01-12-2012, 20:49
(01-12-2012, 15:54)Ponyfriend schrieb: Das neueste vom JA (hatte heute Post):Würde ich gelassen entgegen sehen.
"Nach herrschender Rechtssprechung des BGH hat ein minderjähriges Kind grds. einen Anspruch auf einen unbegrenzten Unterhaltstitel. Die von Ihnen vorgenommene Beurkundung widerspricht somit geltendem Recht."
Was sagt man jetzt dazu?
Die Schnäpfen von der JA-Behörde werden sich in den eigenen Fuß schießen, wenn bisher immer rechtzeitig bezahlt wurde und ein Titel vorliegt.
Nunja, der dumme deutsche Michel, genannt deutscher Steuerzahler unterstützt sie bei solchen Vorgehen.
Du selbst hast meiner Meinung nach wenig Sorgen am Hals.
Die meisten Gerichte weisen sowas ab.
Im Übrigen ist der Streitwert zu gering...