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Unterhaltsfrage bei nicht ehelichem Kind in Österreich (Vater und Mutter "Ausländer")
#10
Okay, falls du in D wohnst und deine neue Familie auch und es wird unfriedlich, dann trennt sich deine Freundin von dir und wird das Kind zu sich nehmen. Dann wird ihr erzählt dass sie nicht arbeiten muss, sondern sich mindestens 3 Jahre ausgiebig um das Kind kümmern darf. Und rate mal, an wem sich dann der Staat festhält? An dir. Dann darfst du Unterhalt für das Kind und für die Mutter zahlen und rutschst auf einen selbstbehalt von rund 1000€. Dafür darfst du dann arbeiten und mit dem Kind alle 2 Wochen am Wochenende spielen gehen. Für die Fahrten zum Kind und für alles drum herum bist du zuständig.
Das kannst du nicht verhindern, das ist deutsches Recht.

Irgendwann wirst du feststellen, dass du das nicht auf Dauer leisten kannst. Du wechselst deinen Job, ziehst um, aber die Zahlungspflichen gehen weiter - in voller Höhe. Irgendwann schmeisst du alles hin. Mit der Folge, dass der Staat für deine Ex und das Kind ran muss. Dann gibt es Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung etc. und du kannst nicht mal mehr ausweichen, weil dir eine Passsperre angedroht wird etc.

Wie verhindern: einfach in Österreich bleiben, also zumindest Mutti mit Kind. Da zahlst du vielleicht mehr Kindesunterhalt, aber nicht noch für Mutti. Und nur mal als Beispiel: Kind kostet 225€ im Monat (mindestens) Mutti kostet 770€ im Monat, mindestens. Wenn du nach Österreich 350€ abdrücken musst, bist du immer noch besser gefahren.

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Du hast gerade ein weiteres Argument geliefert: Deine Freundin arbeitet in Österreich. Warum soll sie dann nach D ziehen? Du bist Student, hast alle Möglichkeiten...
Ich würde mit ihr zusammenwohnen bleiben, soweit möglich, bei der Kinderbetreuung mitmachen und sie arbeiten lassen, während du selbst dein Studium fortsetzt/erweiterst etc.

Unterhaltsforderungen laufen erst ab Inverzugsetzung auf, also keine Angst wegen dicker Rechnung nach 5 Jahren. Ausnahme: du wohnst nicht mit ihr zusammen und die Vaterschaft wird erst nach 5 Jahren festgestellt. Dann darf sie rückwirkend fordern.

Falls du nicht mit ihr zusammenwohnst, solltest du zumindest sicherstellen, dass du ihr jederzeit nachweisen kannst, dass sie wusste, dass du der Vater bist. Wenn du das Kind dann auch noch zusätzlich und belegbar betreust, umso besser.
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RE: Unterhaltsfrage bei nicht ehelichem Kind in Österreich - von MitGlied - 25-07-2012, 10:43
RE: Unterhaltsfrage - von alexerl - 25-07-2012, 11:40
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