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Radikaler Durchgriff der Zwangsvollstreckung beschlossen
#6
Locker bleiben!

Hier in Spanien ist es schon richtig, das durch diese NIE Nummer vollstreckt werden kann, ABER, und das ist ganz wichtig, es geht nicht so einfach.

Die Vollstreckung muss beim gericht beantragt werden und der Betrag, den der Gläubiger per Titel nachweisen muss, dort angegeben werden.
Jetzt der grosse Unterschied zu Deutschland: Der Gläubiger wird niemals erfahren, welchen Besitz der Schuldner hat oder welches Vermögen. Das kann das Gericht herausbekommen, darf aber dem Gläubiger nicht mitgeteilt werden.
Bei Ausländern ist es die NIE Nummer oder die Steuernummer NIF (fast immer gleich).

Und das mit dem ultraschnell ist wahrhaftig ein Märchen. Es dauert MONATE.

Viele Arbeitsverträge sind halbe Nomina (halber Gehaltszettel), der Rest wird schwarz ausgezahlt. Vollstreckung ? Fast unmöglich, weil legales Einkommen viel zu niedrig.
Das "Nichtresidentkonto ist und belibt im Moment noch für Ausländer die wichtigste Bastion bei drohender Vollstreckung. Hier hat das Gericht keinen Zugriff.
Und jetzt das Schmankerl für alle die Spanien als neue Heimat sehen wollen:

Wer gut vorbereitet ist, der nimmt sein Geld, macht ein S.L. auf, deponiert sein Geld dort hinein. Über diese S.L. macht er ein Konto auf, lässt sich ne Kreditkarte geben und schon kann jeder versuchen zu vollstrecken, bis die Schwarte kracht.

Nächste Möglichkeit: Konto in Österreich aufmachen und Adresse in Spanien angeben. Hat ein Freund von mir gemacht. Die Überweisen sein Gehalt sogar dort hin, online. Er hat Visa Electron, kann überall abheben, hat Zugriff über Internet auf sein Konto, EU Überweisungen kein problem und kostet nichts. Und, er ist sicher vor Vollstreckungen. Bombensicher!

Und jetzt der Hammer, der an Dreistigkeit nicht zu überbieten ist, aber wirklich wahr ist:

Deutscher hat imense Schulden in Deutschland, er wandert aus. baut sich hier auf den Kanaren neues Leben auf, fliegt hin und wieder nach Deutschland, macht bei einer DEUTSCHEN Onlinebank ein Konto auf und lässt alles darüber laufen.
Die Gläubiger wissen , das er in Spanien lebt, sagte er, genau deswegen suchen sie seit Jahren nicht mehr in Deutschland, also direkt in der Höhle des Löwen. Und das seit 6 Jahren, sagt er. Keine Probleme!

Nochwas: In Spanien gibt es keine eidesstattliche Versicherung und man muss dem Gricht auch nicht mitteilen, welches Vermögen man besitzt. Es ist im spanischen Grundgesetz verankert, das niemand gegen sich selbst aussagen muss. Eagal wann und wo.
Also einfach sagen, man hat nichts, und gut ist. Dann müssen die selber suchen. Wer vorbereitet ist, der hat sowieso nichts zu befürchten.

EIGENES bewohntes Haus (angemeldet) ist in Spanien auch nicht vollstreckbar, erst beim vererben, also nach dem Tod des Schuldners.

Es gibt noch eine reihe anderer Schlupflöcher (Anwalt, Venezuelakonto, Travellerscheckkonto usw.), die aber im Moment nicht aufzählen kann, weil ich keine Zeit habe.

Hier gibt es noch massig Möglichkeiten, die in Deutschland undenkbar wären und hier ein schönes Leben von seinem verdienten Geld verheissen.

Mach ich dann Montag!

Gruss und schönes WE

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Radikaler Durchgriff der Zwangsvollstreckung beschlossen - von gleichgesinnter - 20-06-2009, 10:27

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