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Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips
#26
Dies erwähnte mein RA nebenbei.
Mal schauen, sprach der Blinde -Smile
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#27
(15-09-2012, 19:32)webmin schrieb:
Zitat:Dann könnte m.W. nur 20% Ersparnis eingerechnet werden.
Meinst du die 20% aus den Unterhaltsleitlinien des OLG?
An dem Punkt sind wir ja vorbei.
das hätte ich aber darauf ankommen lassen, wenn skippers berechnung entsprechend günstiger ausgefallen wäre ...

Ich bin sehr gespannt auf das Urteil und auf seine Begründung.
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#28
Zitat:Ich weiss nicht was diesen Richter dazu bewegt trotz der jüngsten Verfassungsurteile, so etwas zu urteilen.

Ich hatte es doch schonmal in einem Kommentar bei den Gerichtsurteilen schrieben, das diese Verfassungsurteile die OLGs nicht im geringsten interessieren und die OLGs weitermachen wie bisher.

Aber auf meine Kommentare gab es dann so schöne Antworten wie:

Das dürfen die nicht ignorieren...die werden sie beachten müssen, bla bla bla

Ich hoffe endlich mal, das ich auch mal ernst genommen werde.

Nochmal: die Verfassungsurteile interessiert die OLGs nicht im geringsten und die werden weiter so urteilen, wie ihnen beliebt, auch bei web.

Irgendwann werdet ihr es mal verstehen, das die OLGs sich vom Bundesverfassungsgericht nix sagen lassen. Punkt!

Wer nochmal lesen will: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6207

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#29
Die BVerfG-Urteile eröffnen jedenfalls Wege, auch in seinem Fall. Hätte das BVerfG anders geurteilt, wären diese Wege von vornherein verschlossen gewesen. Noch ist die Sache nicht zu Ende, warten wir mal die schriftliche Urteilsbegründung ab. Wenn möglich, anonymisiert veröffentlichen.
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#30
Zitat:Ich hatte es doch schonmal in einem Kommentar bei den Gerichtsurteilen schrieben, das diese Verfassungsurteile die OLGs nicht im geringsten interessieren und die OLGs weitermachen wie bisher.
Diesen und andere Kommentare waren längst von mir zu Kenntnis genommen worden.
Kurzfristig änderte sich meine Meinung durch die Aussage meines RA, dass gerade der 12. Senat beim OLG Hamm(das darf er ruhig lesen und zur Kenntnis nehmen :-) ) durch die jüngsten Urteile aus Karslruhe positiv beeinflusst wäre.
Auf meine Frage hin(noch während der Verhandlung) wie klein doch die Halbwertzeit Karlsruher Urteile zu sein scheint, zuckte mein RA nur die Schultern und der Vorsitzende sagte: Allein schon durch die Tatsache dass sie mit ihrer LGin zusammenleben, macht sie schon Leistungsfähig(logisch ungeachtet meiner tatsächlichen Fahrtkosten). Also hatte er den Wink schon verstanden.
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#31
(15-09-2012, 12:14)Das Nerdliche Orakel schrieb:
(15-09-2012, 11:47)Petrus schrieb: Jetzt ist sie im Heim und es gibt erstmal garnichts mehr.
Die Exe oder die Tochter?
Die Tochter - wo die Ex sich aufhält weiss ich nicht.
https://t.me/GenderFukc
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#32
(16-09-2012, 11:05)webmin schrieb: Auf meine Frage hin(noch während der Verhandlung) wie klein doch die Halbwertzeit Karlsruher Urteile zu sein scheint, zuckte mein RA nur die Schultern und der Vorsitzende sagte: Allein schon durch die Tatsache dass sie mit ihrer LGin zusammenleben, macht sie schon Leistungsfähig(logisch ungeachtet meiner tatsächlichen Fahrtkosten). Also hatte er den Wink schon verstanden.

Solche Hinweise würde ich nicht während der Sitzung geben, sondern mir für die Beschwerde trocken halten.

Sonst schmiedet der schwarze Ritter seinen Erguss noch schnell BVerfG konform um.

Z.B. was er nicht alles getan hat um zu prüfen, ob du nicht vielleicht doch in der Lage gewesen wärst, einen halben Geldspeicher im Monat zu verdienen.
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#33
(16-09-2012, 15:50)beppo schrieb: Solche Hinweise würde ich nicht während der Sitzung geben, sondern mir für die Beschwerde trocken halten.
so geschehen in eigenen Angelegenheiten:
Die KM legt gg das AG-Urteil Berufung ein.
Ich ebenfalls.

Auf meine Berufung hin teilt das OLG (ob aus Fairness oder aus Taktik, sei mal dahingestellt) mit, dass es beabsichtigt, sie abzuweisen, weil ich ganz offensichtlich nicht nachgewiesen hätte, die Möglichkeiten des Arbeitsmarktes, auf dem ich meiner Aus- und Vorbildung entsprechend genügend verdienen könnte, auszunutzen.

Ich habe (hier liegt der Bezug zu beppos Posting) sofort mit einer Gegenvorstellung reagiert und auf den Unsinn der richterlichen Argumente hingewiesen. Die Argumentation des OLG war schon hinsichtlich ihrer Oberflächlichkeit vollkommen absurd.

Und prompt haben diese Zauberlehrlinge der §§-Magie im Berufungsverfahren ihre eigene Argumentation fallenlassen um mir vorzuwerfen, ich hätte (mit gleichen Argumenten) den 2. Arbeitsmarkt über die von mir bereits geleistete Nebenbeschäftigung hinaus nicht in Anspruch genommen ....
Jedenfalls dort wäre mir weiterer Zusatzverdienst möglich gewesen .

Du kannst Dich drehen und wenden wie du willst:
gegen richterliche Willkür bist du machtlos.

Und bevor solche Rechtsbrüche vom BVerfG korrigiert werden (meine Vb ist -vermutlich wegen eines entscheidenden Formfehlers- nicht angenommen worden), haben Väter meistens die Gute Laune verloren und ihre Energie verbraucht und lassen die Dinge auf sich beruhen.
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#34
(16-09-2012, 17:00)Ibykus schrieb: Und prompt haben diese Zauberlehrlinge der §§-Magie im Berufungsverfahren ihre eigene Argumentation fallenlassen um mir vorzuwerfen, ich hätte (mit gleichen Argumenten) den 2. Arbeitsmarkt über die von mir bereits geleistete Nebenbeschäftigung hinaus nicht in Anspruch genommen ....
Jedenfalls dort wäre mir weiterer Zusatzverdienst möglich gewesen .
Zwar lese ich das nicht zum ersten Mal - aber es wird mir jedesmal wieder schlecht.
https://t.me/GenderFukc
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#35
aber sie haben mir 'in die Karten' gespielt.
Denn z.zt. bin ich als nicht sorgeberechtigter Vater auch 'nur' zu fiktiven Unterhalt verpflichtet.

Damit bestätigen sie in gewisser Weise meine Rechtsauffassung:

kein Sorgerecht - kein Unterhalt.
Basta!

So werde ich mich genüsslich in dem wieder eingestellten Ermittlungsverfahren selber belasten, damit die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wieder aufgenommen werden und man sich nicht in die fixe Idee fest beißt, wegen der wiederholten Einstellung würde sich mein Akteneinsichtsbegehren erledigen.
Immerhin hatte mich ja die Generalstaatsanwaltschaft belehrt, die Aufnahme der Ermittlungen erfordere keinen hinreichenden Tatverdacht sondern lediglich Hinweise auf strafbares Verhalten.
Können sie haben! Angel

Mir scheint, diese Behörde ist nicht ausgelastet.
Wenn's nicht so traurig wäre ...
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#36
(17-09-2012, 14:59)Ibykus schrieb: Mir scheint, diese Behörde ist nicht ausgelastet.
Wenn's nicht so traurig wäre ...
Kann irgendwie nicht sein - zwar habe ich es noch nicht öffentlich gemacht, aber was die Krähen in meinem Fall eingestellt haben, stellt so ziemlich einiges von dem in den Schatten, was an juristischen Verfahren in letzter Zeit überhaupt durch die Presse ging.

