Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#36
@baxter
Dein Sohn wohnt seit 5 Jahren bei Dir, ohne dass das jemals ein Thema war. Du bist legal und mit Zustimmung der Mama umgezogen. Erst im Nachhinein hat die ihre Meinung geändert und ein Verfahren bzgl. ABR Übertragung in DLand angefangen.

Die internationale Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. Für den ist die polizeiliche Meldung nicht relevant - vielmehr zählt der Ort, wo man sich gewöhnlich aufhält, also sein Bett hat und seine Freizeit verbringt. Und das wird häufig auch von der Zeitdauer, die man dort verbringt abhängig gemacht. In Kindschafts- und Familiensachen würde ich da 6 Monate ansetzen, wie es häufig in internationalen Verträgen auch gemacht wird.

Das KSÜ ist vorrangig einschlägig in Fällen von Kindesentführungen oder Kindeswohlgefährdung. §99 FamFG ist Deutsches Recht und internationalem Recht untergeordnet. Relevant ist Dein ABR und ggf. noch die Zustimmung der Mama zum Umzug. Dein Plan das in Spanien nochmals gerichtlich feststellen zu lassen, ist vermutlich die richtige Strategie - Du erhälst einen weiteren Titel und gewinnst die notwendige Zeit, den Zustand zu manifestieren.

(28-10-2011, 01:31)baxter schrieb: Zwischen Weihnachten und Neujahr ist geplant das der kleine Urlaub bei seiner Mutter macht, daran will ich auch nichts ändern. Ich selber werde wieder hier auf TF sein.
Das würde ich mir gut überlegen, bevor gerichtlich nicht alles geklärt ist. Verweise auf Dein ABR und teile der Mutter mit, dass sie Euren Sohn bei Dir abholen kann - von der Haustür - und Du aber nicht möchtest, dass sie mit ihm das Land verlässt. Wenn es Anzeichen gibt, dass dem so ist, beantrage vor Ort, Kindesschutzmassnahmen zur Verhinderung einer Kindesentführung nach Deutschland und lass den Besuch nur begleitet oder in einer kontrollierten Umgebung zu. Vergiss die Elternvereinbarung, bis nicht juristisch alles sauber eingetütet ist - mit Brief und Siegel.

(28-10-2011, 01:31)baxter schrieb: Welche Möglichkeiten habe ich, bzw. meine Schwester eigentlich wenn Sie das Kind nicht bringt (es gibt da Andeutungen und Vermutungen).
Praktisch keine - rechtliche Möglichkeiten in der dann entstehenden Konstellation hängen vom Goodwill Deutscher Behörden ab. Du könntest dann darauf pochen, dass es ein Fall von Kindesentführung ist - aber Du lebst mit Sohn ja erst drei Monate da und Deutsche Behörden könnten auf das Kindeswohl verweisen etc pp ... jedenfalls gehst Du ein erhebliches Risiko ein, damit in ein juristisches Schmierentheater verwickelt zu werden, wie Du es noch nicht erlebt hast.

(28-10-2011, 01:31)baxter schrieb: Da ich jetzt echt die Nase (höflich ausgedrückt) voll habe von meiner Ex und ihren Klagen (das ist jetzt Nummer 6 und sie hat alle verloren) überlege ich jetzt den Unterhalt einzuklagen.
Ich bin zwar kein Freund solcher Massnahmen - aber in diesem Fall würde ich, wie oben beschrieben verfahren. und dann den Unterhalt von der Mama per Anwalt eintreiben lassen.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von Petrus - 30-10-2011, 16:15

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Deutsch Thai - Heirat Hong Kong - wohnhaft Österreich - Scheidung Liebeskasper 6 7.110 10-07-2016, 15:04
Letzter Beitrag: p__
  Lokales Recht der Regionen in Spanien, Gütertrennung in Deutschland anerkannt? Udo 13 12.935 21-03-2014, 14:43
Letzter Beitrag: kay
  Für Spanien Auswanderer NIE-Nummer und Residencia in Spanien beantragen ali mente 5 8.169 06-01-2011, 09:19
Letzter Beitrag: ali mente

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste