01-12-2012, 15:54
Das neueste vom JA (hatte heute Post):
"Nach herrschender Rechtssprechung des BGH hat ein minderjähriges Kind grds. einen Anspruch auf einen unbegrenzten Unterhaltstitel. Die von Ihnen vorgenommene Beurkundung widerspricht somit geltendem Recht."
Was sagt man jetzt dazu?
Kennt jemand ein entsprechendes BGH-Urteil? Ich habe nur das Urteil vom OLG Hamm gefunden.
Ist schon witzig, dass ein Minderjähriger Anspruch auf einen unbefr. Titel hat. Was für eine Logik: Die Minderjährigkeit ist doch schon durch den 18. Geburtstag befristet! Aber scheinbar gibt es Menschen, die ein anderes Verständnis von Logik haben....
Der Herr Beistand schreibt weiter, dass er der KM zur Weigerung der Annahme meines notariell erstellten Titels rät und damit die Beurkundung unwirksam sei. Folge wäre ein gerichtliches Verfahren
Als Begründung wird bzgl. der Befristung noch angeführt, dass "die unterhaltsrechtlichen Nachteile für das Kind erheblich sind und generell nicht akzeptiert werden können."
Was für Nachteile sollen das denn Bitte sein?
Was würdet ihr machen?
Ich habe das dumme Gefühl, dass bei einer Klage nichts für mich herausspringt und ich einen unbefristeten Titel beurkunden muss, die Kosten an der Backe habe und die KM sich darauf noch einen runterholen kann...
Ist der Beistand nicht auch verpflichtet eine gütliche Einigung herbeizuführen und ist darin nicht eine Dienstpflichtverletzung zu sehen?
"Nach herrschender Rechtssprechung des BGH hat ein minderjähriges Kind grds. einen Anspruch auf einen unbegrenzten Unterhaltstitel. Die von Ihnen vorgenommene Beurkundung widerspricht somit geltendem Recht."
Was sagt man jetzt dazu?
Kennt jemand ein entsprechendes BGH-Urteil? Ich habe nur das Urteil vom OLG Hamm gefunden.
Ist schon witzig, dass ein Minderjähriger Anspruch auf einen unbefr. Titel hat. Was für eine Logik: Die Minderjährigkeit ist doch schon durch den 18. Geburtstag befristet! Aber scheinbar gibt es Menschen, die ein anderes Verständnis von Logik haben....
Der Herr Beistand schreibt weiter, dass er der KM zur Weigerung der Annahme meines notariell erstellten Titels rät und damit die Beurkundung unwirksam sei. Folge wäre ein gerichtliches Verfahren
Als Begründung wird bzgl. der Befristung noch angeführt, dass "die unterhaltsrechtlichen Nachteile für das Kind erheblich sind und generell nicht akzeptiert werden können."
Was für Nachteile sollen das denn Bitte sein?
Was würdet ihr machen?
Ich habe das dumme Gefühl, dass bei einer Klage nichts für mich herausspringt und ich einen unbefristeten Titel beurkunden muss, die Kosten an der Backe habe und die KM sich darauf noch einen runterholen kann...
Ist der Beistand nicht auch verpflichtet eine gütliche Einigung herbeizuführen und ist darin nicht eine Dienstpflichtverletzung zu sehen?