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Titulierung steht bevor -geht auch befristet?
#21
(01-12-2012, 15:54)Ponyfriend schrieb: Das neueste vom JA (hatte heute Post):

"Nach herrschender Rechtssprechung des BGH hat ein minderjähriges Kind grds. einen Anspruch auf einen unbegrenzten Unterhaltstitel. Die von Ihnen vorgenommene Beurkundung widerspricht somit geltendem Recht."

Was sagt man jetzt dazu?
Würde ich gelassen entgegen sehen.

Die Schnäpfen von der JA-Behörde werden sich in den eigenen Fuß schießen, wenn bisher immer rechtzeitig bezahlt wurde und ein Titel vorliegt.

Nunja, der dumme deutsche Michel, genannt deutscher Steuerzahler unterstützt sie bei solchen Vorgehen. Angry

Du selbst hast meiner Meinung nach wenig Sorgen am Hals.
Die meisten Gerichte weisen sowas ab.

Im Übrigen ist der Streitwert zu gering...
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RE: Titulierung steht bevor -geht auch befristet? - von blue - 01-12-2012, 20:49

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