21-10-2012, 11:29
Artikel eines Rechtsverlages vom 19.10.2012 unter der bezeichnenden Neben-Überschrift "Rechtstheorie und Praxis"
Auszüge:
Für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts getrennt lebender Eltern besteht zur Zeit keine wirksame gesetzliche Regelung, weil das entsprechende Gesetz für verfassungswidrig erklärt wurde. In der Praxis ziehen die Väter bei Unstimmigkeiten fast immer den Kürzeren.
Der Gesetzgeber legt zwar am laufenden Band Entwürfe und Gesetze zur rechtlichen Gleichstellung von Vätern aller Art vor. Doch in der Praxis ist der Vater als Sorgeberechtigter gegen den Wunsch der Mutter etwa so präsent wie Frauen im Aufsichtsrat. (...)
Väter fast rechtlos
Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf kritisiert diese in der Praxis verbreitete Rechtsprechung. Die Richter berücksichtigen nach seiner Auffassung nicht hinreichend, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil fast keine gegen den Willen des anderen Elternteils durchsetzbare Rechte hat.
Weder von Ärzten noch von Kindertagesstätten oder Schulen kann er beispielsweise ohne Zustimmung des anderen Teils Auskünfte über sein Kind einholen. Gerade wenn er den Eindruck hat, dass sein Kind in einem dieser Lebensbereiche Hilfe benötigt, habe er kaum die Chance, auch nur an die hierfür erforderlichen Informationen heranzukommen. Ob dies mit den nach Art. 6 GG gewährleisten Elternrechten und Erziehungspflichten vereinbar ist, scheint zumindest fraglich.
(OLG Brandenburg, Beschluss v 26.06.2012, 10 UF 45/12)
http://www.haufe.de/recht/familien-erbre...42952.html
Was für grossartige Erkenntnisse eines Anwalts! Das Sorgerecht heutiger Konstruktion gibts ja auch erst seit 1977. Die Roben und ihre Vorgesetzten hat es in 35 Jahren nie interessiert, ob dieses Sorgerecht überhaupt in der Praxis existiert. Die Gelackmeierten waren ja fast immer nur die Väter.
Auszüge:
Für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts getrennt lebender Eltern besteht zur Zeit keine wirksame gesetzliche Regelung, weil das entsprechende Gesetz für verfassungswidrig erklärt wurde. In der Praxis ziehen die Väter bei Unstimmigkeiten fast immer den Kürzeren.
Der Gesetzgeber legt zwar am laufenden Band Entwürfe und Gesetze zur rechtlichen Gleichstellung von Vätern aller Art vor. Doch in der Praxis ist der Vater als Sorgeberechtigter gegen den Wunsch der Mutter etwa so präsent wie Frauen im Aufsichtsrat. (...)
Väter fast rechtlos
Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf kritisiert diese in der Praxis verbreitete Rechtsprechung. Die Richter berücksichtigen nach seiner Auffassung nicht hinreichend, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil fast keine gegen den Willen des anderen Elternteils durchsetzbare Rechte hat.
Weder von Ärzten noch von Kindertagesstätten oder Schulen kann er beispielsweise ohne Zustimmung des anderen Teils Auskünfte über sein Kind einholen. Gerade wenn er den Eindruck hat, dass sein Kind in einem dieser Lebensbereiche Hilfe benötigt, habe er kaum die Chance, auch nur an die hierfür erforderlichen Informationen heranzukommen. Ob dies mit den nach Art. 6 GG gewährleisten Elternrechten und Erziehungspflichten vereinbar ist, scheint zumindest fraglich.
(OLG Brandenburg, Beschluss v 26.06.2012, 10 UF 45/12)
http://www.haufe.de/recht/familien-erbre...42952.html
Was für grossartige Erkenntnisse eines Anwalts! Das Sorgerecht heutiger Konstruktion gibts ja auch erst seit 1977. Die Roben und ihre Vorgesetzten hat es in 35 Jahren nie interessiert, ob dieses Sorgerecht überhaupt in der Praxis existiert. Die Gelackmeierten waren ja fast immer nur die Väter.