Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung (/showthread.php?tid=13336) |
Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung - zwangszahler - 04-01-2023 Hallo zusammen, ich bin mit einer Thai verheiratet die seit 5 Monaten mir massiven Ärger bereitet hat. Nun konnte ich sie überzeugen zurück nach Thailand zu gehen und dort auf mich bis Ende das Jahres zu warten. Ich möchte sie aber niemals mehr wiedersehen. Sollte sie nun auf die Idee kommen nach D wieder zurückkehren. wie kann ich verhindern das sie wieder bei mir einzieht bzw ich per Gericht gezwungen werde sie rein zu lassen. Ziel ist, dass sie während des Trennungsjahres in Thailand verbleibt Bringt es mir einen Vorteil: - sie bei der Meldestelle abzumelden - das AA darauf hinzuweisen, dass ich mich getrennt habe, die Aufenthaltserlaubnis läuft am 06/2023 ab Für konstruktive antworten wäre ich dankbar RE: Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung - Same - 04-01-2023 Hallo Zwangszahler Nach Ablauf von sechs Monaten vermutet das Gesetz unwiderleglich, dass der ausgezogene Partner dem verbliebenen Partner die Wohnung endgültig zur alleinigen Nutzung überlassen will, § 1361b Abs. IV des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In diesem Fall kann der Partner nicht einfach wieder in die Wohnung zurückkehren. RE: Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung - DerU - 04-01-2023 Die Wohnungsschlösser auszutauschen sollte deine Sicherheit erhöhen - nicht das jemaned aus ihrem Netwerk deine Wohnung mit einem Dir unbekannt nachgemachten Schlüssel leer räumt. Nicht vergessen: alle Zugangsdaten, Passwörter, Bankvollmachen, Kreditkarten etc. ändern/ löschen/ sperren. RE: Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung - zwangszahler - 04-01-2023 (04-01-2023, 15:09)DerU schrieb: Die Wohnungsschlösser auszutauschen sollte deine Sicherheit erhöhen - nicht das jemaned aus ihrem Netwerk deine Wohnung mit einem Dir unbekannt nachgemachten Schlüssel leer räumt. Nicht vergessen: alle Zugangsdaten, Passwörter, Bankvollmachen, Kreditkarten etc. ändern/ löschen/ sperren. Alles schon erledigt RE: Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung - Bumpi - 04-01-2023 Hallo...aehnlicher Fall beim Kumpel..der hat die Wohnung gekündigt..ging weil er alleine im Mietvertrag drinne stand..is natürlich ne Kosten und Standortfrage.. Gruss Bumpi RE: Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung - zwangszahler - 04-01-2023 (04-01-2023, 19:03)Bumpi schrieb: Hallo...aehnlicher Fall beim Kumpel..der hat die Wohnung gekündigt..ging weil er alleine im Mietvertrag drinne stand. Funktioniert bei mir nicht, ich bewohne eine ETW RE: Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung - netlover - 04-01-2023 evtl. in betracht ziehen, die wohnung für 7 monate zu vermieten, so daß du nicht mehr drin wohnst...ein pseudomietvertrag wirkt oft wunder mit einem vertrauten....schlösser sind schon getauscht... dann wird halt der bewohner auch getauscht...so hat ein freund von mir seine nigerianerin zum teufel gejagt....was die alles vesucht hat...ist aber gescheitert... bb netlover RE: Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung - zwangszahler - 08-01-2023 vielen Dank für die Antworten, sie haben mir weitergeholfen |