Aber Scherz beiseite - ich wiederhole, was ich früher geschrieben habe: Recht ist völlig willkürlich und es gibt praktisch keine Regeln.
https://t.me/GenderFukc
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#37
HIER hat eine mir nahestehende Person(selbst eine Frau) einen Artikel über mich geschrieben, wofür ich sehr dankbar bin.
Auf dieser Plattform tummeln sich eigentlich Leute rum, die von dieser Thematik nichts oder wenig mitbekommen.
Dabei liegt das Grundproblem nahe bei der Politik.
Sie versprach mir dass sie die Thematik öfters dort aufgreifen wird.
Sie hatte es sehr flach beschrieben, da sie von der Thematik keine Ahnung hat.
Danke Christel!
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#38
(17-09-2012, 18:04)Petrus schrieb: Recht ist völlig willkürlich und es gibt praktisch keine Regeln.
das "Recht" nicht willkürlich ist, kannst Du schon in den Drucksachen und Protokollen des dt.Bt. nachlesen.
Die Legislative ist ja kein kleines Häuflein gelangweilter Idioten. Dort wird schon ordentliche Arbeit geleistet. Was dabei rauskommt, mag nicht immer den Sachlagen gerecht werden, die man zu regeln beabsichtigt hatte ...

Im Familienrecht -davon bin auch ich überzeugt- wird es nicht selten (um das mal vorsichtig auszudrücken) willkürlich mißachtet oder mißbraucht.

webmin schrieb:Sie versprach mir dass sie die Thematik öfters dort aufgreifen wird.
dabei können wir sie gerne unterstützen....
Aber diese Kolumne auf Väterwiderstand 1:1 zu publizieren, kommt wohl nicht gelegen, oder?
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#39
Zitat:Aber diese Kolumne auf Väterwiderstand 1:1 zu publizieren, kommt wohl nicht gelegen, oder?
Nein, war auch nicht so gemeint.
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#40
(18-09-2012, 21:20)webmin schrieb: Sie hatte es sehr flach beschrieben, da sie von der Thematik keine Ahnung hat.

Also ich fand das schon sehr aussagekräftig beschrieben.

Meine aufrichtige Bewunderung, dass Du noch aufrecht stehst.
Ich könnte das nicht und hätte schon den Stöpsel gezogen.
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#41
(19-09-2012, 00:48)Ibykus schrieb:
(17-09-2012, 18:04)Petrus schrieb: Recht ist völlig willkürlich und es gibt praktisch keine Regeln.
das "Recht" nicht willkürlich ist, kannst Du schon in den Drucksachen und Protokollen des dt.Bt. nachlesen.
Die Legislative ist ja kein kleines Häuflein gelangweilter Idioten. Dort wird schon ordentliche Arbeit geleistet. Was dabei rauskommt, mag nicht immer den Sachlagen gerecht werden, die man zu regeln beabsichtigt hatte ...

Im Familienrecht -davon bin auch ich überzeugt- wird es nicht selten (um das mal vorsichtig auszudrücken) willkürlich mißachtet oder mißbraucht
Ich meinte nicht die Legislative, sondern die Rechtsanwendung. Und nach allem, was ich bisher mitbekommen habe, bleibe ich bei der Auffassung. Jedenfalls hat Rechtsanwendung nichts, was man wirklich als wissenschaftlich bezeichnen könnte. Die Büttel ziehen bei jeder Gelegenheit den passenden Paragraphen aus der Schublade und denken sich dann irgendeine verquere Begründung aus, die mehr an Wortspielereien erinnert, denn an Hypothesenüberprüfung. Das gilt für alle Rechtsgebiete.
https://t.me/GenderFukc
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#42
(19-09-2012, 09:21)Petrus schrieb: Die Büttel ziehen bei jeder Gelegenheit den passenden Paragraphen aus der Schublade ....
wenn's man so wäre ...
das würde mich schon beruhigen.

Ich habe den Eindruck, dass man zu oft darauf verzichtet und die "passenden Paragraphen" ignoriert oder mißachtet.

Den Eindruck habe ich jedenfalls im Familienrecht.
Zu anderen Rechtsgebieten will ich mich hier nicht äußern.Ich denke aber, dass die große Mehrzahl der zu entscheidenden Streitigkeiten ordentlich abgehandelt werden.

Brücken- und Dächereinstürze gibts überall.
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#43
(19-09-2012, 20:31)Ibykus schrieb: Zu anderen Rechtsgebieten will ich mich hier nicht äußern.Ich denke aber, dass die große Mehrzahl der zu entscheidenden Streitigkeiten ordentlich abgehandelt werden.

Meine Erfahrungen sind genau gegenteilig. Im Arbeitsrecht und anderen zivilrechtlichen Bereichen. Der krasseste Fall war eine Schulklasse, deren Schüler in einem für alle identischen Sachverhalt einzeln klagen mussten um Schadenersatz zu bekommen. Das Ergebnis war: Ein Drittel erhielt nichts vom Richter zugesprochen, der Rest unterschiedliche Beträge in grosser Bandbreite. Mir ging es genauso im Arbeitsrecht: Identischer Fall, ich bekam Betrag X, meine Kollegin bekam Betrag 2X. Gleicher Anwalt, gleicher Richter.

Wenn dieses Rechtssystem etwas erstaunlich gut macht, dann ist es bei unbedarften Personen die Fiktion eines Rechtsstaats mit nachvollziehbaren Gesetzen aufrecht zu erhalten.
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#44
@p
zumindest in deinem fall war die justiz doch konsequent. wenn's etwas zu verteilen gibt, bekommt die frau doppelt soviel wie der mann. wenn strafen anfallen, kriegen die frauen dann entsprechend weniger, das gleicht sich also wieder aus Wink
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#45
Zitat:Brücken- und Dächereinstürze gibts überall.
Moment @Ibykus.
Du kennst doch meine Fälle aus dem FF!
Wo und an welcher Stelle kannst du ein faires Verhalten der Richter erkennen?
In den 7 mündlichen Verhandlungen vorm AG?(Zeitspiele und ver******** von Anfang an)
Beim Gewaltschutz, wo nach dem Widerspruch oder Beschwerde nach einem 1/2 J. frech ne Anfrage vom OLG kam, ob ich nicht die Beschwerde zurückziehen wolle, da sich der Gew-Schu. ja ebenfalls erledigt hätte?
In der Strafsache, wo der Richter das "Gefühl" hatte ,dass ich wohl meine Frau geschlagen hätte und mich daraufhin verknackt hatte?
Oder der Amtsrichter, der die Tolle Idee hatte den Umgang von einer "Elternarbeit" abhängig zu machen, damit ich nicht vorm OLG in Beschwerde gehe?
Oder das Das Berufungsgericht selbst, dass in meiner Umgangsangelegenheit zwar den Umgang sofort ein wenig ausweitete, wohl aber zur Vollendung noch jetzt ein 3/4 Jahr brauchte, weil von der Gegenseite nur noch Verzögerungstaktik kam.
Oder zu Guter letzt dasselbe Gericht , welches mich dann mit voller Wucht die Unterhaltskeule ins Gesicht schlug?
Also wenn wir von Dächern und Brücken sprechen , befinde ich mich doch eher in Sumatra beim Erdbeben :-)
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#46
(19-09-2012, 20:46)p schrieb: Wenn dieses Rechtssystem etwas erstaunlich gut macht, dann ist es bei unbedarften Personen die Fiktion eines Rechtsstaats mit nachvollziehbaren Gesetzen aufrecht zu erhalten.
"unbedarften" Personen das System des Rechtsstaats mit für sie nachvollziehbaren Gesetzen zu erklären, stelle ich mir auch nicht leicht vor.
Mir jedenfalls gelingt es nicht oft. Aber oftmals weiß ich, wovon und worüber gesprochen wird - auch wenn's kompliziert ist.

Einen "Zweizeiler", in dem Betroffene "identischen Sachverhalte", die juristisch unterschiedlich bewertet wurden, erwähnen, kommentiere ich ohne Aktenkenntnis nur sehr, sehr ungern.
Und NACH Aktenkenntnis sehe ich nicht selten doch Unterschiede, die der Gesetzgeber unterschiedlich zu regeln vorschreibt.

Was insbesondere das Strafrecht angeht, sind die juristischen "Parameter" oftmals so kompliziert, dass "dicke" Kommentare erforderlich sind (die man auch kennen, lesen und verstehen können muss).

Im Übrigen kann ich mich nicht erinnern, jemals einem Verurteilten begegnet zu sein, der davon überzeugt war, zu Recht bestraft worden zu sein Wink

Wir sollten nicht die Benachteiligung, die uns Väter in familienrechtlichen Verfahren begegnet zum Anlass nehmen, um das Kind mit dem Bade auszuschütten. Es ist schwer genug, das konkrete Unrecht zu bekämpfen. Denn auch dazu ist juristischer Sachverstand erforderlich, wenigstens aber nützlich.
Uns pauschal gegen den Rechtsstaat und dessen Regeln zu stellen wird die, von denen wir seine konsequente Beachtung fordern, wenig überzeugen.
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#47
(19-09-2012, 23:41)webmin schrieb: Wo und an welcher Stelle kannst du ein faires Verhalten der Richter erkennen?
zumindest erkenne ich das eine oder andere Verteidigungsverhalten, das mich als Richter auch nicht von der Unschuld (die ich zweifellos bei Dir unterstelle) überzeugt hätte ...

Rechtswissenschaft ist eine sehr komplizierte Geisteswissenschaft. Nicht zuletzt deswegen ist vielfach die Beteiligung von Rechtsanwälten vorgeschrieben. Was man ändern müsste, ist die Gebührenordnung. Die nämlich verleitet RAe oftmals zu rein kaufmännischen Verhalten, was nicht immer mit der eigentlichen Rechtsvertretung zusammen passt.
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#48
Zitat:zumindest erkenne ich das eine oder andere Verteidigungsverhalten, das mich als Richter auch nicht von der Unschuld (die ich zweifellos bei Dir unterstelle) überzeugt hätte ...
Welches Verteidigungsverhalten du meinst ist mir jetzt nicht ganz klar.
Du sprichst ja jetzt die Strafsache wegen Körperverletzung an.
Ich kann nur eines feststellen:
Der Richter sagte im Plädoyer, dass er es sich kaum vorstellen könne das ich Gewalttätig sei und dennoch sei er "aus forensicher Erfahrung" heraus überzeugt dass ich es war.
Vorab schlug er mir vor das Verfahren mit einer kleinen "Auflage" einzustellen.
Dem hätte ich niemals zugestimmt, aber die Gegenseite kam mir zuvor und lehnten ab.
Mein RA erklärte mir später, dass der Richter nun das geringere Übel in Kauf genommen hatte.
Mit der Ablehnung der Gegenseite gegen die Einstellung wusste ja der Richter dass auf jeden Fall die Sache vors Landgericht geht.
Nach außen sieht es besser aus einen Vater(der scheinbar Frauen schlägt) zu verurteilen, als ihn freizusprechen.
Also hat er aus persönlichen Motiven gehandelt.
3 Monate später hatte er seine neue Karriere als Richter beim OLG Hamm angetreten.
Das Berufungsverfahren(welches mir bis jetzt, ikl. 1. Instanz schon 1300€ gekostet hatte) vorm Landgericht ist jetzt mittlerweile seit 2 1/4 J. anhängig ohne irgendwelche Reaktionen derselben.
Von meinem Familienamtsrichter der auch noch im Jugendhilfeausschuss tätig ist mag ich gar nicht mehr anfangen...........würg Angry
Zitat:Rechtswissenschaft ist eine sehr komplizierte Geisteswissenschaft. Nicht zuletzt deswegen ist vielfach die Beteiligung von Rechtsanwälten vorgeschrieben. Was man ändern müsste, ist die Gebührenordnung. Die nämlich verleitet RAe oftmals zu rein kaufmännischen Verhalten, was nicht immer mit der eigentlichen Rechtsvertretung zusammen passt.
Da bin ich ganz bei dir. Ich möchte mir nicht anmassen irgendeine Kenntnis davon zu haben.
Aber lass mir meine Erkenntnis, dass in meinen kleinen, übersichtlichen Bereich schon eine Menge Filz zu finden ist.
Da ist die Spekulation nicht weit hergeholt dass es mehrere AGs geben wird, wo ähnlich gehandelt wird.
Zumindest lässt es die Justiz zu und das schafft damit kein Vertrauen.
Hier auf die Beschwerdeinstanz zu verweisen ist weit her geholt, denn vielen werden diese Wege durch versch. Dinge erschwert oder unmöglich gemacht, wie hier viele zu berichten wissen.
Wenn das "Volk" in ihrem Rechtsempfinden "gestört" ist, liegt die Schuld dabei nicht beim Volk selbst sondern bei denen, die es geschürt haben.
Das ein Teil des Volkes wie Lemminge sich dessen beugen, macht es der "Justiz" nicht schwerer.
Damit wären wir auch wieder bei dir und unserem "Väterwiderstand"Wink
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#49
Und zum Thema Willkür:
Zitat:Willkür staatlicher Entscheidungen als Verfassungsverstoß

Bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive oder Judikative – bedeutet Willkür das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit jedenfalls einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien.
Willkür liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, nicht nur fehlerhaft, sondern unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht. Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Dabei ist Willkür im objektiven Sinn zu verstehen und enthält keinen subjektiven Schuldvorwurf.[1]
Sofern Grundrechtsträger betroffen sind, stellt eine willkürliche Entscheidung zugleich einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Willkürverbot) gemäß Art. 3 Abs. 1 GG dar und kann auf die Verfassungsbeschwerde hin aufgehoben werden, wenn kein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung gegeben ist.
Auch im Zivilprozessrecht ist der Begriff der Willkür von Bedeutung: Eine gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bindende Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht hat ausnahmsweise keine Bindungswirkung, wenn die Verweisung willkürlich ist.[2]

Quelle:Wiki
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#50
Im Weiteren will ich mich "Volkeszorn" keinesfalls entgegenstellen.
Aber, wo wir schon mal beim "stellen" sind, will ich -nur beispielhaft- auf Nachfolgendes hinweisen und feststellen, dass Du Einiges offenbar durcheinander bringst oder (noch immer) nicht richtig verstanden hast:

(20-09-2012, 11:32)webmin schrieb: Ich kann nur eines feststellen:
Der Richter sagte im Plädoyer, dass er es sich kaum vorstellen könne das ich Gewalttätig sei und dennoch sei er "aus forensicher Erfahrung" heraus überzeugt dass ich es war.....
Vorab schlug er mir vor das Verfahren mit einer kleinen "Auflage" einzustellen.
ein bemerkenswertes Strafverfahren immerhin insoweit, dass ein Richter ein Plädoyer hält ...
Oder war's doch -nur- der Staatsanwalt?
Aber -wie auch immer- er hat damit ausgedrückt, dass es darauf, was er sich nur schwer vorstellen könne, letztlich nicht ankommt, wenn die Beweise und Indizien, die gg Dich sprechen, ihm keine andere Wahl lassen, als -wenigstens- gegen Auflage einzustellen.

webmin schrieb:Dem hätte ich niemals zugestimmt, aber die Gegenseite kam mir zuvor und lehnten ab.
auf die Ansicht der "Gegenseite" kommt es nicht an.
Staatsanwalt und Angeklagter müssen zustimmen. Was die Gegenseite dazu sagt, interessiert niemanden.
Oder war's vielleicht gar kein Strafverfahren?

webmin schrieb:Mein RA erklärte mir später, dass der Richter nun das geringere Übel in Kauf genommen hatte.
Mit der Ablehnung der Gegenseite gegen die Einstellung wusste ja der Richter dass auf jeden Fall die Sache vors Landgericht geht.
Nach außen sieht es besser aus einen Vater(der scheinbar Frauen schlägt) zu verurteilen, als ihn freizusprechen.
Also hat er aus persönlichen Motiven gehandelt.
diese Schlussfolgerung zu treffen ist nach Vorstehendem aber absurd!
Aber es bleibt die Frage, wer denn nun der angebotenen Einstellung nicht zugestimmt hatte ...
Der Richter selbst hatte wohl wenig Interesse daran, die Angelegenheit vor's LG zu bringen, sonst hätte er keine Einstellung angeboten!

webmin schrieb:
Ibykus schrieb:Rechtswissenschaft ist eine sehr komplizierte Geisteswissenschaft....
Da bin ich ganz bei dir. Ich möchte mir nicht anmassen irgendeine Kenntnis davon zu haben....
Aber lass mir meine Erkenntnis, dass in meinen kleinen, übersichtlichen Bereich schon eine Menge Filz zu finden ist.
und 'Unstimmigkeiten', die wenig geeignet sind, Filz (oder Willkür) zu begründen ...

Ich bleibe dabei:
Wir gewinnen und erreichen mehr, wenn wir die wenige Munition, die wir haben, gegen familienrechtliche Ziele richten, anstatt wahllos drauflos zu ballern!

Ich will damit sagen, dass wir genug zu tun haben, wenn wir uns gegen familienrechtliches Unrecht wehren.

Doch nur, weil es uns nicht gelingt, dagegen eine Front zu bilden, müssen wir nicht auf Gott und die Welt, den Rechtsstaat, die Justiz im Ganzen oder 'Genderwahn' oder 'Femokratie' schießen.
Natürlich! Wem's Spass macht ...
Für zielführend halte ich das allerdings nicht.
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