07-01-2019, 17:48
Ehegattenunterhalt geht nach ehelichen Verhältnisse und ehebedingten Nachteilen, Betreuungsunterhalt ist eine Lohnfortzahlung.
Für Betreuungsunterhalt müssen die Gründe beim Kind liegen. Ein behindertes Kind zum Beispiel.
Für Betreuungsunterhalt müssen die Gründe beim Kind liegen. Ein behindertes Kind zum Beispiel.