01-08-2019, 09:20
Zum Thema Aufstocken wegen Kindesunterhalt. Der Artikel beschreibt ganz gut, wie es vom Prinzip her funktioniert.
Kindesunterhalt zum Nulltarif
https://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki...index.html
PS: Bin auch Aufstocker mit Firmenwagen. Wegen des SGBII Leistungsbezuges (Aufstocken mit Hartz IV) ist es wichtig, daß man bei der Inanspruchnahme des Dienstwagens
keine Wahlfreiheit hat (ob die Stelle mit oder ohne Firmenwagen angetreten werden kann). Ansonsten würde man die Privatnutzung des FW als anrechenbares Einkommen auf den
ALG II Anspruch anrechnen (SG Berlin, 05.03.2019 - Aktenzeichen S 127 AS 16902/16).
Kindesunterhalt zum Nulltarif
https://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki...index.html
PS: Bin auch Aufstocker mit Firmenwagen. Wegen des SGBII Leistungsbezuges (Aufstocken mit Hartz IV) ist es wichtig, daß man bei der Inanspruchnahme des Dienstwagens
keine Wahlfreiheit hat (ob die Stelle mit oder ohne Firmenwagen angetreten werden kann). Ansonsten würde man die Privatnutzung des FW als anrechenbares Einkommen auf den
ALG II Anspruch anrechnen (SG Berlin, 05.03.2019 - Aktenzeichen S 127 AS 16902/16).
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater