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Unterhaltsvorschuss: Durchgriff auf Pflichtige noch radikaler
#1
Von den Medien unbeachtet haben die Bundesländer einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses vorgelegt. Volltext: http://www.famrb.de/media/0844_11.pdf

Eine der wichtigsten Änderungen ist der noch schnellere totale Durchgriff auf den Pflichtigen in §4 Unterhaltsvorschussgesetz: "Die zuständigen Stellen dürfen das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Absatz 1 der Abgabenordnung bezeichneten Daten abzurufen". Es genügt dafür bereits die Behauptung, dass das Auskunftsersuchen an den Pflichtigen "keinen Erfolg verspricht".

§6 legalisiert den schrankenlosen Durchgriff auf Finanzämter, Arbeitgeber, andere Stellen.

Fiktionen und Vermutungen der Unterhaltsfresser bekommen mehr handfeste Auswirkungen: "Wenn die Unterhaltsleistung voraussichtlich auf längere Zeit gewährt werden muss, kann das Land bis zur Höhe der jeweiligen monatlichen Aufwendungen auch künftige Leistungen gerichtlich geltend machen."

Beurkundungsbefugnisse des Jugendamts werden ebenfalls erweitert.

Interessant ist die Berechung der Ersparnisse, die der Entwurf verursacht. Ein wichtiger Punkt ist die Zeitersparnis der Jugendamtsmitarbeiter. Dort kann man sehen, dass schon kleine Änderungen grosse Summen ergeben. Für uns bedeutet das die Bestätigung dafür, dass man mit der Taktik "Aufwand verursachen, dem Jugendamt die Zeit stehlen" einiges erreicht.
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#2
(01-02-2012, 21:36)p schrieb: Es genügt dafür bereits die Behauptung, dass das Auskunftsersuchen an den Pflichtigen "keinen Erfolg verspricht".
Das praktizieren Jugendamts-Beistände teils bereits jetzt, wenn der Pflichtige auch nur teilweise geschwärzte Gehaltszettel vorlegt. Mit derselben Begründung erfolgt dann Arbeitgeberermittlung via Krankenkasse, ect.

Der VAMV begrüßt natürlich die Abschaffung von Bürgerrechten gegen Männer, wenns den AE-Muttis nutzt und jammert zugleich rum, wenn von diesen mehr Mitwirkung gefordert wird. Vorallem dass immer noch keine generelle Verlängerung drin steht:
http://anonym.to/?http://www.vamv.de/upl...230112.pdf

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
Na das ist doch mal ein wirklich effektiver Gesetzesentwurf!

Eine genaue Bezifferung der relativ begrenzten Mehreinnahmen und Minderausgaben ist nicht möglich
...
, so dass sich auf die Gesmtzahl der jährlichen Neuanträge eine Verringerung der Belastung von 92.500 Minuten ergibt.

Klare Ansage!

Wir wissen, dass das nix bringt, aber wir machen uns es leichter! Big Grin

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#4
(01-02-2012, 21:36)p schrieb: Interessant ist die Berechung der Ersparnisse, die der Entwurf verursacht. Ein wichtiger Punkt ist die Zeitersparnis der Jugendamtsmitarbeiter. Dort kann man sehen, dass schon kleine Änderungen grosse Summen ergeben. Für uns bedeutet das die Bestätigung dafür, dass man mit der Taktik "Aufwand verursachen, dem Jugendamt die Zeit stehlen" einiges erreicht.
Hast recht.
Aber komplett falsch ist natürlich die Behauptung im Entwurf, dass "kein Erfüllungaufwand in der Wirtschaft zu erwarten ist". Die massive Zunahme solcher Jugendamtsanfragen an Personalabteilungen wird natürlich dort zu Mehrarbeit führen.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
Na dann wollen wir doch mal alle unser bestes tun, dass die Hoffnungen der Täter sich nicht erfüllen!

