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Scheidung Schweiz-Deutschland
#1
Hallo

Meine Exe ist nach der Trennung vor einigen Jahren nach Deutschland zurück in ihre Heimat, ich bin in der Schweiz geblieben. 
Nach 5 Jahren beidseitigen Ignorierens, hat sie in Deutschland die Scheidung eingereicht. Das Gericht fordert nun einen Rentenbescheid von mir und von der 2. bwz 3. Säule eine Leistungsberechnung nebst "Durchführbarkeitserklärung" meine Pensionskasse hat mir telefonisch vehement davon abgeraten ein solches Papier abzugeben, da die 2. und 3. Säule keine ausländische Gerichtsbarkeit akzeptiere.

Was passiert denn, wenn ich der Forderung einfach nicht nachkomme und diese Information verweigere?
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#2
Keine Ahnung. In Deutschland würden die direkt bei der Rentenversicherung nachfragen, die muss Auskunft geben.
Da dir aber deine Pensionkasse vehemnt abgeraten hat, liegt es nahe erstmal zu schweigen.
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#3
So weit ich weiss, können die das zwar verlangen, du musst es aber nicht liefern. Und wenn die Pensionskasse das schon rät. Würde mich an deiner Stelle an diesen Anwalt wenden: http://www.ra-luecke.ch/referenz.html
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#4
Da sie die Scheidung in Deutschland eingereicht hat, scheint sie nicht besonders geldgeil zu sein, sondern die Sache irgendwie hinter sich bringen zu wollen. Ich würde in der Situation eher kooperieren, als eine Front aufzubauen. Letztlich sind alle Entscheide der Familiengerichtsbarkeit direkt international durchsetzbar - ohne Überprüfung durch ein lokales Gericht. Die Mitteilung, dass "die 2. und 3. Säule keine ausländische Gerichtsbarkeit akzeptiere" ist insofern falsch, als es dann einfach über den internationalen Rechtsweg durchgesetzt wird. Auch dann überprüft das lokale Gericht den Entscheid nicht, sondern 'exekutiert' ihn nur. Und damit wird die Angelegenheit nur noch teurer und dauert noch länger. Sie wird es ohnehin irgendwann rausbekommen - notfalls mittels Zwangsmaßnahmen. Und bei internationalen Anfragen kann man davon ausgehen, dass die Behörden das irgendwie umsetzen.
https://t.me/GenderFukc
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