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Unterhaltsfrage bei nicht ehelichem Kind in Österreich (Vater und Mutter "Ausländer")
#28
Es ist ein bisschen schade, das einige Menschen vorschnell über Andere urteilen die sie nicht kennen und versuchen sich als besser, bzw. "intelligenter" darzustellen. Darauf werde ich nicht weiter eingehen, bedanke mich aber sehr bei den Verfassern sinnvoller Beiträge.

Es muss auch niemand in "Armut" leben - wobei das Wort eh dehnbar ist.
In meinem ersten Studium bin ich mit 500 Euro im Monat ausgekommen und war nicht "arm". Aber da hat jeder wohl seinen eigenen Standard.

Meine Freundin und ich haben beide eine Ausbildung, ein abgeschlossenes Studium und Berufserfahrung. Es ist alles nicht so kritisch.
Mit meinem Post wollte ich mir sinnvollen Rat bei Menschen suchen, die Erfahrung in einer ähnlichen Situation haben/hatten. Ich habe nicht beabsichtigt verbitterte Forumsmitglieder anzulocken damit sie alles schlechtreden können.

Wenn ich meine Freundin in dieser Situation nach einem Vaterschaftstest frage kommt das tatsächlich einer Beleidigung gleich. Was ich heimlich mache ist natürlich eine andere Sache - aber das Kind ist ja noch nicht mal auf der Welt Smile Also werde ich schön den Ball flach halten.
Das Kind ist übrigens SEHR willkommen. Wir freuen uns darauf - ob es dann mit der Beziehung klappt ist etwas anderes.

Ich halte mal fest - vielleicht wird das ja auch für jemand anderen sinnvoll wenn er die Suchfunktion benutzt und die Spambeiträge überliest:

1. Das ich meine Freundin nicht nach Deutschland holen sollte ist notiert.
Wenn sie dort aber einen Job findet und wir keinen gemeinsamen Haushalt haben ist das okay, ja? (Ich müsste dann im Falle einer unangenehmen Trennung nicht auch für sie Unterhalt bezahlen)

2. Die Staatsbürgerschaft des Kindes spielt keine Rolle - die Unterhaltshöhe wird immer da bemessen wo das Kind aufwächst? D.h. wenn sie zurück nach Bulgarien ziehen würde, müsste ich nach bulgarischem Recht zahlen?

3. Alle Zahlungen die ich leiste, ob freiwillig oder nicht sollte ich nachweisen können und dabei Überweisungen immer auf das Kindergeld beziehen.

Kurze Antworten, oder Ja/Nein-Antworten zu den drei Fragen reichen vollkommen Smile
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RE: Unterhaltsfrage - von alexerl - 25-07-2012, 11:40
RE: Unterhaltsfrage - von MitGlied - 25-07-2012, 13:31
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