92.500 Minuten also rund 92.500,-€!
Das lohnt sich.
Wieviele Minuten wohl diese Gesetzesänderung dauert?
Und wieviel mehr kostet wohl eine Minute der beteiligten Personen als die eines JA-Fluffis?
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#6
Nichts geht eben ueber Bargeld. Das Konto hat fuer den Unterhaltspflichtigen wohl ausgedient. Das intensivere Durchgreifen gegen den Unterhaltspflichtigen wird 2 Extreme foerdern: Die einen Maenner knicken nun noch schneller ein und die anderen Maenner werden noch kreativer. Es gibt keinen goldenen Mittelweg mehr. Eigentlich gabs den eh noch nie.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#7
Nun haben alle durch das Gesetz beschwerten Väter binnen Jahresfrist die Möglichkeit, Vb beim BVerfG einzureichen:
Beschwerde gegen Gesetz steht offen, wenn selbst, direkt und jetzt betroffen!

Das wäre dann der Probelauf eines "lauten Aufstands".
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#8
Der VAMV agitiert heftig: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/23/0...27,00.html
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#9
Na ja, Ein Argument halte ich für nachvollziehbar.

Warum Unterhaltsvorschuss mit 12 eingestellt wird, war mir schon immer ein Rätsel.

Das könnte man längst gegenrechnen, wenn man 1.) UHV an wirklich Alleinerziehende zahlt und 2.) deren Einkommen auch überprüft würde.

UHV kriegen ja auch AE, die mehr als 2000 € verdienen. Und das finde ich nun mal genauso ungerecht, wie UHV, wenn der betreuende Elternteil in neuer Partnerschaft in der gleichen Wohnung steckt. Erst mit Heirat entfällt dann der UHV.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#10
Fast noch abstruser ist der Videobeitrag, der unten verlinkt ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/v...danke%2521

Einen so schlecht recherchierten Blödsinn hatte ich dem ZDF bisher gar nicht zugetraut.

Interessant finde ich aber die Anrechnungsmöglichkeit von sonstigen Zahlungen des Vaters.
Damit bauen sie noch mehr Schnörkel an ihr Kartenhaus. Smile
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#11
Das vamv fordert seit Jahrzehnten Unterhaltsausweitungen, Erhöhungen, Verlängerungen, beim Unterhaltvorschuss das letzte Mal vor zwei Jahren als es um das hier ging: http://anonym.to/?http://dip21.bundestag...702337.pdf
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#12
(19-02-2012, 18:12)Camper1955 schrieb: Warum Unterhaltsvorschuss mit 12 eingestellt wird, war mir schon immer ein Rätsel.

Wieso? Das ist ein Punkt, der nur beweist, wie verrannt und fehlgläubig die deutsche Unterhaltsfetischgesellschaft ist. Sie geht immer davon aus, dass man nur einen Pflichtigen braucht und die Unterhaltswelt ist wieder in Ordnung. Wenn dieser eine ausfällt, müsse der Staat an seine Stelle treten. Das ist natürlich vollkommen Quatsch. Es gibt zwei Pflichtige und die Längenbegrenzung hatte durchaus mal ihre Begründungen.

Der Unterhaltsvorschuss ist nämlich kein Ersatz für Unterhalt, sondern eine Sozialleistung für den Übergang. Genau deshalb ist er begrenzt. Mit dem Unterhalt ist er nur insoweit verbunden, dass seine Höhe davon rechnerisch abgeleitet wird

Begrenzt in der Länge ist er, weil nach den langen sechs Jahren erwartet werden kann, dass sich der andere Unterhaltspflichtige auf die Situation einstellen konnte und seiner eigenen Pflicht genügt, nämlich selbst Unterhalt zu erwirtschaften. Begrenzt ist er ausserdem, weil er nur für die Übergangszeit gedacht war, bis andere Elternteil einen Unterhaltstitel erstreitet. Das war 1978 noch aufwendiger.

Begrenzt auf das Kindesalter 12 ist er, weil erwartet werden kann, dass der andere Unterhaltspflichtige diesem Alter selbst Unterhalt erwirtschaften kann.

Das sind die Maßstäbe von 1978, als er eingeführt wurde. Richtig ist, dass die Alters- und Zeitbegrenzung heute unsinnig ist. Eigene Erwerbsmöglichkeiten bestehen dank enorm verbesserter Kinderbetreuung heute bereits, wenn das Kind 3 Jahre alt geworden ist und einen Titel zu erstreiten dauert heute maximal zwei Monate. Eine Anpassung und Gleichstellung mit dem sich verändernden Unterhaltsrecht, eine Begrenzung auf zwei Monate und ein Kindesalter von drei Jahre sind also dringend überfällig.

Mit der Einführung des Kinderzuschlages hätte man den Unterhaltsvorschuss ohnehin längst komplett abschaffen bzw. zusammenlegen können. Kinderzuschlag wird einkommensabhängig für dis zu drei Jahre bezahlt, Reiche bekommen ihn nicht. Das ist viel zielgerichteter.
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#13
Dem VAM(V), auch dem djb, ging und geht es nie mehr als pflichtige Väter zu kriminalisieren.
Es wird so getan als folge dem Unterhaltsvorschuss die Müllhalde und der Vater trüge hierfür die alleinige Verantwortung.
Da Schwab wohl unter der schweren Last ihrer Blechbuttons zusammenzubrechen droht muss jetzt Liebisch-Ersatz Hoheisel ran, mit Stuss sabbeln?!
Im SGB II gibt es einen §20 und da steht nix von "Nach dem 12. Lebensjahr ist Schluss".
Der Unterschied zum UVG besteht für die Zahlemänner lediglich darin, dass nun wieder alle Steuern Zahlenden im selben Boot sitzen.
Für die UHN und ihr ganz eigenes Kind ändert sich nichts, lediglich am anderen Trog muss sie einmalig anstehen.
Unterm Strich ist es mir weniger unlieb meine Steuern für Gören arbeitsscheuer Mütter abzudrücken als die Staatsknete auf Schlachtfeldern im Irgendwo verpuffen sehen zu müssen.
Wie war das noch, mehr als jede zweite AE hat keinen Ausbildungsabschluss und möge dennoch bis an deren Lebensende gepudert und gepampert werden?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#14
(19-02-2012, 18:33)beppo schrieb: Fast noch abstruser ist der Videobeitrag, der unten verlinkt ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/v...danke%2521

Einen so schlecht recherchierten Blödsinn hatte ich dem ZDF bisher gar nicht zugetraut.

Interessant finde ich aber die Anrechnungsmöglichkeit von sonstigen Zahlungen des Vaters.
Damit bauen sie noch mehr Schnörkel an ihr Kartenhaus. Smile
Und am Ende sagt die RA der Mutti, "wir werden dafür sorgen, dass er Arbeitet findet um Unterhalt bezahlen zu können !"
Kleiner Haken: Der Vater wohnt in Spanien, 25% Arbeitslosen.
Vielleicht soll der spanische König sie persönlich zum Arbeitsministerin ernennen. Schickt sie rüber Big Grin
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#15
Beppos Link ist köstlich:

Der Vater in Spanien und das Jugendamt weiss schon, das es fast aussichtslos ist, dort weiter zu intervenieren.

Und der Kracher ist die Rechtsanwältin: Wir bleiben weiter am Ball, das der Vater dort in Spanien Arbeit findet um Unterhalt bezahlen zu können. Big GrinBig GrinBig Grin (ich krieg gleich einen Lachkrampf)

Ne Frage: Wie wollen die das anstellen?

In Spanien existiert keine Arbeitspflicht, auch nicht wegen Unterhalt. Da können die machen, was sie wollen. Wenn er nicht freiwillig zahlt, war es das. Ende! Die können vielleicht mal häflich nachfragen, ob er Arbeit gefunden hat, mehr nicht. Auffordern oder ihm befehlen, das er Arbeit zu suchen hat, ist denen nicht erlaubt, das darf, wenn überhaupt, nur ein dortiges Gericht und die Spanier mögen es gar nicht, das man in ihre Souveränität reinpfuscht.

In Spanien haben die Behörden im Moment auch andere Probleme als für die reichen Deutschen auch nur einen Cent einzutreiben, Deutschland hat im Moment genug Geld.

Wollen sie ihn etwa nach Deutschland zwangsdeportieren und ihn in Deutschland zu Zwangsarbeit prügeln? Da lache ich aber mal herzlich.

Der Beitrag zeigt doch nur, in Spanien ist man zu Zeit sowas von sicher, man braucht nur die Arbeitsloskeitsstatistiken nach Hause zu schicken, dann ist schon Ruhe im Karton.
Man merkt schon, wie verzeifelt die sind. Wenn die Tochter 18 ist, haben sie es hinter sich, dann können die in Spanien sowieso nicht mehr vollstrecken, der Titel kann dann nicht mehr vollstreckt werden.

Die sollen einen Vollstreckungsversuch unternehmen (wird sowieso nichts werden oder im Sande verlaufen) und damit hat es sich!
Mehr dürfen die sowieso nicht unternehmen, Ende!

Wer die Realität sieht, und das wissen die meisten User hier, in Spanien ist man sehr sicher und in diesen Zeiten heute nochmal doppelt und dreifach.

Gruss gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#16
(19-02-2012, 18:33)beppo schrieb: Einen so schlecht recherchierten Blödsinn hatte ich dem ZDF bisher gar nicht zugetraut.

Ist doch gut. Tolle Werbung für die Strategie: "Nach Spanien absetzen und seine Ruhe vor den deutschen Unterhaltswahnsinnigen haben".
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#17
Deswegen haben sie das Ende der Geschichte ja auch offen gelassen.
Klassischer Cliffhanger. Nur dass sie den 2. Teil des Films nicht mehr gedreht haben.
Lohnt sich bei so schlechten und erfolglosen Filmen eben nicht. Smile

@gleichgesinnter, irgendwie habe ich geahnt, dass du daran besondere Freude haben würdest.
Weiß auch nicht wieso. Smile
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#18
Ich finde die Rechtsverdreherin köstlich...
Die geht jetzt bestimmt nach Spanien, nimmt sich den Kerl mal zur brust und motiviert ihn und besorgt ihm n tollen Job. Und das Ganze wird natürlich im TV gezeigt. Das wäre doch mal n ganz tolles Happy End.
Nur da gibt's ein Problem, die Rechtsverdreherin ist angepestet, weil sie für ihr mickriges Honorar keinen Selbstläufer-Fall bekommen hat...

Wenn man mal genau überlegt was im letzten Fall dahinter steckt, merkt man, dass selbst wenn der Vater 330€ zahlen würde, Mutti mit Kind genua das Gleiche wie vorher zur Verfügung hätten. Mutti ist nämlich arbeitsunfähig und lebt deshalb garantiert von ALG2, das sich entsprechend vermindert. Für die Tochter wäre es sicherlich besser, wenn sie von ihrem Vater mal öfter in den ferien nach Spanien eingeladen werden würde.
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#19
(20-02-2012, 15:39)MitGlied schrieb: Die geht jetzt bestimmt nach Spanien, nimmt sich den Kerl mal zur brust und motiviert ihn und besorgt ihm n tollen Job.

