16-07-2013, 20:00
(16-07-2013, 19:17)companion schrieb: - Wenn das Kind mit 18j dann immer noch priviligiert ist....droht dann immer noch Wohnort ermittlung, Reisepass und Pfändung?
- Was passiert wenn ich denn Unterhalt schon vorher auf eine angebrachte Summme von ca. 250€ senke und über Person B in D. bezahle?
a) Ja, wenn der alte Titel weiter gilt. Passversagung aber eher nicht.
b) Es sollte schon klar sein, dass du es bist, der Unterhalt bezahlt, ansonsten droht ein Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung.
Einen Betrag deiner Wahl bezahlen und ins Ausland gehen ist okay - solange du sicherstellen kannst, dass du im Ausland nicht gefunden wirst. Das ist der wichtigste Schutz, den du benötigst.
Deine Geschichte zum Vater werden und zum (fehlenden) Kontakt zum Kind wäre was für hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/forumd...php?fid=11 - wenn du das mal niederschreibst, eröffnen sich vielleicht noch andere Möglichkeiten.