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Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart
(16-11-2016, 16:02)tomtom schrieb: In dem Schrieb steht, ich sei zu Unterhalt meinen Kindern und meiner Ex ggü. verpflichtet und soll Auskunft über Vermögen geben. Haben die mich verkackeiert? Werde ich darüber wieder unterhaltspflichtig ihr gegenüber? Wir sind noch im Trennungsjahr.

Ja, bist Du. Die Vereinbarung zwischen Deiner Ex und Dir bezüglich des Unterhaltsverzichts wird genau zu dem Zeitpunkt null und nichtig, zu dem sie staatliche Leistungen in Anspruch nimmt. In dem Fall ginge nämlich Eure Vereinbarung zu Lasten von Dritten, nämlich dem Staatssäckel, und das ist nicht zulässig - klar, sonst würde ja jeder seine Unterhaltsverpflichtungen auf den Steuerzahler abwälzen.
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RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - von Theo - 16-11-2016, 17:21

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