Betreuungsunterhalt ist demnach etwas niedriger als Ehegattenunterhalt.
Nun ist die Frage, ob eine böse bzw. stinkfaule Mutti durch Umherwedeln mit einem Attest ihren Betreuungsunterhalt auch bis zum 12. LJ oder gar Volljährigkeit des Kindes ausdehnen kann.
Nun ist die Frage, ob eine böse bzw. stinkfaule Mutti durch Umherwedeln mit einem Attest ihren Betreuungsunterhalt auch bis zum 12. LJ oder gar Volljährigkeit des Kindes ausdehnen kann.