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Mehrbedarf/Sonderbedarf ohne Kind?
#1
Question 
Hallo allerseits,

würde gerne wissen: Gibt es sowas wie Sonder- und Mehrbedarf auch für reinen Ehegattenunterhalt wie Trennungs- und nachehelichen? Oder spielen diese beiden Begriffe nur rein, wenn Kinder im Spiel sind (sprich bei Betreuungs- und Kindesunterhalt)?

Anders gefragt: Welche Möglichkeiten hat eine Ex ihren Unterhalt weiter zu maximieren, über außerordentliche Einmalzahlungen z.B. für ein neues Gebiss, Brille, Operation o.ä.?

Danke Euch. Tongue
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#2
Es gibt beim Ehegattenunterhalt nur den "trennungsbedingten Mehrbedarf". Das hat aber nichts mit dem Mehr- oder Sonderbedarf beim Kindesunterhalt zu tun. Die Tatbestände beim Kindesunterhalt gibts bei Ehegattenunterhalt nicht.
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#3
Danke p__, Du formulierst es immer so schön kurz und knackig, was fällt Dir so zum "trennungsbedingten Mehrbedarf" ein? Wink
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#4
Erhöhter Bedarf durch die doppelte Haushaltsführung, § 1581 BGB.
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