Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart
#87
Hallo, Aktualisierung verbunden mit Fragen: wie schon geschrieben arbeiten wir an der Scheidungsfolgenvereinbarung. Und wie schon geschrieben ist das Kapitel KU schwierig. RÄ hat einen wachsweichen "Vorschlag" gemacht. Meiner Meinung nach nicht rechtsverbindlich.

U.a. steht drin, dass wir erstmal so weitermachen wie bisher (ich habe gerechnet und überwiesen), dass ich mich aber verpflichte jederzeit eine Urkunde vom JA zu unterschreiben. Bisher war ich immer über 100%DDT, weil mein AG aufgestockt hat. Das dürfte mit Monatsende wegfallen, so dass ich bis auf weiteres bei ca. 100% stehen werde. Die Berechnung kann sehr leicht strittig werden, weil Krankenkosten enthalten sind etc. Meine Befürchtung ist, dass ich quasi einen Tag nach Unterschrift Vereinbarung das Thema KU übers JA an der Backe habe.

1. Habe entsprechen den Vorschlägen aus diesem Thread einen Mixbetrag vorgeschlagen. RÄ meint statisch (Fixbetrag) würde schon gar nicht gehen. Alle Titel wären dynamisch (vermutlich ihre Forderung, auch wenn es rechtlich nicht so sein sollte).

2. RÄ meint, Ex könnte eh jederzeit aufs JA gehen, egal ob ich mich in der Vereinbarung dazu verpflichte. Und ich müsste unterschreiben. Also solle ich mich nicht an der Formulierung stören.

3. Und nochmal Thema Notar: RÄ meint, die Formulierung mit JA sei deswegen drin, weil bei festgesetzten Betrag die Notarkosten sich nach dem fünffachen Jahreswert des Unterhaltsbeitrages berechnet und sie "uns Notarkosten" ersparen möchte. Dass dafür rechtlich nur Schreibgebühren anzusetzen sind, stimme nicht. Ich solle nicht so viel im Netz surfen :-|

Tja, meine Fragen? Bin verwirrt...

A. Wie verhalte ich mich, für den Fall wir titulieren nicht über die Vereinbarung und Madam kommt mit JA an? Nicht unterschreiben? Ziel: §240, nicht §239. RÄ erklärt mir übrigens immer wieder es gibt keinen Unterschied :-|

B. Falls RÄ unrecht hat mit den Notarkosten (natürlich geht das ganze über den "Hausnotar" der RÄ): was tun, dass nur die Schreibkosten anfallen?

C. Ich denke es wäre besser, den aktuellen Stand (KG, 100% DDT) festzuschreiben, damit spätere Änderungsklagen dagegen verglichen werden können. Was meint ihr? Bin verunsichert, weil mich die RÄ damit überzeugen wollte, dass es doch besser sei, wenn wir noch keinen Titel machen.

Das Thema mögliche Freistellung über 100% (Che) habe ich gerade erst wieder gelesen. Wäre vielleicht noch einen Vorschlag für die Gegenseite. Versuche ich noch.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart - von tomtom - 21-07-2016, 18:56

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Suche Anwalt für Auskunftsklage PLZ 2.... Marcus 1 1.925 24-05-2020, 16:20
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV Zahlesel_RUS 25 12.787 04-07-2018, 23:42
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS
  Suche guten Rechtsanwalt Raum Stuttgart Deniz80 3 5.657 30-01-2017, 13:10
Letzter Beitrag: Umgangsvereitelung_wasnun
  Unterhalt/ Teilzeit und Harz 4 Aufstockung d-reez 31 64.725 17-03-2015, 13:32
Letzter Beitrag: the notorious iglu

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste