Bundespolizei, etc.) abfragen gemacht, ob Daten vorliegen (bspw. Daten im SIS, INPOL, Ausschreibung zur Fahndung, Ausschreibung zur Adressermittlung) bzw. Einträge vorhanden sind.

Frage: gibt es solche Services noch? Wenn ja, welcher kann empfohlen werden?
Alle die ich damals angeschrieben hatte (suche durch google) waren ausgebucht und hatten keine Zeit für neue Mandanten.

Sollte es noch solche Services geben, die vertrauensvoll und zuverlässig arbeiten würde ich im ersten Schritt diesen Weg wählen. Dann weisst Du, woran Du bist und ob eine Antragstellung auf Ausfertigung eines neuen Reisepasses erfolgreich sein wird .... oder nicht.
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#7
Zuerst prüfen, ob etwas in Österreich vorliegt. Das ist bezüglich Reisepass am meisten relevant. Nicht alles, was im Inland verzeichnet und reisepassrelevant ist, landet auch im Informationssystem für die Sicherheitsbehörden der Schengen-Länder.

Wo man da in Österreich anklopfen muss - keine Ahnung.
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#8
(17-01-2023, 16:40)DrNewton schrieb: Frage - etwas off-topic, jedoch auch etwas mit dem Thema verwandt:
Es gab / gibt es Anwälte / Kanzleien die haben für Mandanten bei den üblichen Behörden (Bundespolizei, etc.) abfragen gemacht, ob Daten vorliegen (bspw. Daten im SIS, INPOL, Ausschreibung zur Fahndung, Ausschreibung zur Adressermittlung) bzw. Einträge vorhanden sind.

Frage: gibt es solche Services noch? Wenn ja, welcher kann empfohlen werden?
Alle die ich damals angeschrieben hatte (suche durch google) waren ausgebucht und hatten keine Zeit für neue Mandanten.

Sollte es noch solche Services geben, die vertrauensvoll und zuverlässig arbeiten würde ich im ersten Schritt diesen Weg wählen. Dann weisst Du, woran Du bist und ob eine Antragstellung auf Ausfertigung eines neuen Reisepasses erfolgreich sein wird .... oder nicht.

Leider ist es nicht möglich, solche Informationen über einen Anwalt zu erhalten.

Ein Anwalt kann jedoch die im Polizeisystem gespeicherten Informationen anfordern. Die Polizei wird das Vorhandensein eines Haftbefehls oder von Haftbefehlen nicht preisgeben. Ein guter Anwalt kann jedoch anhand eines schwebenden Verfahrens im Polizeisystem und der Akteneinsicht feststellen, ob ein Haftbefehl vorliegt.

Ich weiß das, weil ich seit 21 Jahren nicht mehr in Deutschland bin und vor kurzem einen Anwalt beauftragt habe, für mich Nachforschungen anzustellen. Ich zögere, zur Botschaft zu gehen und einen neuen Reisepass zu beantragen. Ich ahne Schlimmes.

Dies könnte hilfreich sein:

https://polizeidatenbanken.de
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#9
Erzähl mal später wie es bei dir ausgegangen ist und welche Kosten aufgelaufen sind.

Diese Seite hatte ich auch mal gefunden. Die Frage ist ja, wenn der Rechtsanwalt ein "Auskunftsersuchen" startet, ob schlafende Hunde gewerkt werden...?
So nach dem Motto nach 10 Jahren wieder Zugriff auf den Datensatz, mal schauen wer da ne Abfrage gemacht hat und mal die Ermittlungen auffrischen ... oder auch hier herrscht Fachkräftemangel und es kümmert sich keiner ..... und ich mache mir zu viel Panik?
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#10
In Deutschland kann man INPOL über sich selbst abfragen und das Bundeszentralregister gibts sowieso Auskunft.
https://www.prigge-recht.de/auskunft-aus...icherungen
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#11
(26-01-2023, 12:35)p__ schrieb: In Deutschland kann man INPOL über sich selbst abfragen und das Bundeszentralregister gibts sowieso Auskunft.
https://www.prigge-recht.de/auskunft-aus...icherungen

Ein Anwalt hat das für mich getan. Sie geben immer noch keine Auskunft. Sie wollen einen gültigen und aktuellen Ausweis. Nicht einen abgelaufenen.

Seltsam ist, dass sie schreiben, dass alles andere abgedeckt werden kann, nur nicht der Name und das Bild. Woher sollen sie dann wissen, ob der Ausweis noch gültig ist?

   

(26-01-2023, 12:05)DrNewton schrieb: Erzähl mal später wie es bei dir ausgegangen ist und welche Kosten aufgelaufen sind.

Diese Seite hatte ich auch mal gefunden. Die Frage ist ja, wenn der Rechtsanwalt ein "Auskunftsersuchen" startet, ob schlafende Hunde gewerkt werden...?
So nach dem Motto nach 10 Jahren wieder Zugriff auf den Datensatz, mal schauen wer da ne Abfrage gemacht hat und mal die Ermittlungen auffrischen ... oder auch hier herrscht Fachkräftemangel und es kümmert sich keiner ..... und ich mache mir zu viel Panik?

Viel Geld.. ach, ich fühle mich 20 Jahre älter, wenn ich daran denke.

[Bild: lNGeMXx.png]

Ich spüre, dass etwas in den Datenbanken ist, weil man die Herausgabe von Informationen immer wieder hinauszögert und vermeidet.

Nun will der Anwalt die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht bringen. Streitwert ... Gerichtskosten ... Anwaltskosten ... Kosten ohne Ende.
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#12
Ich habe denen eine Kopie von meinem abgelaufenen Ausweis geschickt... nö, nicht gut genug. Eine erweiterte Meldebescheinigung... nö, auch nicht. 

Im Grunde bin ich also gezwungen, zur Botschaft zu gehen und mir einen neuen Pass zu besorgen - damit man herausfinden kann, wo ich bin.

[Bild: FVVjlLq.png]

Ich wage nun den Schritt, zur Botschaft zu gehen, um einen neuen Pass zu beantragen, aber ich weiß (und spüre), dass es möglicherweise Gründe für eine Passverweigerung gibt oder geben könnte. Nette Strategie. Das Ergebnis wird wahrscheinlich ein Reiseausweis als Passersatz sein.
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#13
(28-01-2023, 03:09)rsdkh schrieb:
(26-01-2023, 12:35)p__ schrieb: In Deutschland kann man INPOL über sich selbst abfragen und das Bundeszentralregister gibts sowieso Auskunft.
https://www.prigge-recht.de/auskunft-aus...icherungen

Ein Anwalt hat das für mich getan. Sie geben immer noch keine Auskunft. Sie wollen einen gültigen und aktuellen Ausweis. Nicht einen abgelaufenen.

Seltsam ist, dass sie schreiben, dass alles andere abgedeckt werden kann, nur nicht der Name und das Bild. Woher sollen sie dann wissen, ob der Ausweis noch gültig ist?

Dann mach das doch erstmal so. Alles Schwärzen was du darfst und dann nochmal hinschicken.
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#14
(28-01-2023, 13:47)bubi schrieb:
(28-01-2023, 03:09)rsdkh schrieb:
(26-01-2023, 12:35)p__ schrieb: In Deutschland kann man INPOL über sich selbst abfragen und das Bundeszentralregister gibts sowieso Auskunft.
https://www.prigge-recht.de/auskunft-aus...icherungen

Ein Anwalt hat das für mich getan. Sie geben immer noch keine Auskunft. Sie wollen einen gültigen und aktuellen Ausweis. Nicht einen abgelaufenen.

Seltsam ist, dass sie schreiben, dass alles andere abgedeckt werden kann, nur nicht der Name und das Bild. Woher sollen sie dann wissen, ob der Ausweis noch gültig ist?

Dann mach das doch erstmal so. Alles Schwärzen was du darfst und dann nochmal hinschicken.

Ich habe zuerst eine nette E-Mail an die Botschaft geschickt und nach der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses gefragt. Ich zögere, direkt dorthin zu gehen und einen Antrag zu stellen, denn ich habe von Botschaften (insbesondere der in Bangkok) gelesen, die gerne die örtliche Einwanderungspolizei anrufen, nachdem sie die Passentziehung ausgesprochen haben.

Aber für mich gibt es einen noch dunkleren Grund: Mein Pass ist 2005 abgelaufen, und ich habe von diesem Jahr an bis heute illegal in diesem Land gelebt. Ja, ja, eine beispielslose Dummheit, das gebe ich zu. Aber es nützt nichts, über verschüttete Milch zu weinen.

Ich mache mir weniger Sorgen über das, was sich noch auf den INPOL- oder SIS-Computern befinden könnte. Es könnte sogar schon verjährt sein. Mein größtes Dilemma ist, wie ich dieses Land verlassen kann, selbst wenn ich die richtigen Papiere bekomme.
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#15
also....ich glaube bei der ausreise ist ein abgelaufener pass nicht wild, du verlässt
ja das land. es ist höchstens eine ordnungwidrigkeit.

in Dland hast auch kein problem, die müssen dich als deutschen einreisen lassen...
du könntest evtl. asyl beantragen....ausweis vorher wegwerfen....geht doch...

bb
netlover
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#16
Die Datenbankabfrage macht man dann wohl am besten, bevor der Ausweis noch nicht abgelaufen ist. Sozusagen als Sicherung, bevor man einen Neuen beantragt. Was im Nachhinein natürlich auch nicht hilft.
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#17
Hast Du nicht in deinem ersten Posting geschrieben, du seist Österreicher? Wieso ist dann das Bundesland Baden-Württemberg zuständig?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
(30-01-2023, 00:02)Austriake schrieb: Hast Du nicht in deinem ersten Posting geschrieben, du seist Österreicher? Wieso ist dann das Bundesland Baden-Württemberg zuständig?

OP ist Österreicher. Ich nicht.

Übrigens, läuft das in der Botschaft auch so ab? Durchsucht das Sicherheitspersonal die persönlichen Sachen nach dem Ausweis? Das ist ja wirklich erniedrigend...

[Bild: CyX5USY.png]
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#19
Die deutschen Botschaften sind nicht die Orte, an denen ein deutscher Staatsbürger Hilfe findet. Eher das Gegenteil.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#20
DrNewton ' schrieb: ... Die Frage ist ja, wenn der Rechtsanwalt ein "Auskunftsersuchen" startet, ob schlafende Hunde gewerkt werden...?

Ich hatte neulich ein ähnliches Problem.
Ich lebe ohne festen Wohnsitz, aus gutem Grund A
Wegen einer Blödheit B wurde gegen mich ermittelt. Ein Anwalt beauftragt um Akteneinsicht zu nehmen und die Sache zu klären. Wichtig ist in diesem Punkt, dass der Anwalt zwar ein Mandat hat, aber über ihn nicht zu mir zugestellt werden kann. Es gibt da so einen entsprechenden Passus.
Schlafende Hunde gab es da keine. Die StA hat die Ermittlungen immer nach Schriftverkehr eingestellt, wegen fehlendem Wohnsitz.
Verjährungsfrist wurde gleich zu Anfang, im Zuge der Ermittlung festgelegt. Kosten: 800 Anwalt, 500 die Einstellung des Verfahrens gegen Spende
Interessanterweise ist A bei denen gar kein Thema gewesen. Aufenthaltfeststellung wegen Vaterschaftsfeststellung...
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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#21
(01-02-2023, 12:00)ExDeutscher schrieb: Interessanterweise ist A bei denen gar kein Thema gewesen. Aufenthaltfeststellung wegen Vaterschaftsfeststellung...

Interessant. In einem mir bekannten Fall ( auch Forist hier ) sind die ziemlich hartnäckig. Alle paar Monate schaut mal eine Polizeistreife an seiner letzten Meldeadresse vorbei, klingelt und fragt nach ob sein Aufenthalt bekannt sei usw. usf.
Seit mehr als zwei Jahren schon, und die geben nicht auf.
Da geht es auch nur um die Vaterschaftsfeststellung, der Delinquent soll wohl zwangsweise zur Entnahme einer DNA-Probe vorgeführt werden ( in Folge davon natürlich auch um Kindesunterhalt, aber hierzu muß zuerst die Vaterschaft festgestellt werden ).
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#22
(01-02-2023, 12:00)ExDeutscher schrieb:
DrNewton ' schrieb: ... Die Frage ist ja, wenn der Rechtsanwalt ein "Auskunftsersuchen" startet, ob schlafende Hunde gewerkt werden...?

Ich hatte neulich ein ähnliches Problem.
Ich lebe ohne festen Wohnsitz, aus gutem Grund A
Wegen einer Blödheit B wurde gegen mich ermittelt. Ein Anwalt beauftragt um Akteneinsicht zu nehmen und die Sache zu klären. Wichtig ist in diesem Punkt, dass der Anwalt zwar ein Mandat hat, aber über ihn nicht zu mir zugestellt werden kann. Es gibt da so einen entsprechenden Passus.
Schlafende Hunde gab es da keine. Die StA hat die Ermittlungen immer nach Schriftverkehr eingestellt, wegen fehlendem Wohnsitz.
Verjährungsfrist wurde gleich zu Anfang, im Zuge der Ermittlung festgelegt. Kosten: 800 Anwalt, 500 die Einstellung des Verfahrens gegen Spende
Interessanterweise ist A bei denen gar kein Thema gewesen. Aufenthaltfeststellung wegen Vaterschaftsfeststellung...

Ja, genau. Ein guter Anwalt weiß, wie man eine Unterbrechung der Verjährungsfrist verhindern kann.

[Bild: KkycPHa.png]
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#23
Ganz schön teuer solche Auskunftsanfragen über Anwälte regeln lassen zu müssen und das für nur eine Stelle...

Wer nichts befürchten muss sollte Auskunftsfragen jährlich selber stellen und das bei so vielen staatlichen stellen wie möglich... Eigenkosten pro Jahr ca 15 min Aufwand und paar Briefmarken. Verursachte kosten vierstellig.
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#24
Es scheint, als ob die Botschaft immer wieder Wege findet, das Leben so schwer wie möglich zu machen. Ich muss jetzt beweisen, dass ich nicht hier eingebürgert worden bin. Ich habe gerade einen Anwalt kontaktiert, um diese Bescheinigung vom Justizministerium zu bekommen... "1000 Dollar bitte"

Ich bin mit meinem Latein am Ende

[Bild: ZcX1ogX.png]
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#25
Sieht nach Beweislastumkehr aus.
Wie steht es da mit der Rechtgrundlage für diesen Vorgang?
Allgemein wäre das Risiko überschaubar, via eMail mit offenen Karten zu spielen.
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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