Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollstrAufklRefG) wurde zum 1.1.2013 das Vollstrecken titulierter Forderungen deutlich erleichtert.
Die Änderungen und Auswirkungen dieser „Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ sind gravierend. Kaum jemand hat bisher Notiz von diesen einschneidenden „Anpassungen“ genommen.
Der Gerichtsvollzieher kann künftig notwendige Informationen zum Vermögen eines Schuldners zu Beginn eines Vollstreckungsverfahrens einfordern. Die Pflicht zur Auskunft über die Vermögensverhältnisse ist nicht länger an einen fruchtlosen Pfändungsversuch geknüpft.
Darüber hinaus kann der Gerichtsvollzieher Auskünfte Dritter einholen: von Rentenversicherungsträgern, dem Kraftfahrtbundesamt und dem Bundeszentralamt für Steuern, wo alle Daten über Verfügungsberechtigte von Bankkonten zusammenlaufen. „Das bringt, wenn es funktioniert, einen entscheidenden zeitlichen Vorteil“ und der Gläubiger profitiere von diesem „verlängerten Arm“: Er bekommt einfacher und vor allem schneller die Möglichkeit, Löhne und Guthaben zu pfänden. Der Gerichtsvollzieher brauche die Auskunft des Schuldners nicht mehr, innerhalb kürzester Zeit könne ermittelt werden, ob der Schuldner Einkünfte, Geld auf Konten oder ein Fahrzeug hat.
Für den Schuldner hat es einen entscheidenen Nachteil:
„Er hat eine wesentlich kürzere Reaktionszeit, um sich mit der gegen ihn vorliegenden Forderung auseinanderzusetzen.“
http://www.neckar-chronik.de/Home/nachri...98925.html
Die Schlinge um den Hals wird enger und enger.
.
Die Änderungen und Auswirkungen dieser „Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ sind gravierend. Kaum jemand hat bisher Notiz von diesen einschneidenden „Anpassungen“ genommen.
Der Gerichtsvollzieher kann künftig notwendige Informationen zum Vermögen eines Schuldners zu Beginn eines Vollstreckungsverfahrens einfordern. Die Pflicht zur Auskunft über die Vermögensverhältnisse ist nicht länger an einen fruchtlosen Pfändungsversuch geknüpft.
Darüber hinaus kann der Gerichtsvollzieher Auskünfte Dritter einholen: von Rentenversicherungsträgern, dem Kraftfahrtbundesamt und dem Bundeszentralamt für Steuern, wo alle Daten über Verfügungsberechtigte von Bankkonten zusammenlaufen. „Das bringt, wenn es funktioniert, einen entscheidenden zeitlichen Vorteil“ und der Gläubiger profitiere von diesem „verlängerten Arm“: Er bekommt einfacher und vor allem schneller die Möglichkeit, Löhne und Guthaben zu pfänden. Der Gerichtsvollzieher brauche die Auskunft des Schuldners nicht mehr, innerhalb kürzester Zeit könne ermittelt werden, ob der Schuldner Einkünfte, Geld auf Konten oder ein Fahrzeug hat.
Für den Schuldner hat es einen entscheidenen Nachteil:
„Er hat eine wesentlich kürzere Reaktionszeit, um sich mit der gegen ihn vorliegenden Forderung auseinanderzusetzen.“
http://www.neckar-chronik.de/Home/nachri...98925.html
Die Schlinge um den Hals wird enger und enger.
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Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.