Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Mehrbedarf/Sonderbedarf ohne Kind?
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Hallo allerseits,

würde gerne wissen: Gibt es sowas wie Sonder- und Mehrbedarf auch für reinen Ehegattenunterhalt wie Trennungs- und nachehelichen? Oder spielen diese beiden Begriffe nur rein, wenn Kinder im Spiel sind (sprich bei Betreuungs- und Kindesunterhalt)?

Anders gefragt: Welche Möglichkeiten hat eine Ex ihren Unterhalt weiter zu maximieren, über außerordentliche Einmalzahlungen z.B. für ein neues Gebiss, Brille, Operation o.ä.?

Danke Euch. Tongue
Es gibt beim Ehegattenunterhalt nur den "trennungsbedingten Mehrbedarf". Das hat aber nichts mit dem Mehr- oder Sonderbedarf beim Kindesunterhalt zu tun. Die Tatbestände beim Kindesunterhalt gibts bei Ehegattenunterhalt nicht.
Danke p__, Du formulierst es immer so schön kurz und knackig, was fällt Dir so zum "trennungsbedingten Mehrbedarf" ein? Wink
Erhöhter Bedarf durch die doppelte Haushaltsführung, § 1581 BGB.