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Manipuliertes Kind will nicht zum Vater, Übernachtung, Ferien
#94
Ich finde in diesem Falle den Vergleich gut. Und recht geschickt.

Weil a) protokolliert wurde dass keine Bedenken gegen Übernachtung bestehen und besonders b) weil die Kimu das Kind bringen muss und sie so praktisch unter Beweis stellen kann, dass "sie den Umgang doch im Grunde eigentlich immer schon will, bla, bla, bla..."

Sollte das nicht stattfinden, ist das eine gute Position für @ArJa wieder einzuhaken. Was er dann aber auch umgehend tun muss. Es besteht aber eine gute Chance, dass sich die Kimu dem Unabwendlichen beugt. Nämlich dass das Kind zunehmend ermutigt wird, beim Vater einfach zu bleiben...

(17-12-2012, 18:52)Camper1955 schrieb: Solange aber die Umgangsberechtigten immer wieder einknicken zum seelischen Wohl des Kindes und/oder um des eigenen seelischen Wohles willen, ändert sich nichts.
Das ist unfair.
Genau das seelische Wohl des Kindes kann ein guter Grund sein für einen mutigen Vergleich. Ob jemand aus schlichter Bequemlichkeit einknickt, das muss er mit sich selbst ausmachen und nicht mir dir @camper.

(17-12-2012, 18:52)Camper1955 schrieb: @ArJa hätte ja nicht weiter gehen müssen, aber sich die Möglichkeit offen halten, weiter gehen zu können.
Hast du das immer getan? Oder gibts du jetzt im nachhinein Moral-Vorlesungen?

(17-12-2012, 18:52)Camper1955 schrieb: Eine Verfassungsbeschwerde ist kostenlos, wenn berechtigt.
Leicht dahin gesagt. Hast du erfolgreiche Verfassungsbeschwerden vorzuweisen? Hast du jemals eine selbst ausgearbeitet?
Weißt du, wie hoch die Hürde der Begründetheit ist?
Kennst du die Quote von eingesendeten und angenommenen Beschwerden?

Eigentlich ein fahrlässiger Ratschlag, wenn du noch nicht mal den kleinsten Ansatz darlegst, worin in ArJas Situation ein Grund für eine Verfassungsbeschwerde gegeben sein könnte? Worin liegt eine Grundrechtsverletzung bei einer im Einzelfall getroffenen Umgangsregelung?

(17-12-2012, 18:52)Camper1955 schrieb: Die meisten stimmen Vergleichen zu, um endlich ihre Ruhe zu haben und stellen erst später fest, dass damit noch lange keine Ruhe herrscht.
Das ist wohl so. Jedoch gibt das kein Recht über diese zu richten. Und es gibt bestimmt eine ebenso große Zahl an Vergleichen, wo anschließend Ruhe einkehrt, weil alle Beteiligten einen im Rahmen des Vergleichs getroffene Regelung akzeptieren, jedenfalls lieber als wieder solche Verfahren. Die schreiben dann halt darüber nicht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Manipuliertes Kind will nicht zum Vater - wie damit umgehen ? - von sorglos - 17-12-2012, 22:02

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