10-02-2014, 12:27
Leider (noch) ohne Aktenzeichen.
Aus der Pressemitteilung v. 30.01.2014 des Sozialgerichts Reutlingen:
Übernahme von Fahrtkosten der Mutter durch das JobCenter für den Umgang des Vaters mit der Tochter.
Die Mutter hatte das Kind zum Flughafen zu verbringen und dort eine Parkgebühr zu entrichten. Diese Kosten forderte sie von dem Grundsicherungsträger ein. Zu Recht, befand das Gericht:
http://www.sozialgericht-reutlingen.de/p...srecht.pdf
Aus der Pressemitteilung v. 30.01.2014 des Sozialgerichts Reutlingen:
Übernahme von Fahrtkosten der Mutter durch das JobCenter für den Umgang des Vaters mit der Tochter.
Die Mutter hatte das Kind zum Flughafen zu verbringen und dort eine Parkgebühr zu entrichten. Diese Kosten forderte sie von dem Grundsicherungsträger ein. Zu Recht, befand das Gericht:
Zitat:Die Kosten entstehen der Mutter zwangsläufig und seien nicht zu vermeiden, weil sie das Umgangsrecht des Vaters auch im Interesse der S. gewährleisten und im Innenverhältnis nach dem Beschluss des Amtsgerichts die Kosten tragen müsse.
Angesichts des Alters der S. sei eine Begleitung zum Flughafen und zurück unvermeidbar. Der Betrag von ca. 27 € sei auch kein Bagatellbetrag. Hochgerechnet auf ein Jahr ergebe sich ein Betrag, der fast einen kompletten monatlichen Regelbedarf ausmache.
Die Entscheidung des Sozialgerichts ist rechtskräftig
http://www.sozialgericht-reutlingen.de/p...srecht.pdf
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater