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SG Reutlingen: Kosten der Mutter durch das JC zu erstatten für den Umgang mit Vater - Druckversion

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SG Reutlingen: Kosten der Mutter durch das JC zu erstatten für den Umgang mit Vater - Sixteen Tons - 10-02-2014

Leider (noch) ohne Aktenzeichen.

Aus der Pressemitteilung v. 30.01.2014 des Sozialgerichts Reutlingen:

Übernahme von Fahrtkosten der Mutter durch das JobCenter für den Umgang des Vaters mit der Tochter.

Die Mutter hatte das Kind zum Flughafen zu verbringen und dort eine Parkgebühr zu entrichten. Diese Kosten forderte sie von dem Grundsicherungsträger ein. Zu Recht, befand das Gericht:

Zitat:Die Kosten entstehen der Mutter zwangsläufig und seien nicht zu vermeiden, weil sie das Umgangsrecht des Vaters auch im Interesse der S. gewährleisten und im Innenverhältnis nach dem Beschluss des Amtsgerichts die Kosten tragen müsse.
Angesichts des Alters der S. sei eine Begleitung zum Flughafen und zurück unvermeidbar. Der Betrag von ca. 27 € sei auch kein Bagatellbetrag. Hochgerechnet auf ein Jahr ergebe sich ein Betrag, der fast einen kompletten monatlichen Regelbedarf ausmache.
Die Entscheidung des Sozialgerichts ist rechtskräftig

http://www.sozialgericht-reutlingen.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/sozialgericht%20reutlingen/pdf/Pressemitteilungen/Mehrbedarf%20Umgangsrecht.pdf


RE: SG Reutlingen: Kosten der Mutter durch das JC zu erstatten für den Umgang mit Vater - sorglos - 10-02-2014

Eigentlich ein logischer Beschluss.

Auch jeder Vater der mit diesem "Ansparbetrag" abgewimmelt wird, sollte sehr kritisch dagegen angehen.

(10-02-2014, 12:27)Sozailgericht RT schrieb: .. und im Innenverhältnis nach dem Beschluss des Amtsgerichts die Kosten tragen müsse.
Es ist sehr ratsam, dass viel häufiger die Kostenverteilung des Umgangs in die Familiengerichtsurteile explizit aufgenommen wird und die Väter dazu entsprechende Anträge stellen. Auch gerade dann,wenn sie nicht oder derzeit nicht im SGBII-Bezug stehen.