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KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV
#14
(16-11-2016, 21:16)p__ schrieb: Natürlich kommt die Arbeitsagentur sofort zum Vater, wenn die Ex dort Geld will. Und dass der Vater problemlos seine Zahlungen nachweisen kann und wird, ist der nächste Schritt. Und zack, Sozialleistungsbetrug, Erschleichen von staatlichen Sozialleistungen, ohne dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen aus dem Sozialrecht vorliegen.

Ich kenne einen Fall, wo eine Frau Hartz4-Leistungen bezieht wegen Erwerbsunfähigkeit. Ohne dass jemals diese Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde, weder von der Rentenversicherung (sonst bekäme die Dame ja EU-Rente, Ansprüche hat sie ja) noch von sonst jemandem.

Das Jobcenter will vom Ex-Mann, der den ausgeurteilten und titulierten nachehelichen Unterhalt treu und brav zahlt, den Differenzbetrag zur Grundsicherung eintreiben.

Hier haben Jobcenter und Frau einen Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen - Leistungsbezug aus vorgetäuschten Gründen mit anschliessendem Ausgleich durch den Unterhaltspflichtigen über dessen Unetrhaltspflicht hinaus.

Wenn sich Ex-Frauen den nervenzehrenden Streit um Unterhaltsleistungen ersparen wollen, gehen sie einfach zum Jobcenter, kassieren ALG2 und lassen das Jobcenter das Geld eintreiben.
Die Frauen nutzen einfach nur die vorhandenen Möglichkeiten - und natürlich nur das, was ihnen zusteht....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - von Austriake - 17-11-2016, 08:41

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