Na das ist doch mal was. Frau Bindestrich-Anwältin kümmert sich um arbeitslose Unterhaltspflichtige.
Ich bin zwar nicht barunterhaltspflichtig, habe aber z.Zt. keinen Job. Vielleicht sollte ich die Dame mal anschreiben, und sie besorgt mir eine Stelle? Smile

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#20
(20-02-2012, 15:39)MitGlied schrieb: .... dass selbst wenn der Vater 330€ zahlen würde, Mutti mit Kind genua das Gleiche wie vorher zur Verfügung hätten. Mutti ist nämlich arbeitsunfähig und lebt deshalb garantiert von ALG2, das sich entsprechend vermindert.
Eben. Egal was der Vater bezahlt - solange die Mutter arbeitsscheu bleibt, wird das Kind gezwungen auf ALG2 Niveau zu leben.

So wird auch regelmäßig die Kinderarmutslüge in den Medien breitgetreten - die meisten dieserr Kinder gelten nur als "arm" weil sie bei der nichtarbeitenden Mutter leben müssen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#21
Originalton in dem Beitrag: "Die Mutter ist Arbeitsunfähig", ergo, sie ist unfähig Arbeiten zu gehen, sie will nicht arbeiten gehen.

Warum soll der Vater das dann tun?

Ganz einfache Frage und Rechnung...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#22
sorglos schrieb:So wird auch regelmäßig die Kinderarmutslüge in den Medien breitgetreten - die meisten dieser Kinder gelten nur als "arm" weil sie bei der nichtarbeitenden Mutter leben müssen.
Armut besteht in nicht wenigen Fällen auch dort, wo vollzeitlich gearbeitet wird. Auch arbeitende Mütter verbessern die finanzielle Situation der betroffenen Kinder nicht unbedingt.

Das gilt auch für arbeitende Väter!

Wie groß der Anteil der Kinder wirklich ist, die durch einen Wechsel von der arbeitenden Mutter zum arbeitenden Vater finanziell besser gestellt sind, wäre zu wissen recht interessant.





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#23
Also auf den Mädels-Seiten meckern zwar AE-Väter auch über den ausbleibenden Unterhalt der Mütter, aber auf eine Klage lassen es die wenigsten Väter ankommen.

Im Gegensatz zu den Müttern sind die Väter dort auch am Umgang mit dem anderen Elternteil interressiert. Hier werden auch die Regeln nicht strickt eingehalten, sondern die Regeln richten sich nach dem Bedarf des Kindes/der Kinder.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#24
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708802.pdf

In Wahrheit geht es natürlich um noch schnelleren und leichteren Zugriff auf das Geld des Vaters, vulgo "Der Pflichtige" und hat natürlich keine 10 Jahre gebraucht wie das GSR für uneheliche Väter.
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#25
Du weißt ganz genau, dass es nur um das Kindeswohl geht! Angel

Der Bundesrat erhofft sich von der Reform eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sowie eine Verminderung von Gerichtsverfahren. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, müssen weitere Reformmaß- nahmen geprüft werden. Ziel ist die notwendige Gewinnung von Arbeitskapazitäten bei den Unterhaltsvorschussstellen, um im Zusammenwirken mit anderen Stellen die Leistungs- fähigkeit und die persönliche Verantwortungsübernahme der Eltern für ihr Kind zu stärken. Damit könnte die Gesamt- situation des Kindes langfristig verbessert werden.
Der Bundesrat erinnert daran, dass im Rahmen der Gesamt- Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen auch der Unterhaltsvorschuss als wichtige familienpolitische Leistung untersucht wird. Hieraus gewonnene Erkenntnisse sind für eine Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussge- setzes, gerade auch im Zusammenwirken mit anderen fami- lienpolitischen und Sozialrechtlichen Leistungen zu nutzen. Schnittstellenprobleme, die bei den Leistungsberechtigten und bei der Verwaltung zu Aufwand und Kosten führen, müssen beseitigt werden, um mehr Kapazitäten für die Förderung des Kindeswohls zu gewinnen.


Die langjährigen Erkenntnisse bzgl. eines gemeinsamen Sorgerechts ab Geburt sind selbstredend unrelevant.

Du Kind gemacht, Du zahlen muss!

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